Montag, 14. April 2014

Verheiratete können Geld sparen

Nach dem Ja-Wort Versicherungen überprüfen: Der Frühling ist da und für viele Verliebte beginnen die Hochzeitsvorbereitungen. Nach den Feierlichkeiten sollten die frisch Vermählten auch einen Blick in die Versicherungsordner wagen. Denn neben einer Anpassung bestehender Versicherungsverträge wegen einer möglichen Namensänderung, lässt sich bei Versicherungen auch eine Menge Geld sparen.


Häufig lohnt sich der Blick in die Policen auch für Paare ohne Trauschein, wenn sie ihre erste gemeinsame Wohnung teilen, schreibt Thorsten Rudnik, unabhängiger Versicherungsberater aus Henstedt-Ulzburg.

1. Privathaftpflichtversicherung
Geld sparen lässt sich, wenn beide bisher eine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzen. Denn es ist nur ein gemeinsamer Vertrag erforderlich. Der Versicherungsschutz gilt dann für die ganze Familie – also auch für zukünftigen Zuwachs. Wichtig: Nur die später abgeschlossene Versicherung kann ein Paar ohne Einhaltung jeder Kündigungsfrist kündigen. 

Der Versicherer des weiterhin bestehenden Vertrages sollte aber ebenfalls informiert werden. Und vor einer Kündigung sollte die bestehende Police dahingehend überprüft werden, ob sie auch alle notwendigen Leistungen und eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro beinhaltet.

2. Hausratversicherung
Hatten beide Partner eine eigene Hausratversicherung, ist auch hier eine überflüssig geworden und zwar schon zum Zeitpunkt des Zusammenzugs. Im Unterschied zur Haftpflichtversicherung gibt es hier aber kein Sonderkündigungsrecht. Beide Verträge können zunächst nebeneinander fortgeführt werden, wobei die Versicherungssumme aus beiden Verträgen dem Gesamtneuwert des Hausrats entsprechen sollte. 

Langfristig sollte aber auch hier nur ein Vertrag bestehen, der dann die volle Summe abdeckt. Denn sonst sind im Schadensfall Streitigkeiten mit den Versicherern vorprogrammiert. Gekündigt werden sollte dann der Vertrag mit schlechteren Leistungen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. 

Wichtig: Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, weil das Paar in eine andere Stadt (Tarifzone) umgezogen ist.

3. Rechtsschutzversicherung
Auch wenn noch zwei Rechtsschutzversicherungen bestehen, kann man sich von einem Vertrag trennen, denn der Ehe- oder Lebenspartner ist hier fast immer automatisch mitversichert. 

Bei der Rechtsschutzversicherung besteht wiederum ein Sonderkündigungsrecht: Hier allerdings kann nicht die jüngere Police, sondern die mit dem geringeren Versicherungsumfang gekündigt werden.

4. Kfz-Versicherung
Auch hier kann die Partnerschaft Auswirkungen haben. Dies gilt z. B. wenn eine Police bisher einen Alleinfahrer-Rabatt vorsah. Ratsam ist, wenn sich die Partner gegenseitig als Fahrer in die Kfz-Versicherung eintragen lassen. Denn bei Verstoß drohen im Schadensfall empfindliche Vertragsstrafen.

5. Lebens- und Unfallversicherungen
Besitzen beide Partner Lebens- oder Unfallversicherungen, sollte hier daran gedacht werden, das so genannte Bezugsrecht für die Leistung im Todesfall zu überprüfen. 

Spätestens nach der Hochzeit sollte aber auch geprüft werden ob eine gegenseitige Absicherung über eine Risikolebensversicherung erforderlich ist. Unverzichtbar ist diese Versicherung, wenn sich Nachwuchs ankündigt.

6. Berufsunfähigkeitsversicherung
Viele moderne Policen sehen vor, dass bei Heirat im Rahmen einer so genannten Nachversicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden darf. 

Die Partner sollten gemeinsam überlegen, ob die bisher versicherte Rentenhöhe der bisherigen Lebenssituation noch angemessen ist.

7. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen über den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner beitragsfrei mitversichert werden. Dazu sollte mit der Krankenkasse ein Gespräch geführt werden, ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Auslandsreise-Krankenversicherung
Noch ein wichtiger Tipp: Bei der Planung der Flitterwochen in der Sonne sollte unbedingt an eine Auslandsreise-Krankenversicherung gedacht werden. Sie ist die einzig wichtige Versicherung, die bei Auslandsreisen immer ins Reisegepäck gehört. 

Denn sie übernimmt neben einem erforderlichen Krankenrücktransport die eventuell von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland, wenn man auf der Reise erkrankt.

Versicherte sollten sich bei Fragen zum Thema Versicherungsschutz unabhängig beraten lassen – zum Beispiel bei einem zugelassenen Versicherungsberater, der keine Versicherungen vermitteln darf.

Thorsten Rudnik
Foto: privat 
Ein Beitrag von Thorsten Rudnik. 

Nach einer Ausbildung bei der Allianz und Studium der Betriebswirtschaftslehre war er seit 1993 in verschiedenen Funktionen für die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und den Bund der Versicherten e. V. (BdV) tätig. 

Dem BdV-Vorstand gehörte er von November 2005 bis März 2013 an; über mehr als zehn Jahre verantwortete er dort den Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. 

Im Jahr 2003 hat er vom Präsidenten des Landgerichts Kiel die Zulassung als gerichtlich zugelassener Versicherungsberater erhalten, die nach einer gesetzlichen Änderung im Jahre 2007 bei der IHK Kiel besteht.

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