Sonntag, 5. Januar 2014

EU-weiter Anspruch auf Gesundheitsversorgung

Ende Oktober sind neue Regeln für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung innerhalb der Europäischen Union in Kraft getreten.


Bürger in allen 28 Mitgliedstaaten haben in Zukunft die Wahl, ob sie sich von einem Arzt im Inland oder in einem anderen europäischen Land behandeln lassen wollen. „Heute ist ein wichtiger Tag für Patienten in der ganzen EU“, sagte EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg

Bis Ende Oktober 2013 mussten nämlich alle EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, die vor 30 Monaten verabschiedet wurde, in nationales Recht umsetzen.

Die Richtlinie stärkt die Stellung der Patienten: Größere Auswahl bei der Gesundheitsversorgung, bessere Information, leichtere grenzüberschreitende Anerkennung von Verschreibungen. 

Umsetzung in nationales Recht

Wie die Europäische Kommission in einer Mitteilung erklärt, komme auch den europäischen Gesundheitssystemen die Richtlinie zugute, indem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den Bereichen elektronische Gesundheitsanwendungen, Gesundheitstechnologie-Bewertungen und gemeinsame Nutzung von seltenem Fachwissen verstärkt werde. 

„Damit die Patienten ihre EU-rechtlich verankerten Rechte auch wahrnehmen können, muss die Richtlinie korrekt in nationales Recht umgesetzt werden“, so Kommissar Borg. Die Kommission habe die Mitgliedstaaten in der Übergangsperiode intensiv unterstützt. 

„Ich fordere nun alle Mitgliedstaaten auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und die Richtlinie vollständig umzusetzen.“ Die Kommission werde die Umsetzung sorgfältig überwachen, ihre Unterstützung anbieten und – falls notwendig – angemessene Schritte ergreifen, sagte der EU-Gesundheitskommissar. (ucy)