Donnerstag, 27. Juni 2013

Änderungen bei Pfändungsfreigrenzen und neuem Personalausweis

Zum neuen Monat steigen die Pfändungsfreigrenzen. Der unpfändbare Grundbetrag beträgt ab Juli monatlich 1045,04 Euro. Ebenfalls ab kommenden Monat können mithilfe des neuen Personalausweises Steuererklärungen, Anmeldungen, Widersprüche und Auskünfte online erledigt werden.


Ab dem 1. Juli 2013 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Sie werden wichtig, wenn es um die Pfändung von Gehaltsforderungen, Renten oder Versorgungsbezügen geht. Alles, was unterhalb dieser Grenze liegt, darf vom Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung nicht gepfändet werden. 


Es soll dem Schuldner als Existenzminimum und zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten verbleiben. Gleichzeitig soll damit vermieden werden, dass der Schuldner auf Sozialhilfe angewiesen ist und so letztlich der Staat für die privaten Schulden aufkommen muss. mehr...