Donnerstag, 30. Januar 2014

Aktuelle Mindeststandards und Risikoanalyse sollen Beratung erleichtern

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse hat seine Mindeststandards für die Hausrat- und Wohngebäude-Versicherung weiterentwickelt. Außerdem wurden die Risikoanalysebögen der Sparten Hausrat, Wohngebäude- und Kfz-Versicherung überarbeitet. 


Der Arbeitskreis Beratungsprozesse hat aktualisierte Mindeststandards in den Risikoanalysebögen Kfz, Wohngebäude und Hausrat aufgenommen. Der 2004 gegründete Arbeitskreis ist eine gemeinsame Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften, die sich das Ziel gesetzt hat, Versicherungs- und Finanzvermittler in ihrer Arbeit zu unterstützen. 

Unterstützt wird er durch die Mitarbeit von den Vermittler-Verbänden BVK und VDVM sowie diversen Versicherungsunternehmen. Um die Zahl der erforderlichen Abfragen bei Risikoanalysen reduzieren zu können, definierte der Arbeitskreis sogenannte Mindeststandards.

Für die Sparten Kfz, Wohngebäude und Hausrat wurden folgende Mindeststandards aufgenommen: Weicht ein Versicherer um 12 Stunden vom empfohlenen Versicherungsbeginn oder -ablauf gemäß § 10 VVG ab, wird er sich im Schadenfall nicht zum Nachteil des Kunden darauf berufen. 

Manche Versicherer legen nämlich als Versicherungsbeginn 0 Uhr, andere wiederum 12 Uhr fest. Bei einem Versichererwechsel kann somit für 12 Stunden eine Versicherungslücke entstehen, die besonders zum 1. Januar (Neujahrsnacht) für Kunden zu existenziellen Problemen führen kann.

Unaufklärbarkeit bei Umdeckung

Eine andere Änderung betrifft die Umdeckung. Lässt sich bei einer unmittelbaren Anschlussversicherung der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls nicht genau feststellen, leistet nach dem aktuellen Mindeststandard nun der Anschlussversicherer. Hintergrund dieser Vereinbarung seien die sich in jüngster Zeit auftretenden Abwicklungsprobleme nach Umdeckungen. 

Durch den Wechsel zu einem anderen Versicherer kann eine fehlende Feststellung des Zeitpunkts der Schadens eintreten. Und damit die Zuordnung, welcher Versicherer für den Schaden nun aufkommen muss. Daher habe der Arbeitskreis mit der Erweiterung der Mindeststandards reagiert.

Ferner wurden bei den Sparten Hausrat und Wohngebäude folgende Mindeststandards zusätzlich aufgenommen: Die Wohnfläche gilt als richtig ermittelt, wenn sie nach DIN 283 Wohnflächenberechnungsverordnung oder dem Miet- bzw. Kaufvertrag angegeben wurde. Bei Explosionsschäden durch Blindgänger verzichtet der Versicherer auf den Einwand, dass es sich um durch Krieg verursachte Schäden handelt. 

Neben den Änderungen bei den Mindeststandards wurden die Risikoanalysebögen Hausrat, Wohngebäude- und Kfz-Versicherung grundlegend überarbeitet und der aktuellen Marktsituation angepasst. Die Risikoanalysebögen des Arbeitskreises sollen dem Vermittler helfen, die Risikoverhältnisse des Kunden systematisch zu erfragen. Dabei soll die Risikoanalysen das Rüstzeug für eine qualitativ hochwertige Beratung bilden. Es werde jedoch nicht vorgegeben, wie die Beratung durchzuführen sei, sondern welche Risikoumstände bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen seien. Weitere Risikoanalysebögen sollen dieses Jahr ebenfalls angeglichen werden. 

Risikoanalysen für Handel, Handwerk und Büro

Bereits Mitte Juni des vergangenen Jahres hat der Arbeitskreis seine Risikoanalysen auf Betriebe aus dem Handel, Handwerk und Büro ausgedehnt. Das Angebot wurde um Analysebögen für die betriebliche Haftpflichtversicherung erweitert. Gerade die Beratung von Gewerbekunden stelle hohe Ansprüche an die Beratungsqualität. 

Und die beginne bereits bei der Erhebung des Risikos. Die Risikoanalyse auf Basis der Empfehlungen des Arbeitskreises soll Maklern helfen, die richtigen und wichtigen Fragen zu stellen, mit denen das Risiko adäquat eingeschätzt werden könne. Gleichzeitig lieferten sie Hinweise zur Risikoprävention. 

„Vermittler schlagen mit unseren Beratungshilfen gleich zwei Fliegen mit einer Klappe“, sagt Ralph Meeners von der Charta AG. Sie könnten ihre Beratungsqualität deutlich steigern und gleichzeitig Haftungsrisiken minimieren, so Meeners. (ucy)