Mittwoch, 29. Mai 2013

BVK forciert Kodex des „Ehrbaren Kaufmannes“

Vom geldgierigen Provisionshai zum ehrbaren Kaufmann: Auf seiner Hauptversammlung wirbt der BVK für eine grundsätzliche Neugestaltung des Berufsbilds der Versicherungs- und Bausparkaufleute.


Die Initiative „Ehrbarer Kaufmann“ wird intensiv weiter vorangetrieben. Damit sollen insbesondere die politisch Verantwortlichen erreicht werden, um die Interessen der Versicherungsvermittler zu stärken, ein positives Image zu schaffen um somit auch die gesellschaftliche Anerkennung des Berufsstandes einzufordern. Das geht aus der Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zu seiner Jahreshauptversammlung hervor, die dieses Jahr in Friedrichshafen vom 23. bis zum 24. Mai stattfand. 


Einstimmig verabschiedeten die Mitglieder den Leitantrag des Präsidiums „Der Ehrbare Kaufmann – Vorbild für die gesamte Versicherungsbranche“, teilt der BVK mit. Der eigenen Angaben zufolge größte Vermittlerverband Deutschlands setzt damit seine Arbeit an einer Neuausrichtung des Berufsstandes der Vermittler fort. 

Die kleiner werdende Vermittlerbranche bräuchte einen Vermittler-Typ, der die Management- und Führungsaufgaben eines mittelständischen Unternehmens erfolgreich und verantwortungsvoll gestalte und mit Geschäftspartnern aus der Versicherungsbranche auf Augenhöhe verhandeln könne.

Das neue propagierte Berufsbild des Vermittlers soll gleichzeitig die Akteure in der Vermittlung auf die Herausforderungen der Branche vorbereiten. Die Anforderungen an Versicherungsvermittler würden in Zukunft steigen. Als Beispiele benennt der Verband die Unsicherheit bei der Gestaltung der Vertriebswege, die Zunahme von Regelungswerken durch den Verbraucherschutz sowie die zunehmende Komplexität von Altersvorsorgeprodukten in Zeiten niedriger Zinsen. 

Aus diesem Grunde sehe der BVK solche Versicherungsvermittler für die Zukunft gerüstet, die als Unternehmer ohne Vertriebssteuerung und ohne verbraucherfeindliche Anreizsysteme handelten und die Bedürfnisse ihrer Kunden als zentrale Grundlage ihrer Tätigkeit definierten. mehr...

Dienstag, 28. Mai 2013

Niedrigzins und Gesundheitspolitik: Trübe Stimmung in der PKV

Äußerst verhaltene Geschäftsaussichten, weniger Vollversicherte, mehr Ausgaben, weitere Beitragssteigerungen: Die Furchen auf den Stirnen der PKV-Manager dürften angesichts dieser Entwicklung tiefer werden. Der Bundestagswahlkampf tut sein Übriges dazu. 


Über das weitere Schicksal der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird an einem Sonntag entschieden. Genauer: Am Sonntag, den 22. September 2013, dem Tag der Bundestagswahl. Das ansetzende Getöse um die Stimme des Bürgers gibt allerdings schon jetzt einen Vorgeschmack um das offensive Werben für das Für und Wider der PKV. Eine Auswirkung der öffentlichen Diskussion um die PKV lässt sich bereits jetzt festmachen: Viele Menschen sind verunsichert, die Unternehmen versuchen mit neuen Tarifen händeringend vom Bild des gesunden und wohlhabenden Kollektivs wegzukommen. Die bisherigen Zahlen sowie der prognostizierte Ausblick in der PKV dürften allerdings erst einmal für tiefere Sorgenfalten in der Assekuranz führen.

Sorgenkind Vollversicherung

So sehen sich die Unternehmen einem drastischen Rückgang der Geschäftserwartungen für die nächsten sechs Monate gegenüber. Kein einziges Unternehmen erwartet für die kommenden sechs Monate eine Verbesserung im Geschäftsverlauf. Insbesondere in der Vollversicherung hat sich das Geschäftsklima deutlich eingetrübt.

Zu diesem für die Branche kritischen Ergebnis gelangt das ifo Institut für Wirtschaftsforschung München. Im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ermitteln die Wirtschaftsforscher quartalsweise die Geschäftslage, die Erwartungshaltung sowie das Geschäftsklima in der Assekuranz. Laut GDV beteiligen sich rund 80 Prozent der Marktes an der Umfrage des Institutes, so dass die Ergebnisse in hohem Maße als repräsentativ gelten können.

