Freitag, 15. November 2013

Mit der BU gegen das Armutsrisiko durch Erwerbsminderung

Wer wegen gesundheitlicher Probleme nicht mehr arbeiten kann, dem droht Einkommensarmut. Innerhalb eines Jahrzehnts sind die Neurenten wegen Erwerbsminderung allein nominal um über zehn Prozent gesunken – Argumente für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. 


Experten haben in einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekt den Reformbedarf ausgelotet: Sie plädieren für mehr Prävention gegen und eine bessere soziale Absicherung bei Erwerbsminderung. Obwohl die Berufsunfähigkeitsversicherung in dem Bericht nicht explizit erwähnt wird, verdeutlichten die Ergebnisse der Untersuchung dennoch, wie wichtig eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) sein kann.

Viele fallen in die Grundsicherung

Dass die Erwerbsminderungsrente in Politik und Wissenschaft bislang eher als Randthema gelte, halten die Studienautoren Prof. Dr. Felix Welti und Henning Groskreutz für bedenklich: Es bestehe die Gefahr, dass eine Kernaufgabe sozialer Sicherung vernachlässigt werde. Die beiden Rechtswissenschaftler kommen zu dem Schluss, dass erhebliche Reformen notwendig seien, um die Situation Erwerbsgeminderter substanziell zu verbessern. Unter anderem empfehlen sie, das Betriebliche Eingliederungsmanagement auszubauen und Rentenabschläge abzuschaffen.

Voll erwerbsgemindert sind laut Sozialgesetzbuch Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung außerstande sind, unter den "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert. 

Ende 2011 bezogen 1,6 Millionen Männer und Frauen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, schreiben Welti und Groskreutz. Etwa 118.000 von ihnen mussten ihre Rente aufstocken, um das Existenzminimum zu erreichen. Weitere 290.000 Personen hatten keine Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erworben und erhielten ausschließlich Grundsicherung vom Träger der Sozialhilfe.

Im Schnitt belief sich die monatliche Rente im Jahr 2011 auf 471 Euro bei teilweiser und 710 Euro bei voller Erwerbsminderung. Bei Neuzugängen mit voller Erwerbsminderung waren es 634 Euro - deutlich weniger als zehn Jahre zuvor. 2001 lag die Neurente bei voller Erwerbsminderung noch bei 724 Euro. Die materielle Sicherung sei damit unzureichend, urteilen die Juristen.

Risiko Einkommensarmut

Es gebe ein erhöhtes Risiko von Einkommensarmut. Als eine der Ursachen gelte die zunehmende Verbreitung von atypischer Beschäftigung und Niedriglöhnen. Zudem seien gerade Geringqualifizierte, die überdurchschnittlich häufig mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hätten, oft schlecht bezahlt oder arbeitslos. 

Wie der Versichererverband GDV im Juli dieses Jahres in seiner Broschüre „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2013“ mitteilte, ist seit Einführung der Rentenreform im Jahr 2001 die Gesamtzahl der abgeschlossenen Rentenversicherungen auf 39 Millionen Verträge im Jahr 2012 gestiegen. 

Dabei liege der Bestand an Berufsunfähigkeitsversicherungen bei gut 16,9 Millionen Verträgen. 
Die immer wieder aufkommende politische Forderung, Teile der beschlossenen Rentenreformen wieder rückgängig zu machen, lehnt die Assekuranz ab. 

Jede neue Verpflichtung für die Rentenkasse gehe auf Kosten der jüngeren Generationen. Die demografische Entwicklung setze sich unmissverständlich fort. „Deshalb brauchen wir Lösungen, die die finanziellen Folgen der Alterung auf alle Generationen gerecht verteilen“, so GDV-Präsident Alexander Erdland bei der Vorstellung des Zahlenwerkes vor vier Monaten. Das gehe nicht ohne kapitalgedeckte Altersvorsorge. „Erst mit allen drei Säulen ist das Alterssicherungssystem in Deutschland insgesamt stabil“, erklärte Erdland.(ucy)