Montag, 30. Dezember 2013

Neues Jahr, neue Regeln: Was sich 2014 ändert

Das neue Jahr beschert Versicherungen, Vermittlern wie auch Verbrauchern wieder zahlreiche Änderungen. Auf der Agenda für 2014 stehen neue geförderte BU-Policen, neue Weiterbildungskonzepte oder Vorausgefüllte Steuererklärungen. Ein Überblick.



Förderung der Berufsunfähigkeits-Deckung

Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz erweitert den Kreis der steuerlich geförderten Absicherungen gegen Berufsunfähigkeit deutlich. Begünstigt sind jetzt auch eigenständige Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit. Besonderheit: Diese Produkte müssen im Leistungsfall eine lebenslange Rente garantieren. 

Bisher gab es nur Angebote mit einer BU-Rente bis maximal 67 Jahre, die ausschließlich in Kombination mit einer Rentenversicherung steuerliche Förderung erhalten haben. Die ersten Versicherer werden wahrscheinlich Anfang 2014 diese neuartigen Produkte auf den Markt bringen.

Neue Versicherungspflichtgrenze in der Sozialversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der maximale Bruttolohnbetrag, der bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird. Der darüber hinausgehende Teil des Bruttogehalts ist beitragsfrei. 

Der Gesetzgeber legt die BBG jedes Jahr neu fest – für 2014 steigt sie auf 71.400/60.000 Euro (West/Ost). Unmittelbare Auswirkungen hat die Anhebung der BBG auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Denn der geförderte Höchstbeitrag beläuft sich hier auf vier Prozent der BBG (West). 

Dieser ist ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlbar. Das bedeutet konkret für 2014: Arbeitnehmer können statt bisher 2.784 Euro dann 2.856 Euro ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in die bAV einzahlen.

Lerninitiative für Vermittler

Mit einer breit angelegten Initiative sollen Versicherungsvermittler zur beruflichen Weiterbildung motiviert werden. Das Konzept mit dem Namen „gut beraten – Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland“ beinhaltet die Eröffnung eines Weiterbildungskontos, in dem die Bildungsaktivitäten der Vermittler anhand von Weiterbildungspunkten gemessen werden sollen.

Die „Vorausgefüllte Steuererklärung“

Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, sollen ab 2014 viele bei der Finanzverwaltung gespeicherte Daten für den Steuerzahler eingesehen und abgerufen werden können. Das heißt, dass Arbeitnehmer zum Beispiel die Lohnsteuerdaten oder Rentenleistungen elektronisch abrufen können. 

Diese Änderungen laufen unter dem Projekt „Vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaST). Im Kern soll das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtert werden, in dem viele Daten, wie zum Beispiel Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, automatisch hinterlegt werden.

Reform des Reisekostenrechts

Künftig können für eintägige Dienstreisen mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden Mehraufwendungen für Verpflegung in doppelter Höhe von nun 12 Euro statt bisher 6 Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Dieser neue Pauschbetrag gilt auch bei mehrtägigen Dienstreisen für den An- und Abreisetag. 

Für Zwischentage können dann 24 Euro berücksichtigt werden. Wie bisher ist ein Werbungskostenabzug für Reisekosten allerdings nicht möglich, wenn die Aufwendungen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. 

Die Freibeträge sowie alle für die Berechnung der Lohnsteuer wichtigen Daten werden nicht mehr wie früher auf der Papier-Lohnsteuerkarte abgedruckt, sondern nun als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf bereitgestellt.

Mehr Freiheiten beim Wohn-Riester

Die Erleichterungen beim Wohn-Riester sind ebenfalls auf das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz zurückzuführen. Das im Wohn-Riester-Vertrag angesparte Kapital kann nunmehr samt den staatlichen Zulagen jederzeit für die Umschuldung eines Darlehens genutzt werden. 

Bisher war eine förderunschädliche Entnahme nur zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. Gestrichen wurden die prozentualen Grenzen in Höhe von bis zu 75% oder zu 100% bei den Entnahmen zum Beispiel für den Kauf oder die Entschuldung. Gesetzlich festgezurrt wurde ebenfalls die Höhe der Kosten bei einem Anbieterwechsel. 

So darf der bisherige Anbieter maximal 150 Euro für die Übertragung des Kapitals aus dem gekündigten Vertrag berechnen. Und der neue Anbieter darf maximal 50% des übertragenen geförderten Kapitals für die Abschluss- und Vertriebskosten verrechnen.

Sonderausgabenabzug bei Rürup-Renten

Ab 2014 steigt die steuerliche Förderung für sogenannte Rürup-Renten weiter an. Absetzbar sind ab dem kommenden Jahr 78% der Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Ledige bzw. 40.000 Euro für Verheiratete. 

