Mittwoch, 5. Oktober 2016

350 Fachbegriffe rund um die Rente

Aussagen zur Rentenversicherung sollen inhaltlich für niemanden ein Fremdwort bleiben. Deshalb hat die Deutsche Rentenversicherung ein Rentenlexikon veröffentlicht. Wichtige Begriffe fehlen jedoch.


Was ist der Unterschied zwischen der „abstrakten Betrachtungsweise“ und der „konkreten Betrachtungsweise“? Und was haben diese beiden Wörter mit der Rentenversicherung zu tun? 

„Von Altersgrenze bis Zeitrente – das Rentenlexikon“ lautet der Titel einer umfangreichen Broschüre, die bei solcherlei Fragen schnell Abhilfe schaffen will. Herausgeber des kostenlosen Nachschlagewerkes ist die Deutsche Rentenversicherung. 

Im 130 Seiten umfassenden Lexikon finden sich rund 350 Begriffe rund um das Thema Rente und Rehabilitation. Bei der aktuellen Debatte um die Zukunft des Rentensystems werden zahlreiche Fachbegriffe verwendet. „Nicht immer ist jedem die genaue Bedeutung bekannt“, so die DRV.

Unerklärliche „Deckungslücken“


Damit Aussagen zur Rentenversicherung inhaltlich für niemanden ein Fremdwort bleiben, sind in der Broschüre die „wichtigsten Begriffe“ näher erläutert, teilt die DRV mit. Die Stärke des Werkes liegt in der kurzen und prägnanten Erklärung der Fachbegriffe. 

Diese werden verständlich erläutert. Eine große Schwäche des Lexikons bleiben unerklärliche „Deckungslücken“: Die Stichworte Rürup-Rente, Basis-Rente oder bAV werden zum Beispiel nicht erklärt. Die Begriffe „Berufsunfähigkeit“ und „Berufsunfähigkeitsrente“ sind zwar gelistet. 

Risiko Berufsunfähigkeit

Es wird aber mit keinem Wort erwähnt, dass es die Möglichkeit gibt, sich gegen das Risiko der BU auch privat abzusichern. Die private Altersvorsorge wird unter dem Stichwort „Zusätzliche Altersvorsorge“ abgehandelt: „Um im Alter dennoch das bisherige Versorgungsniveau zu erreichen, ist eine zusätzliche Altersvorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung oder durch private Vorsorge für das Alter unerlässlich“. 

Die erklärten Begriffe sind alphabetisch geordnet. Fett hervorgehobene Wörter werden als eigenständiges Stichwort erklärt und sind in der Online-Version verlinkt. 

Das Lexikon steht auch als gedrucktes Exemplar zur Verfügung. Es kann ebenfalls kostenfrei über die DRV bestellt werden. Das Rentenlexikon ist in der 9. Auflage mit Sachstand Dezember 2015 erschienen. (ucy)
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