„Die Stimmung in der Privaten Krankenversicherung scheint damit auch auf die zunehmende Unsicherheit im gesundheitspolitischen Umfeld sowie auf die aktuelle Entwicklung des Neugeschäfts zu reagieren“, begründen die GDV-Experten in ihrer aktuellen Broschüre „Konjunktur und Märkte 01/2013“ die Situation. Im ersten Quartal dieses Jahres fiel das Geschäftsklima so verhalten aus wie zuletzt Mitte 2009. 

Hoffnungsschimmer sieht die Branche im Geschäft mit Zusatzversicherungen. „Stützend“, so das Ergebnis der Befragung, könnten sich in der Beurteilung des Zusatzgeschäfts die neuen Möglichkeiten im Zuge der Einführung der geförderten Pflegezusatzversicherung („Pflege-Bahr“) auswirken. mehr...

Montag, 27. Mai 2013

Wettbewerbszentrale: Irreführung und getarnte Werbung durch Vermittler

Vergangene Woche legte die Wettbewerbszentrale ihren Jahresbericht für 2012 vor. In diesem listen die Wettbewerbshüter auch Fälle von Versicherungsvermittlern auf. Dabei geht es um die Vermittlung ohne Eintrag ins Register, um irreführende und getarnte Werbung.


Die größte bundesweit tätige Institution auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes bearbeitete über 13.000 Beschwerden und Anfragen über unlauteren Wettbewerb. Wie Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke über die Aktivitäten im Bereich der Versicherungsvermittler ausführt, bereite nach wie vor die Auslegung der vor sechs Jahren in Kraft getretenen Regelung des Versicherungsvermittler-Rechtes Schwierigkeiten. 


Einzelne Versicherungsvermittler boten nämlich im Internet die Vermittlung von Versicherungsverträgen an, obwohl eine Registrierung in dem beim DIHK geführten Register fehlte, schildert Breun-Goerke im Jahresbericht. mehr...

Freitag, 24. Mai 2013

Zweierlei Maß

Oder: Das fast perfekte Lobbying des GDV / Ein Kommentar


In der neu eingeführten Rubrik „Faktencheck“ nimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gerne kritische Medienberichte auseinander. „Geschrieben wird vieles, manchmal fallen entscheidende Tatsachen aber unter den Tisch – oder sie werden bewusst weggelassen“, heißt es in der Beschreibung des GDV-Faktenchecks. 


Und weiter: „Wir reichen an dieser Stelle wichtige Aspekte nach – sachlich und auf den Punkt. Damit Sie sich ein umfassendes Bild verschaffen können.“

Wer jemandem den Spiegel vorhält, sollte allerdings darauf achten, nicht selbst zum Zerrbild zu werden. Was ist passiert? Anfang dieser Woche veröffentlichte der Branchenverband auf seiner Website ein Interview mit Herrn Professor Axel Börsch-Supan. 

Den Lesern wird er u.a. als Wirtschaftswissenschaftler, Demografie-Experte und Gründer des Mannheimer Forschungsinstituts Ökonomie und Demographischer Wandel vorgestellt, „das sich seit 2011 in München befindet, Teil des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik ist und nun Munich Center for the Economics of Aging (MEA) heißt.“ mehr...

Mittwoch, 22. Mai 2013

Gesetz zur Streitschlichtung soll Verbraucherschutz stärken

Voraussichtlich noch im Sommer dieses Jahres werden zwei Vorhaben der EU in Kraft treten, die die außergerichtliche Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern regeln. Von den Änderungen ist auch die Assekuranz betroffen. Und die BaFin kurbelt das Beschwerdemanagement an, womit sie Leitlinien der EIOPA umsetzt.


Der Vermittler hat falsch beraten, die Versicherung zahlt den Schaden nicht, die Rechnung ist fehlerhaft: Ende April hat der EU-Ministerrat eine Richtlinie verabschiedet, die die außergerichtliche Klärung von Meinungsverschiedenheit zwischen Verbrauchern und Unternehmen stärkt. 


Diese neuen EU-Regeln wirken sich auch auf die Tätigkeit der Assekuranz aus. Sie sollen europaweit einheitliche Vorschriften für eine Streitschlichtung schaffen. mehr...