Das bedeutet, dass Ledige Vorsorgebeiträge von bis zu 15.600 Euro und Verheiratete von bis zu 31.200 Euro als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen können. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% erzielen Ledige einen Steuervorteil von maximal 6.552 Euro

Neue Weiterbildungsordnung für Aktuare

Wie die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) mitteilt, hat auch sie ein neues Weiterbildungskonzept für die in ihrer berufsständischen Vertretung organisierten Versicherungs- und Finanzmathematiker erarbeitet. 

Zum neuen Konzept gehört die satzungsgemäße Pflicht zur Dokumentation der individuellen Weiterbildung sowie eine entsprechende Weiterbildungsordnung. Die neue Weiterbildungsordnung tritt ab dem 01.01.2014 in Kraft.

Zollverwaltung übernimmt Kraftfahrzeugsteuer 

Die Zollverwaltung wird ab dem 30.06.2014 für Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig sein. Ansprechpartner zur Kraftfahrzeugsteuer sind dabei künftig die Hauptzollämter. Bisher wurde die Steuer von den Ländern erhoben und verwaltet. 

„Aufgrund des großen Umfangs der Daten von etwa 58 Millionen Fahrzeugen wird die Aufgabenüberleitung schrittweise ab dem ersten Quartal 2014 erfolgen“ teilt das Bundesfinanzministerium mit. Die Daten würden in ein neues, automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung übernommen. 

Übrigens gilt für alle ab 2014 erstmals zugelassenen Fahrzeuge eine niedrigere Freigrenze beim CO2-basierten Anteil der Kfz-Steuer.

Neue Gesetze im Versandhandel

Ab Juni ist es Online-Händlern möglich, bei Rückgabe einer Onlinebestellung die Versandkosten für die Retoure dem Verbraucher anzulasten. Die Widerrufsfrist wird europaweit auf 14 Tage vereinheitlicht. Ebenfalls soll es eine einheitliche Musterwiderrufsbelehrung für ganz Europa geben.

Endspurt für die Riester-Förderung 

Arbeitnehmer und Bausparer sollten vor dem Jahreswechsel prüfen, ob sie sich die vollen Ansprüche auf die staatlichen Förderungen gesichert haben. Mit Bausparen, Wohn-Riestern und Fondssparen kann der Sparer nämlich in den Genuss von gleich vier Prämien kommen und damit bis zu 322,00 Euro im Jahr kassieren. 

Für verheiratete Arbeitnehmer mit zwei Kindern betragen die jährlichen Prämien nach Berechnungen der Bausparkasse Schwäbisch Hall insgesamt 1.244 Euro.

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 

Eine am 01.01.2014 wirksam werdende Regelung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes vom Oktober 2012 kann Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung helfen: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, die Landesverbände der Pflegekassen unmittelbar nach einer Regelprüfung darüber zu informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen geregelt sind. 

Sie sollen insbesondere auf den Abschluss und den Inhalt von Kooperationsverträgen oder die Einbindung der Einrichtung in Ärztenetze sowie den Abschluss von Vereinbarungen mit Apotheken hinweisen. Ob und welche Regelungen ein Pflegeheim hinsichtlich der ärztlichen, fachärztlichen und zahnärztlichen Versorgung sowie der Arzneimittelversorgung getroffen hat, kann ein wichtiges Auswahlkriterium bei der Suche nach einer Pflegeeinrichtung sein. 

Die Pflegekassen haben daher sicherzustellen, dass diese Informationen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Kennzeichenmitnahme und Online-Zulassung 

Bei einem Umzug in einen neuen Kreis oder ein anderes Bundesland sollen ab Juli 2014 die bisherigen Kennzeichen weiter gültig bleiben können. Auch erste Schritte für eine internetbasierte Fahrzeugzulassung sollen umgesetzt werden. 

Ziel ist es, den Zeitaufwand durch das Angebot einer elektronischen Außerbetriebsetzung zu reduzieren. Eingeführt werden hierzu neue Kennzeichen-Plaketten, eine neue Zulassungsbescheinigung mit einem verdeckten Sicherheitscode und ein zentrales Portal beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Bußgelder und Punkte für Verkehrssünder

Ab dem 01.05.2014 tritt ein neues Punktsystem in Kraft. Die Führerscheinentzugsgrenze liegt dann bei acht Punkten, anstatt wie bisher bei 18 Punkten. Die Eintragungsgrenze steigt von 40 Euro auf 60 Euro. Pflichtseminare sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen fallen weg. Zudem werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert. 

Im Zusammenhang mit dem neuen Punktsystem gibt es zum 01.05.2014 auch Änderungen im Bußgeldkatalog. Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee oder die Missachtung des polizeilichen Haltegebots werden teurer. Ab Juli 2014 gilt auch hierzulande die Warnwestenpflicht. Dann muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein. 

Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) sollen die Verfahren der Untersuchung transparenter und einheitlicher gemacht werden. Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (unter anderem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen) wird der EU-weite Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. 

Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden. (ucy)

Quelle: Dieser Artikel erschien in einer dreiteiligen Serie auf der Seite asscompact.de. Teil 1 | Teil 2 | Teil 3