Dienstag, 12. November 2013

Neue Berufsregeln für Finanzanlagenvermittler

Die Berufsregeln für Vermittler von Finanzanlagen sind aktualisiert worden. Hintergrund ist das Ende Juli in Kraft getretene AIFM-Umsetzungsgesetz. Der neue Rahmenplan gilt für alle Prüfungen ab dem 01.01.2014. Außerdem hat der BWV seinen Bildungsreport 2014 veröffentlicht.



Der Rahmenplan für die Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ ist aktualisiert worden. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) weist auf seinen Internetseiten auf den überarbeiteten Rahmenplan für Finanzanlagenvermittler hin. 

Das zuständige Sachverständigengremium, an dem auch das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. beteiligt war, hat damit auf das sogenannte AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG) reagiert. „Am 29.10.2013 erhielten wir vom DIHK die finale Version“, teilt der BWV mit. Wie der DIHK erläutert, erforderte das am 22. Juli 2013 in Kraft getretene Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-UmsG) die Integration neuer Lernziele und –inhalte.

Knapp bemessener Stundenrahmen


Durch das AIFM-UmsG ist das bisherige Investmentgesetz (InvG) aufgehoben worden. An seiner Stelle ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) getreten. Mit dem KAGB steht für sämtliche Investmentfonds ein geschlossenes Regelwerk zur Verfügung. Mit dem neuen KAGB müssen diverse Verordnungen angepasst werden. Betroffen von den Änderungen sind auch die Erlaubnistatbestände des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO. Seinen Ursprung hat das AIFM-UmsG in europäischen Vorgaben, die nach der internationalen Finanzkrise ausgearbeitet wurden.

Die dem AIFM-Umsetzungsgesetz zugrundeliegende EU-Richtlinie (2011/61/EU) ist bereits im Juli 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die zweijährige Frist zur Umsetzung in nationales Recht ist nun Ende Juli ausgelaufen. Anlegerschutz, einheitliche EU-Wettbewerbsbedingungen und Markttransparenz sind nur einige Stichworte, die das Kapitalanlagegesetzbuch fördern soll. Immerhin umfasst es stolze 355 Paragrafen, die in sieben Kapitel unterteilt sind.

Nach Mitteilung des DIHK dient der Rahmenplan Prüfungskandidaten, Prüfern und Ausbildern als „Navigationssystem“ durch die Lerninhalte. Er bildet die Grundlage für die Erstellung lernzielorientierter Prüfungsaufgaben und für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen. Die didaktische Aufbereitung, zeitliche Abfolge und Verknüpfung der Lerninhalte obliegt dann allerdings den Bildungsträgern. 



Bei der Lehrgangsplanung solle darauf geachtet werden, dass für die zu vermittelnden Kompetenzen der knapp bemessene Stundenrahmen für den Transfer zum praxisbezogenen Handeln genutzt werde, empfiehlt der DIHK. Dies erfordere auch die Bereitschaft der Teilnehmer, die Lehrgangsinhalte eigenständig vorzubereiten und zu vertiefen.

Unterrichtseinheiten nicht gestiegen


Mit der neuen Sachkundeprüfung sind auch die bundeseinheitlichen Prüfungstermine für die schriftlichen Prüfungsteile bekanntgegeben worden. Wer noch in diesem Jahr die Prüfung zum geprüften Finanzanlagenfachmann ablegen möchte, hat hierfür noch am 27. November die Möglichkeit. 

Für den praktischen Teil empfiehlt sich übrigens ein Blick in den Protokollbogen sowie in der 14-seitigen „Vorgabe zum Kundenberatungsgespräch“. Prüfungsrelevant ist der neue Lernstoff ab dem 01.01.2014. Kleiner Trost für alle Prüfungsteilnehmer: Die Zahl der Unterrichtseinheiten, teilt der DIHK mit, ist durch den neuen Rahmenplan nicht gestiegen.

Der BWV hat außerdem seinen Bildungsreport 2014 veröffentlicht. Er gibt auf 104 Seiten einen Überblick sowohl über Anschriften und Dienstleistungen des Bildungsnetzwerkes in der Versicherungswirtschaft als auch über Bildungsstatistiken der Branche. (ucy)


Quelle: Dieser Artikel von mir erschien zuerst auf der Seite asscompact.de