Dienstag, 21. Mai 2013

GDV-Datenschutz- und Vertriebskodex in der Kritik


Mit dem Datenschutz- und Vertriebskodex hat die Assekuranz die Grundlage für eine freiwillige Selbstregulierung in zwei wichtigen Feldern gelegt. Der VDVM bemängelt jedoch Nachteile dieser beiden Kodizes für unabhängige Vermittler. Mit einem eigenen Kodex will der VDVM den gordischen Knoten lösen.


Es hagelte Kritik, als vergangene Woche bekannt wurde, dass der Kodex der Online-Netzwerke Facebook, Google, LinkedIn und Xing gescheitert ist. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sprach von einer „Verweigerungstaktik“ und kündigte für die Beteiligten nun „Vorgaben“ auf europäischer Ebene an. mehr...

Freitag, 17. Mai 2013

Kommt die Ampel auf dem Beipackzettel?

Ausweitung der Produktinformationsblätter, Verbot des Haftungsausschlusses, Kritik an hohen Verlusten bei vorzeitiger Kündigung: Das sind nur einige Ergebnisse der heute zu Ende gegangenen Konferenz der Verbraucherschutz-Ministerkonferenz.


Im gestrigen Beitrag habe ich vorab über die Verbraucherschutz-Ministerkonferenz geschrieben. Die offiziellen Ergebnisse der Konferenz hat die VSMK auf ihrer Internetseite nun bekanntgegeben.

Auf ihrer Jahreskonferenz haben die Verbraucherschutzminister der Länder sich dafür ausgesprochen, die gesetzlichen Anforderungen an Produktinformationsblätter auch auf stark nachgefragte Bankprodukte wie Tagesgeld, Festgeld, Termingeld oder Banksparanlagen auszuweiten, um so die gebotene Vergleichbarkeit flächendeckend zu erreichen.

Zudem soll eine regelmäßige Evaluation der Produktinformationsblätter im Hinblick auf ihre Verständlichkeit und ihre Eignung als Entscheidungshilfe für Anleger durchgeführt werden.

Verbot von Abkürzungen

Zur besseren Lesbarkeit haben sich die Minister für ein Verbot von Verweisen auf Preisverzeichnisse und ein Verbot von Abkürzungen ausgesprochen. Die Inhalte der Produktinformationsblätter sollen weitgehend durch standardisierte, formulierte Angaben, die eine verpflichtende Reihenfolge der Gliederung aufweisen, vereinheitlicht werden. Zudem einigte man sich darauf, den Seitenumfang der Produktinformationsblätter auf zwei bis maximal drei DIN-A-4-Seiten zu begrenzen.

Verbrauchern soll zukünftig mit dem Produktinformationsblatt eine vereinfachte und schnelle Wahrnehmung des Risikoprofils des Finanzproduktes, beispielsweise durch eine farbliche Kennzeichnung mit Rot, ermöglicht werden. Die Bundesregierung solle die geltende Regelung zur Beweislast durch die Verbraucher überprüfen.

Auch eine oftmals im Beratungsprotokoll festgehaltene Klausel, die einen Haftungsausschluss durch eine Unterschrift des Anlegers vorsieht, sei gesetzlich nicht vorgesehen. Die Unzulässigkeit dieser Vorgehensweise soll laut dem Willen der Verbraucherschutzminister klargestellt werden.

Kritik an hohen Verlusten bei Kündigung

Die Verbraucherschutzminister begrüßten, dass die Bundesregierung mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz eine Änderung anstrebe, mit der Anbieter von steuerlich geförderten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen verpflichtet werden, ihre Produktinformationsblätter weitestgehend zu standardisieren.

Kritisiert wurde, dass bisher keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen wurden, um zu verhindern, dass Verbrauchern häufig hohe Verluste insbesondere bei vorzeitiger Kündigung bzw. Stornierung von privaten Renten- und kapitalbildenden Lebensversicherungen aufgrund der geringen Rückkaufswerte entstehen.

Nach Auffassung der VSMK müsse deshalb weiterhin insbesondere die Information und Aufklärung der Verbraucher durch die Anbieter von privaten Renten- und kapitalbildenden Lebensversicherungen vor Vertragsabschluss verbessert werden, die nicht unter das Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz fallen und nicht steuerlich gefördert werden.

Das Verbraucherschutzministerium wurde beauftragt gemeinsam mit weiteren Bundesministerien eine Änderung der VVG-Informationspflichtenverordnung auf den Weg zu bringen, um die Verbraucherinformationen vor dem Abschluss von privaten Renten- und kapitalbildenden Lebensversicherungen weiter zu verbessern.

