Montag, 7. April 2014

Die PKV für die Zielgruppe Studenten

Die Hürden für den Eintritt in die Private Krankenversicherung sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Doch für eine Gruppe hat der Gesetzgeber die Tür zur PKV weit geöffnet – für Studenten. Und die Zahl der Studienanfänger erreicht Höchstmarken. Für Vermittler also durchaus ein Vertriebsfeld, das sich zu pflügen lohnt. 


Der Wunsch der Bildungspolitiker ist in Erfüllung gegangen. Jeder zweite Schulabgänger wird Student. Die Zahlen sind so beachtlich, dass nun manch einer von einem „Akademisierungswahn“ spricht. So haben im Jahr 2013 rund 370.000 Schüler die Hochschulreife erlangt. Das waren 3,8 Prozent mehr als im Vorjahr, hat das Statistische Bundesamt errechnet. 

Gesteigert wird diese Zahl von den Studienanfängern. Im Sommersemester 2013 und im Wintersemester 2013/2014 nahmen, nach vorläufigen Zahlen, 506.600 Studienanfänger ein Studium an einer Hochschule in Deutschland auf. Im Vergleich zu 2012 stieg die Zahl der Erstsemester um 2 Prozent. Sie erreichte damit den zweithöchsten Stand, der jemals erzielt wurde, teilt die Statistikbehörde in Wiesbaden mit. 

Den Rekordwert hält das Studienjahr 2011. Damals begannen 518.700 Studienanfänger ihre akademische Bildung. Dass hinter all diesen Zahlen ein erhebliches Vertriebspotential für die Private Krankenversicherung schlummert, scheinen viele Vermittler auszublenden. Dabei kann es sich lohnen, ein Blick in das Sozialgesetzbuch zu werfen. 

Der Weg in die PKV – Regeln und Fristen

Denn dort – im „Sozialgesetzbuch Fünftes Buch“ (SGB V) – finden sich die Bestimmungen zur Krankenversicherung. So sind nach § 5 SGB V Absatz 9 „versicherungspflichtig... Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind,...“ Der Gesetzgeber macht dabei keinen Unterschied, ob der Student Mitglied in einer Gesetzlichen (GKV) oder Privaten (PKV) Krankenversicherung ist. Die Tür in die PKV steht hier am Beginn eines neuen Lebensabschnitts also sehr weit offen. 

Diese Offenheit steht im Gegensatz zur allgemeinen Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre. So ist die Versicherungspflichtgrenze 2012 und 2013 mit jeweils 2,7 Prozent gestiegen. Sie beträgt aktuell 4.050,00 EUR pro Monat oder 48.600 EUR pro Jahr. Vor diesem Hintergrund bietet sich für Vermittler also eine sehr günstige Gelegenheit, um Studenten über die Möglichkeit eines privaten Versicherungsschutzes aufzuklären. Die Hochschulen und Krankenkassen selber sind nämlich noch nicht mit großen Aufklärungskampagnen aufgefallen.

Die Universitäten prüfen lediglich formal, ob der neue Student einen Nachweis über eine Krankenversicherung vorlegen kann. Diese ist nämlich Voraussetzung, um überhaupt ein Studium aufzunehmen. Ab diesem Zeitpunkt wird es für Vermittler höchste Zeit. Ab der Immatrikulation in das erste Semester verbleiben nämlich nur noch drei Monate, um sich von der GKV zu lösen. 

Hierzu muss der Student einen sogenannten Befreiungsantrag bei seiner bisherigen Krankenkasse stellen. Sobald die Bestätigung der Befreiung eingetroffen ist, wird sie der Hochschule als Nachweis vorgelegt. Mit der PKV ist der Student dann für seine gesamte Studienzeit versichert – unwiderruflich. Die PKV beginnt, wenn der Antragsteller bereits Leistungen beansprucht hat, vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Sind keinerlei Ansprüche gestellt worden, gilt der private Schutz von Beginn der Versicherungspflicht an.

Leistungen und Beiträge

Sobald die Lehrjahre an der Uni jedoch abgeschlossen sind, dürften die meisten Absolventen dann wieder in die GKV fallen. Wohl nur eine kleine Zahl von Berufsanfängern schafft es, gleich mit einem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze einzusteigen. Für den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. ist die Studienzeit daher eine „sehr gute Möglichkeit, die PKV für eine überschaubare Zeit auszuprobieren“. 

„Mit nur wenigen Euro mehr im Monat als in der Studentischen Krankenversicherung der GKV hat man damit Anspruch auf den höheren Leistungsumfang in der PKV“, lautet das Argument. Der Verband weist auch darauf hin, dass „in vielen Fällen“ nach dem Studienabschluss eine Anwartschaftsversicherung möglich sei, die es den Studenten ermögliche, zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung zu ihrem früheren privaten Krankenversicherer zurückzukehren.

Konkret werben die Unternehmen in ihren Studententarifen mit einer Kostenübernahme für ärztliche Leistungen zum 1,7-fachen Satz der Gebührenordnung für ärztliche Leistungen und bei der zahnärztlichen Gebührenordnung zum 2,0-fachen Satz. Nach Angaben des PKV-Verbandes sind die Beiträge für den Studententarif bei allen beteiligten Unternehmen bis auf einen unternehmensindividuellen Zuschlag gleich. 

Sie betragen demnach aktuell 76,50 EUR für Studienanfänger bis zum 24. Lebensjahr, 99,50 EUR bis zum 29. Lebensjahr und 91,60 EUR für über 30-Jährige. Bei diesen Beiträgen für den Studententarif werden allerdings keine Alterungsrückstellungen gebildet. Die Beiträge berücksichtigen also keineswegs die im Alter steigenden Ausgaben für die Gesundheitsversorgung. (ucy)

Quelle: Dieser Artikel von mir erschien zuerst auf der Seite asscompact.de.

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