Dienstag, 22. Oktober 2013

Gewerkschaft Verdi klagt gegen Melderegister für Finanzberater

Die Gewerkschaft Verdi hat Klage gegen das Melde- und Beschwerderegister für Finanzberater eingereicht. Das vor einem Jahr eingeführte Verzeichnis soll den Schutz der Anleger vor Falschberatung erhöhen. Verdi sieht in der Datenbank eine verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung. Bankberater würden unter Generalverdacht gestellt, so die Gewerkschaft.


Die Gewerkschaft Verdi macht Nägel mit Köpfen. Ihrer Ankündigung, rechtlich gegen das Melderegister für Finanzberater vorzugehen, folgen nun Taten. Wie die Gewerkschaft vorgestern mitteilte, habe sie nun Klage gegen das Melderegister beim zuständigen Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht. Mit der Klage will Verdi erreichen, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Melderegister befasse. 


Das Mitarbeiter- und Beschwerderegister ist zum 01. November 2012 eingeführt worden. Es soll den Schutz der Kunden vor Falschberatung erhöhen. Der Verbraucherschutz soll durch Mindestanforderungen jener Personen, die auf die Qualität der Anlageberatung Einfluss nehmen können, erreicht werden.

Verdi: Grundgesetzwidrige Vorratsdatenspeicherung

Die Mindestanforderungen umfassen beispielsweise die Sachkunde sowie die Zuverlässigkeit des Mitarbeiters. Bei den betroffenen Personen handelt es sich namentlich um Mitarbeiter in der Anlageberatung, Vertriebsbeauftragte sowie Compliance-Beauftragte, erläutert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bei der auch das Register geführt wird. 

Außerdem, erklärt die Aufsichtsbehörde, müssen die einzelnen Mitarbeiter mitsamt weiterer aufsichtsrelevanter Informationen, z.B. der Anzahl der Beschwerden, gegenüber der BaFin angezeigt werden. Dadurch werde für die Aufsicht eine weitere Erkenntnisquelle geschaffen. Zum anderen solle die aktive Registrierung der Mitarbeiter gleichfalls disziplinierend auf die Institute wirken, indem sie ihnen die Bedeutung der Mitarbeiterauswahl und ihre Verantwortung hierfür vor Augen führe.

Für Verdi wird auf Basis dieser Meldungen ein Register geführt, dass Hunderttausende von Namen umfasse und damit den Tatbestand einer grundgesetzwidrigen Vorratsdatenspeicherung darstelle.
In der Diskussion um das Gesetz hätten die Koalitionsparteien und die Regierung erklärt, dass das Melderegister als Grundlage für ein Beschwerderegister dienen solle. 

Hierin würden alle Beschwerden von Kunden gegen ihren Berater bei der Bank gespeichert. Verdi moniert, dass damit Beschwerden gespeichert würden, unabhängig davon, ob sie berechtigt seien oder nicht. Auch sogenannte „querulatorische Beschwerden“ würden erfasst und damit im Zweifel zur Grundlage für ein Verfahren gegen die Kundenberater, das bis hin zum Berufsverbot für die Betroffenen führen könne. 

Berater unter Generalverdacht?

Die Dienstleistungsgewerkschaft kritisiert weiter, dass allein die Existenz eines amtlichen Melderegisters die Kundenberater negativ gegenüber anderen Berufen darstelle und Bankberater somit unter einen Generalverdacht gestellt würden. Das werde Verdi nicht zulassen, betonte ein Sprecher. 

Verdi unterstütze konkret eine kleine Auswahl von Beratern verschiedener Sparkassen und Banken bei ihrem Bemühen, sich aus dem Melderegister bei der BaFin streichen zu lassen. Die BaFin habe entsprechende Anträge der Betroffenen mit Hinweis auf die Gesetzeslage allerdings abgelehnt.

Verstöße gegen die Vorschrift des Melderegisters, z.B. beim Einsatz nicht ausreichend qualifizierter Mitarbeiter, können Verwarnungen, Bußgeldverfahren sowie als ultima ratio auch befristete Beschäftigungsuntersagungen nach sich ziehen, erklärt die BaFin auf ihrer Internetseite. Bei den neuen Pflichten handele es sich insoweit um einen Paradigmenwechsel, da die Regelungen die BaFin in die Lage versetzen sollen, die Praxis der Anlageberatung künftig risikoorientiert und vertieft zu analysieren.

Ob der Ausgang der Klage auch Auswirkungen auf die AVAD (Auskunftsstelle über Versicherungs- / Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V.) haben wird, wird wohl wesentlich von den Entscheidungsgründen der Gerichte abhängen. Die Auskunftsstelle soll sicherstellen, dass nur vertrauenswürdige Personen als Vermittler aktiv sind. 

Unternehmen können dort Eingaben über Vermittler vermerken lassen. Ganz unumstritten ist die Vorgehensweise der AVAD in der Branche gleichwohl nicht. So entschied das Landgericht Köln Anfang dieses Jahres, dass pauschale Verdachtsmeldungen zur AVAD nicht zulässig sind. (ucy)