Insbesondere sollten dazu die bereits vorgeschriebenen Produktinformationsblätter auch bei Verträgen, die nicht steuerlich gefördert werden, standardisiert werden. In den vorvertraglichen Unterlagen soll nach dem Wunsch der Verbraucherschutzminister zusätzlich zur Angabe der in Betracht kommenden Rückkaufswerte die Summe der jeweils bis dahin eingezahlten Beiträge in Euro ausgewiesen werden, um die Rentabilität bei vorzeitiger Kündigung bzw. Stornierung transparent zu machen.

Rentabilität transparent darstellen

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat Kritik daran geübt, dass beim Abschluss von privaten Rentenversicherungsverträgen, bei denen in der Auszahlungsphase eine lebenslange Rente gezahlt wird, Versicherungsnehmer keine hinreichende Information darüber erhalten, welches Lebensalter erreicht werden muss, damit die Höhe der Auszahlung mindestens der Summe der eingezahlten Beiträge entspricht.

Nach Auffassung der Verbraucherschutzministerkonferenz muss deshalb die Information und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Anbieter von privaten Rentenversicherungsverträgen und Verträgen der staatlich geförderten Altersvorsorge vor Vertragsabschluss verbessert werden, um diese in die Lage zu versetzen, für sich zu entscheiden, ob das angebotene Altersvorsorgeprodukt überhaupt in Frage kommt bzw. ihrer Lebensplanung zur finanziellen Absicherung im Alter entspricht. 


Die Minister forderten den Bund auf, den dazu erforderlichen gesetzlichen Regelungsbedarf zu ermitteln.

Quelle: Redigierte Pressemitteilung der VSMK

Donnerstag, 16. Mai 2013

Eingeschränkter Vertrieb von komplexen Finanzprodukten?

Auf der Verbraucherschutz-Ministerkonferenz könnte ein Projektbericht für Zündstoff sorgen. Er könnte bewirken, dass Finanzprodukte nicht mehr so leicht zu vertreiben sind wie zuvor.


Heute beginnt die zweitägige Verbraucherschutz-Ministerkonferenz (VSMK). Auf der Tagesordnung steht auch der Abschlussbericht einer Projektgruppe, der die Diskussion um die Transparenz von Finanzprodukten befeuern wird. mehr...

Mittwoch, 15. Mai 2013

Verhaltenskodex für den Vertrieb sorgt für Unstimmigkeiten unter Versicherern

Wenige Wochen vor dem Startschuss hadern die Versicherer mit dem Verhaltenskodex für den Vertrieb. Wirrwarr herrscht um die Bestimmung, sich die Verhaltensregeln von externen Beratern besiegeln zu lassen. 


Ende vergangenen Jahres stellte der GDV seinen überarbeiteten Verhaltenskodex für den Vertrieb vor. Die Übergangsfrist zur Vorbereitung endet am 01. Juli. Kurz vor der Zielgeraden dringen jedoch Unsicherheiten bei den Unternehmen an die Öffentlichkeit. mehr...

Freitag, 10. Mai 2013

Debatte um Schadensregulierung beschert Angehörigen-Schmerzensgeld neue Nahrung

Sollte engen Angehörigen von im Straßenverkehr unverschuldet Getöteten ein gesetzlicher Anspruch auf Schadensersatz zustehen? Die Assekuranz wehrt sich gegen eine Ausweitung von Ansprüchen.


Stimmen aus Politik, Verbraucherschutz und Rechtsprechung sprechen sich dagegen für eine Reform aus. Das bayerische Justizministerium hat bereits den passenden Gesetzentwurf dafür in der Schublade. Der Bund der Versicherten wird das Thema Angehörigenschmerzensgeld mit in seine Antwort an das Bundesjustizministerium einfließen lassen. mehr...

Mittwoch, 8. Mai 2013

BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat hat heute entschieden, dass die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" unwirksam sind.


Im Beitrag "Rechtsschutzversicherung zwischen Transparenz und Produktivität" habe ich u.a. über die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die sogenannte "Effekten-Klausel" berichtet. Der Bundesgerichtshof hat sich, wie auch im Beitrag erwähnt, heute mit den Klauseln befasst. 


