Sonntag, 16. Februar 2014

Haftpflichtversicherung: Unterstützung für das Ehrenamt

Wer im Verein tätig ist, geht auch Risiken ein.
Bild: Postbank AG

Jeder Dritte in Deutschland übt ein oder mehrere Ehrenämter aus. Auch der Bundesfreiwilligendienst genießt einen ungeahnten Zulauf. Das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts" schafft zusätzliche Anreize. 


O
b in der Altenpflege oder Hospizarbeit, im Kulturbereich oder im Sport – Millionen Deutsche setzen sich in Vereinen, Initiativen oder Institutionen ehrenamtlich ein. Allein im organisierten Sport leisten etwa zehn Millionen Menschen jährlich mehr als 500 Millionen Stunden Freiwilligendienst. Das "Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts" fördert dieses Engagement. 

Eine wesentliche Neuerung: Wenn Helfern früher ein Missgeschick passierte – etwa beim Ausüben ihrer Tätigkeit etwas zu Bruch ging oder jemand verletzt wurde – mussten sie selbst für den Schaden aufkommen. Künftig gilt das nur noch bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Ansonsten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Vereins die Kosten. 

Steuergeschenke als Anreiz

Auch Steuergeschenke machen den Freiwilligendienst nun attraktiver: Die Ehrenamtspauschale, die bei jeder Art von Tätigkeit für gemeinnützige Vereine, kirchliche oder öffentliche Einrichtungen in Anspruch genommen werden kann (z. B. Kassierer oder Platzwarte) stieg von 500 auf 720 Euro pro Jahr. 

Für Tätigkeiten als Sporttrainer, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer gilt die sogenannte Übungsleiterpauschale, die von 2.100 Euro auf 2.400 Euro im Jahr erhöht wurde. (ucy)