Freitag, 25. Oktober 2013

Notruftechnik eCall: Bundesrat weist auf Klarstellung beim Datenschutz hin


Bild: Europäische Kommission


Das Auto-Notrufsystem eCall offenbart die gegensätzlichen Interessen der Versicherungswirtschaft und der Automobilindustrie. Die Assekuranz fürchtet Nachteile bei ihrem Schadenmanagement. Mit den entscheidenden Fragen der Datenhoheit und des Datenschutzes hat sich nun auch der Bundesrat beschäftigt. Der Assekuranz könnte die Position der Länderkammer zugute kommen. 



Einigkeit herrscht in der Absicht: Verletzungen bei Verkehrsunfällen mindern und die Anzahl der im Straßenverkehr tödlich Verunglückten immer weiter zu senken. Dieses Ziel soll durch den elektronischen Notruf „eCall“ europaweit vorangetrieben werden. 

Die Idee der Europäischen Kommission, die das Projekt betreut: Ab 2015 soll in jedem Neufahrzeug das elektronische Notrufsystem vorhanden sein, das bei einem Unfall Kontakt zur Notrufzentrale herstellt. 

Die Assekuranz schlägt schon seit Monaten Alarm. Sie bangt um ihr lukratives Schadenmanagement. Hintergrund ist die Sorge der Versicherungswirtschaft, dass sich die Automobilhersteller einen Vorteil verschaffen, wenn zum Beispiel bei einem Unfall automatisch eine Verbindung mit dem Call-Center des Autoherstellers aufgebaut wird. 

Der Assekuranz würde in einem solchen Fall der wichtige, oft entscheidende erste Kontakt zum Kunden fehlen.

Bundesrat: Wahlmöglichkeit des Kunden vorzugswürdiger


Bislang profitieren die Versicherer nämlich davon, dass die Kunden nach einem Unfall ihre Versicherung informieren. Das Auto ist nicht mehr fahrbereit? Kein Problem, der Versicherer organisiert das Abschleppen. Der Kunde wünscht einen Mietwagen? Auch kein Thema, diesen bekommt er von der Partner-Werkstatt kostenlos zur Verfügung gestellt. 

Das letzte Wort ist in der Frage der Datenhoheit und des Datenschutzes indes noch nicht gesprochen. Der Bundesrat hat sich nun in einer Stellungnahme mit genau jenen Fragen beschäftigt. Die Länderkammer weist dabei auf Klarstellungen beim Datenschutz hin. Mehr Transparenz, lautet die Devise, die letztlich auch der Assekuranz zugute kommen könnte.

Grundsätzlich begrüßt der Bundesrat die Einführung eines europaweiten fahrzeugbezogenen einheitlichen Notrufsystems. Ein solches böte ein großes Potenzial zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr und damit zur Rettung von Menschen. Gleichzeitig sieht der Bundesrat jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als nicht gewahrt an. 


Der Verordnungsvorschlag der EU enthalte obligatorische Regelungen zur Einführung des eCall-Systems. „Unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates, „erscheint demgegenüber die freiwillige Basis des eCall-Dienstes, durch die ein Kfz-Fahrer bzw. -Halter nicht rechtlich gezwungen wird, das eCall-System in Betrieb zu nehmen, bzw. diesem eine Wahlmöglichkeit verbleibt, vorzugswürdiger“. 

Welche Daten gelangen an welche Anbieter? 


Aus Sicht des Bundesrates müssen gesetzgeberische Maßnahmen die Technologieneutralität wahren, sofern mit alternativen, privat finanzierten eCall-Systemen das gleiche oder ein höheres Schutzniveau gegeben sei. Außerdem fordert die Länderkammer im Verordnungsvorschlag aufgrund der Sensibilität der mit eCall zu übermittelnden Daten eine Klarstellung. 

Welche Mindestinformationen dürfen in einem Datensatz enthalten sein? Wo liegen die Grenzen des zulässigerweise übermittelten Datensatzes? Welche erweiterten Daten an welche privaten Dienstanbieter dürfen übersandt werden?

Weiter heißt es in den Empfehlungen der Ausschüsse, dass es der Bundesrat als notwendig ansehe, im Verordnungsvorschlag zu bestimmen, welche Stelle für die Datenverarbeitung des eCall-Systems zuständig sei. Eine Einrichtung einer Datenbank zur Aufdeckung von Fällen des eCall-Systemmissbrauchs wird zwar abgelehnt. 


Assekuranz für "freien, fairen Wettbewerb"

Erforderlich hält der Bundesrat allerdings, dass der Industrie bei der Einführung des eCall-Systems ausreichend Vorlaufzeit für die Entwicklung und den Test der neuen Systeme in den Fahrzeugen gegen wird. Dafür seien ab Vorlage der detaillierten Umsetzungsvorschriften seitens der Kommission mindestens drei Jahre erforderlich.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) will sich bei den anstehenden Beratungen des Verordnungsvorschlags im Europäischen Parlament und im Rat der EU für einen „freien und fairen Wettbewerb sowie die damit verbundene Wahlfreiheit der Kunden“ einsetzen


Welche Marktteilnehmer ebenfalls die Umsetzung einer offenen und standardisierten Schnittstelle im Fahrzeug fordern, geht aus einem gemeinsamen Positionspapier der Interessenvertreter hervor. (ucy)

Quelle: Dieser Artikel von mir erschien zuerst auf der Seite asscompact.de.