Nach diesen Klauseln gewähren Rechtsschutzversicherer ihren Versicherungsnehmern keinen Rechtsschutz "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)". 

Opfer der Lehman-Pleite wurden enttäuscht

Im Zuge der Finanzkrise haben viele Verbraucher herbe Verluste durch für sie ungeeignete Kapitalanlagen erlitten. Die Beratung, die solchen Anlagen vorausging, war in vielen Fällen fehlerhaft, da die Berater nicht auf die Risiken hingewiesen hatten. 

Wer seinen Schaden gegen den Berater geltend machen wollte, wurde oftmals ein zweites Mal enttäuscht. Denn eine Vielzahl von Assekuranzen lehnten den Versicherungsschutz unter Hinweis auf eine Klausel in ihren Verträgen ab, die Deckungsschutz bei Effektengeschäften oder Kapitalanlagemodellen versagte.
 

Unter Berufung hierauf ist also insbesondere zahlreichen Geschädigten der Lehman-Pleite der begehrte Deckungsschutz für die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Papiere verweigert worden.

Unverständliche Formulierung, mangelnde Transparenz

Die Verbraucherzentrale NRW forderte daraufhin insgesamt fünf Unternehmen auf, eine solche Klausel nicht mehr zu verwenden. In den Verfahren gegen die R+V Versicherung (Az.: IV ZR 84/12) und die WGV Versicherung (Az: IV ZR 174/12) hat der BGH die betreffende Klausel für intransparent und somit unwirksam erklärt. Das oberste Gericht führte aus, dass die Formulierung der Klausel für Verbraucher nicht verständlich sei und diese daher nicht abschätzen könnten, ob sie nun Versicherungsschutz genössen oder nicht.

Der BGH hat nunmehr den auf Unterlassung in Anspruch genommenen Versicherern in zunächst zwei Verfahren untersagt, diese Klauseln zu verwenden oder sich auf sie zu berufen, und anders lautende Entscheidungen der Vorinstanz geändert. Er hat festgestellt, dass die vorgenannten Klauseln wegen mangelnder Transparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam sind, weil der durchschnittliche Versicherungsnehmer ihnen nicht hinreichend klar entnehmen kann, welche Geschäfte von dem Ausschluss erfasst sein sollen. 

Hierfür kommt es nur auf dessen Verständnis nach dem allgemeinen Sprachgebrauch des täglichen Lebens an, weil es sich weder bei "Effekten" noch bei "Grundsätzen der Prospekthaftung" um fest umrissene Begriffe der Rechtssprache handelt.

"Kunden sollen auf Rechtsschutz pochen"

Rechtskräftig wurde bereits im März ein Urteil des Oberlandesgerichtes München vom (Az.: 29 U 589/11) gegen die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Die von der Versicherung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH (AZ. IV ZR 211/11) verworfen.

Folge dieser Entscheidungen ist, dass Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage im Fall einer fehlerhaften Beratung zur Kapitalanlage nicht mehr verwehren dürfen. Die Verbraucherzentrale rät allen Opfern der Finanzkrise, die wegen Falschberatung gegen einen Berater vorgehen wollen, unter Hinweis auf diese BGH-Urteile auf eine Deckungszusage zu pochen.

Auch die Verbraucher, die trotz fehlendem Versicherungsschutz geklagt haben, sollten nun ihre Versicherung zur Kostenübernahme auffordern. Dies gilt auch für diejenigen, deren Prozess bereits rechtskräftig entschieden ist.


Quelle: Redigierte Pressemitteilung des BGH; redigierte Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordhein-Westfalen.

Urteil des IV. Zivilsenats vom 08.05.2013 - IV ZR 174/12 -, Urteil des IV. Zivilsenats vom 08.05.2013 - IV ZR 84/12.

Dienstag, 7. Mai 2013

EU-Datenschutz: Vermittler befürchten Rechtsunsicherheit und Überregulierung

Diesen Monat beginnen die Verhandlungen in den entscheidenden politischen EU-Gremien zur Datenschutz-Grundverordnung. Der VDVM und der GDV warnen vor ein Mehr an Bürokratie und sehen erhebliche Rechtsunsicherheiten auf Vermittler zukommen.


Während die deutsche Versicherungswirtschaft Ende März stolz ihre neue Selbstverpflichtung für die Datenverarbeitung präsentiert hat, sind auf europäischer Ebene Arbeiten über eine neue EU-Datenschutz-Grundverordnung noch in vollem Gange. mehr...