Montag, 19. Mai 2014

Politik drängt auf mehr Transparenz bei Ratenzahlungszuschlägen

10. Verbraucherschutzminister-Konferenz: Anträge zum Schutz von Versicherten und für mehr Transparenz. 


B
ei der 10. Verbraucherschutzministerkonferenz am 15. und 16. Mai in Rostock-Warnemünde hat sich Hamburg mit dem Antrag durchgesetzt, dass bei dem von der Bundesregierung angekündigten Gesetzespaket zur Stärkung der Lebensversicherungen die Interessen der Versicherungsnehmer ausreichend berücksichtigt werden müssten.


So soll es eine angemessene Anpassung der Mindestzuführungsquoten zugunsten der Versicherten oder auch Maßnahmen zur Kostenbegrenzung bei den Versicherungsunternehmen geben. Diesen erschwerten die sinkenden Kapitalmarktzinsen die rentable Anlage der Versicherungsprämien ihrer Kunden. 

„Es darf nicht sein, dass die in der Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen einseitig auf die Versicherten abgewälzt werden. Daher ist der Beschluss der Konferenz ein wichtiger Erfolg für den Verbraucherschutz“, sagt Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.

Ratenzahlung: Ruf nach gesetzlicher Regelung

Auch der Antrag Hamburgs für mehr Transparenz bei Ratenzahlungszuschlägen bei Versicherungsprämien fand bei den Verbraucherschutzministern eine Mehrheit. Nun soll der Bund eine gesetzliche Regelung prüfen, mit der die Kunden über die Mehrkosten bei monatlicher, quartalsweiser oder halbjährlicher statt jährlicher Zahlung der Versicherungsprämie informiert werden sollen.

Ebenfalls hat sich Hamburg mit der Forderung durchgesetzt, nach den negativen Erfahrungen beim Pferdefleischskandal Unternehmen zu verpflichten, den zuständigen Behörden zu melden, wenn sie aufgrund eines erheblichen Verstoßes gegen die Vorschriften zum Schutz vor Täuschung Lebensmittel vom Markt nehmen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Lebensmittelhändler in ihrem Sortiment falsch deklarierte Produkte mit Pferde- statt Rindfleisch vorfinden und diese lediglich „still“ aus den Regalen nehmen.

Deckelung der Zinsen 

Einig waren sich die Politiker auch bei der Einführung einer gesetzlichen Deckelung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite auf Basis eines marktabhängig schwankenden Referenzzinses, sofern die Banken nicht innerhalb der nächsten sechs Monate eine flächendeckende Korrektur der Zinssätze vornehmen. Zudem solle die Bundesregierung prüfen, inwieweit man die Banken in die Finanzierung einer unabhängigen Schuldnerberatung einbeziehen könne.

Die Verbraucherschutzminister-Konferenz sprach sich zudem dafür aus, Anreize für die Verwendung besonders glaubhafter und verbraucherfreundlicher Siegel zu schaffen. Dazu soll ein gemeinsamer Workshop von Bund und Ländern beitragen, auf dem die Anforderungen und die Aussagefähigkeit von Label, Güte- sowie weiterer Qualitätszeichen erörtert werden. Dadurch solle gewährleistet werden, die Orientierung für Verbraucher über Siegel zu verbessern. (ucy)


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