Donnerstag, 15. Oktober 2015

Cyber-Policen im Blickfeld der Aufsicht

Cyber-Versicherungen decken auch das Risiko der Erpressung ab und versichern somit Lösegeldzahlungen. Damit verstoßen die Anbieter gegen die Aufsichtspraxis der BaFin, die den Betrieb von Lösegeldversicherungen einschränkt.


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iskret, sensibel, streng – Versicherungen gegen Erpressung und Lösegeldforderungen unterliegen in Deutschland besonderen Bedingungen. Erst seit 1998, vier Jahre nach der Deregulierung des deutschen Versicherungsmarktes, sind sie hierzulande offiziell zugelassen. 

Mit dem einstigen Verbot sollten Anreize für Entführungen oder den Missbrauch der Versicherung vermieden werden. Den kompletten Artikel finden Sie in der aktuellen Ausgabe 10/2015 des Versicherungsmagazin. (ucy)

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