Die Zahl der mittellosen Pflegebedürftigen ist 2012 auf 439.000 gestiegen.
Die Hilfe zur Pflege wird entsprechend dem 7. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) Bedürftigen gewährt, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Zwei Drittel der Empfänger Frauen
Diese Hilfeleistung kann beansprucht werden, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch eine andere Seite — wie beispielsweise die Pflegeversicherung — die Kosten vollständig übernimmt. Zwei Drittel (66 %) der Hilfeempfänger waren Frauen. Diese waren mit 79 Jahren im Durchschnitt deutlich älter als die männlichen Leistungsbezieher mit 68 Jahren.
71 % der Leistungsbezieher nahmen 2012 die Hilfe zur Pflege ausschließlich in Einrichtungen in Anspruch, davon waren fast alle (97 %) auf vollstationäre Pflege angewiesen. Rund 28 % der Empfänger wurde die Hilfe ausschließlich außerhalb von Einrichtungen gewährt. Die übrigen Berechtigten (1 %) bezogen Leistungen der Hilfe zur Pflege sowohl in als auch außerhalb von Einrichtungen. (ucy)
71 % der Leistungsbezieher nahmen 2012 die Hilfe zur Pflege ausschließlich in Einrichtungen in Anspruch, davon waren fast alle (97 %) auf vollstationäre Pflege angewiesen. Rund 28 % der Empfänger wurde die Hilfe ausschließlich außerhalb von Einrichtungen gewährt. Die übrigen Berechtigten (1 %) bezogen Leistungen der Hilfe zur Pflege sowohl in als auch außerhalb von Einrichtungen. (ucy)