Montag, 26. Mai 2014

„Private Krankenversicherung muss auch im Alter bezahlbar bleiben“

Bundesratsgebäude
Quelle: © Bundesrat / Frank Bräuer

Bayern hat sich im Bundesrat erfolgreich für eine Entlastung von finanziell schwachen Versicherungsnehmern der Privaten Krankenversicherung (PKV) eingesetzt. Am Freitag wurde ein Antrag Bayerns zur Abschaffung des Zusatzbeitrags für die Versicherten angenommen, die auf den sogenannten Basistarif angewiesen sind. 


Der Antrag zur Abschaffung des Zusatzbeitrages würde mögliche Zusatzbelastungen vermeiden, die sich für den Einzelnen im Jahr auf rund 150 Euro belaufen könnten, teilt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit. 

„Viele ältere Menschen können sich bereits jetzt die Beiträge in der PKV kaum noch leisten“, so der Bayerische Verbraucherschutzminister Marcel Huber. Bislang könnten unter bestimmten Voraussetzungen beim Basistarif Zusatzbeiträge erhoben werden. 

Diese Zusatzbelastung treffe aber die Falschen, zumal der Zusatzbeitrag ohne Rücksicht auf das Einkommen erhoben werde – „anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse“, sagte Huber. 

Basistarif: Einkommen stärker berücksichtigen

Insbesondere Menschen, denen der Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aus rechtlichen Gründen verwehrt sei, würden davon profitieren, wenn sich der Bundestag der Forderung der Länder anschließe und den Zusatzbeitrag abschaffe, sagte Huber. 

Er forderte darüber hinaus, beim Basistarif in der PKV stärker die tatsächlichen Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen. Der Höchstsatz liege derzeit bei über 600,00 Euro. 

In Bayern hätten Rentner durchschnittlich nur rund 1.000 Euro monatlich zur Verfügung. „Wer im Monat aber bereits mehr als 600,00 Euro an die Krankenversicherung zahlen muss, hat kaum noch Geld zum Leben. Hier muss der Bund aktiv werden“, fordert der Politiker.

Über 30.000 Personen im Basistarif

Die privaten Krankenversicherungen sind seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Die Vertragsleistungen müssen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. 

Der Basistarif sichert damit denjenigen eine ausreichende Versorgung, die nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können, gleichzeitig aber nicht in der Lage sind, höhere Versicherungsleistungen aufzubringen. Damit der Basistarif bezahlbar ist, darf dessen Beitrag den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten - im Moment knapp 630 Euro pro Monat. 

Deutlich über 30.000 Personen sind im Basistarif versichert. In Deutschland besteht seit 2008 die Verpflichtung für jeden Erwachsenen, eine Krankenversicherung abzuschließen. (ucy

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