Donnerstag, 22. Mai 2014

Spaghetti mit einem Stich Butter

BaFin-Liegenschaft in 

Frankfurt am Main 
Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

Oder: „Wie schutzbedürftig ist der Verbraucher?“ Und wie viel Schutz kann und soll der Staat bieten? Diese Frage stellte BaFin-Präsidentin Dr. Elke König zu Beginn der Jahrespressekonferenz der Aufsicht am 20. Mai in Frankfurt am Main. Das Leitbild der BaFin sei der mündige Verbraucher, der seine Anlageentscheidungen selbstbestimmt und eigenverantwortlich treffe, führte König in ihrer Rede aus.



Verbraucher seien den Anbietern tendenziell unterlegen, sagte Elke König, Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der Jahrespressekonferenz ihrer Behörde. In einer sozialen Marktwirtschaft müsse daher der Staat den Verbraucher schützen, indem er einen geeigneten ordnungsrechtlichen Rahmen schaffe.

Dieser Schutz dürfe aber nicht in Gängelei ausarten: „Wir können Verbraucher nicht in einen Kokon einspinnen und alle auch nur ansatzweise riskanten Angebote von ihnen fernhalten und verbieten“, erläuterte König. 


Wer privaten Anlegern generell das Recht nehme, ihr Geld in Risikoanlagen zu investieren, greife unverhältnismäßig tief in ihre Privatautonomie ein und schade dem Wettbewerb. 

Nachdenken über den Vertrieb von Finanzanlagen 

BaFin-Präsidentin Dr. Elke König

Quelle: © frank-beer.com / BaFin
„Das sollten wir uns immer wieder vor Augen führen – auch wenn wir über die Regulierung des Grauen Kapitalmarktes diskutieren“, mahnte die BaFin-Präsidentin. 

Man sollte sich fragen, „was wir künftig als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft betrachten und welche eventuellen Schlupflöcher wir schließen sollten, um Anleger vor unkalkulierbaren Schäden zu bewahren

Nachdenken solle man aber auch über eine Ausdehnung der Prospektpflicht, die Verständlichkeit von Informationen und den Vertrieb von Finanzanlagen. Einfache Rezepte seien derzeit en Vogue, so König. 

Ich kenne sehr gute einfache Rezepte: Spaghetti mit einem Stich Butter beispielsweise. Dazu ein Glas Rotwein. In der Finanzmarktregulierung führten einfache Rezepte meist ins Abseits. Auch für den Verbraucherschutz würden derzeit einfache Rezepte gehandelt. 

Unser Leitbild ist der mündige Verbraucher

Dabei habe es die Aufsicht hier mit Fragen zu tun, auf die gleich mehrere Disziplinen Antworten finden müssten. Die Kernfragen lauteten: Wie schutzbedürftig ist der Verbraucher? Und wie viel Schutz kann und soll der Staat bieten? Unser Leitbild“, so König weiter, sei der mündige Verbraucher, der seine Anlageentscheidungen selbstbestimmt und in eigener Verantwortung treffe. Können wir ihn also allein und den Märkten freien Lauf lassen?

In puncto Finanzstabilität stellt sich nach Ansicht Königs ebenso wie beim Verbraucherschutz die Frage nach dem rechten Maß an Regulierung. „Wir brauchen einen regulatorischen Rahmen, der uns Aufsehern hilft, das öffentliche Gut Finanzstabilität zu schützen und die zerstörerische Kraft von Krisen zu mildern“, erklärte König.

Sie fügte hinzu, dass man zugleich den Akteuren auf den Märkten genug Spielraum für Innovation und unternehmerisches Handeln lassen müsse. Von Überregulierung könne derzeit keine Rede sein. Einige wichtige Regulierungsschritte müssten sogar noch getan werden. (ucy
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