Montag, 21. Mai 2012

Mit der Ölschaden-Assistance GmbH entsteht ein Netzwerk von Fachbetrieben, die in Zusammenarbeit mit der Assekuranz Ölschäden beseitigen sollen. Die Assekuranz baut durch diese neue Plattform ihr aktives Schadenmanagement weiter aus.


Vorsicht, Öl! Läuft bei einer Fahrzeugpanne oder einem Unfall Öl aus, ist, wie die Schweizer zu sagen pflegen, Obacht geboten. Der Rohstoff Erdöl sorgt nämlich nicht nur für eine spiegelglatte Fahrbahn - sommers wie winters. Ein Unfall mit weiteren Beteiligten ist ebenfalls abzusehen. Um die verunreinigte Fahrbahn fachmännisch zu säubern, wird meist auch die Feuerwehr sowie die Straßenmeisterei hinzugezogen. Der Unfallabschnitt muss abhängig vom Umfang des ausgelaufenen Öls eventuell für einige Stunden teilweise gesperrt werden. Der Verkehr staut sich, bei einer Vollsperrung wird er notgedrungen umgeleitet. Polizei und Feuerwehr, Straßenmeisterei und Abschleppdienst haben in einem solchen Fall also alle Hände voll zu tun. Für die gründliche Fahrbahnreinigung kommt ein speziell für die Ölspurbeseitigung entwickeltes Fahrzeug zum Einsatz. Sobald allerdings Öl in größerem Ausmaße ausläuft und sich dadurch eine Gefahr für Mensch und Umwelt ergibt, wenn beispielsweise Öl ins Erdreich gelangt, wird das THW zu Hilfe gerufen sowie das zuständige Umwelt- und Bauamt informiert. Für den entstandenen Schaden muss die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Verursachers aufkommen (BGH-Urteil vom 20.12.2006)
Die Marktlücke der koordinierten Vermittlung und Abrechnung von Dienstleistungen in der Ölspurbeseitigung hat die am 25. Januar 2012 neu gegründete "Ölschaden-Assistance GmbH" geschlossen. In ihrer Pressemitteilung vom 12. März 2012 erläutert der Geschäftsführer der Ölschaden-Assistance GmbH, Norbert Fischer, die Beweggründe für eine solche Assistance. „Bis dato besteht in der Kommunikation zwischen Ölspurreinigern, Versicherungsunternehmen und Straßenbaulastträgern an manchen Stellen deutlicher Nachholbedarf. Steigende Fallzahlen und streckenweise mangelnde Schadendokumentation sowie schwer nachvollziehbare Rechnungsbeträge führen oft zu monatelangen Bearbeitungszeiten sowie damit verbundenen hohen Verwaltungskosten“, wird Norbert Fischer, Mitbegründer und Gesellschafter der Ölschaden-Assistance GmbH, zitiert. 
Für die Assekuranz ist das Tätigkeitsfeld der Ölschaden-Assistance GmbH ein weiterer Schritt ins aktive Schadenmanagement. Denn die Idee der Ölschaden-Assistance ist simpel: So wie der Versicherungsnehmer im Pannenfall seine Versicherung anruft und diese dann einen Pannen- bzw. Abschleppdienst organisiert, soll analog mit der Ölschaden-Assistance ein bundesweites Netz an speziellen Dienstleistern aufgebaut werden: Eine flotte Flotte zur Bekämpfung ausgelaufenen Öls. Die Dienstleister schließen mit der Ölschaden-Assistance GmbH einen Vertrag, in welchem u.a. die Abrechnungsmodalitäten festgehalten sind. Die auf Ölspurbeseitigung spezialisierten Firmen erhalten so zügig ihr Geld nach einem Auftrag. Die Versicherung freut sich über festgelegte Pauschalen. Eine langwierige Sachbearbeitung mit umfangreichen Schriftverkehr aufgrund von Rechnungskürzungen sollen so der Vergangenheit angehören. Rechtsanwalt- und Gerichtskosten fallen in einem solchen Fall ebenfalls unter den Tisch. Binnen vier bis sechs Wochen soll ein Öl-Schaden zum Abschluss gebracht werden. Informiert z.B. der Versicherungsnehmer vom Schadenort aus seine Versicherung über auslaufendes Öl, kann diese noch vor Eintreffen der Polizei und Feuerwehr ihren auf Ölspurbeseitigung spezialisierten Dienstleister beauftragen.


Norbert Fischer, Mitbegründer und Gesellschafter der Ölschaden-Assistance GmbH (links) und Ernst Harjung, unter anderem Mitinitiator und langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender der assistance partner GmbH & Co. KG.
Bild: Ölschaden-Assistance GmbH, Copyright © Press'n'Relations
"Grundlage ist der Aufbau eines in der Startphase offenen, bundesweit flächendeckenden Dienstleisternetzes von geprüften Fachbetrieben der Verkehrsflächenreinigung, die Schadenfälle über eine mit namhaften Spezialisten entwickelte Web-Plattform dokumentieren und abrechnen können", heißt es in der Pressemitteilung der Ölschaden-Assistance. "Die IT-Lösung... wird den Anwender schrittweise durch alle... Eingaben führen, wobei rund 6.000 Prüfungen – zum Beispiel hinsichtlich Geo-, Bild- und Wetterdaten – die Datenplausibilität sicherstellen. Abschließend unterzieht ein Sachbearbeiter der Ölschaden-Assistance die Falldokumentation zusätzlich einer Sichtprüfung." Ein "standardisierter Abrechnungsprozess", geknüpft mit einer "elektronischen Schadenmeldung" sowie einer "transparenten Falldokumentation" an das zuständige Versicherungsunternehmen soll die Schadenregulierung effizient gestalten. Mit der HUK-COBURG und der R+V Versicherung AG, zu deren Verbund auch die KRAVAG-Versicherungen zählen, seien bereits "Kooperationsvereinbarungen" geschlossen worden. Mit weiteren Unternehmen aus der Assekuranz führe man "erfolgversprechende Verhandlungen". Bislang seien "rund 60" Fachfirmen im Netzwerk der Ölschaden-Assistance gelistet. Wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist, ist "der Endausbau ist mir zirka 200 geprüften Fachbetrieben geplant".
Neben den vorhandenen Verweisen im Artikel, erhalten Sie auf folgenden zwei Seiten weitergehende Informationen:
• BIOTEC Umweltservices GmbH - Die BIOTEC-Gruppe ist ein Verbund von  Fachbetrieben im Bereich Entsorgung und Verkehrsflächenreinigung. Wie es auf der Website der BIOTEC Umweltservices GmbH heißt, stellt "BIOTEC sein Netz aus Fachbetrieben der ÖSA [Ölschaden-Assistance GmbH] zur Verfügung".
• DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. - Die Organisation setzt sich "intensiv für die Entwicklung einer sicheren und nachhaltigen Wasser- und Abfallwirtschaft ein." (ucy)

Donnerstag, 3. Mai 2012

Die im Beitrag vom 20. April 2012 aufgeführte Liste der Assistance-Unternehmen wurde um drei weitere Unternehmen ergänzt. Damit umfasst die Liste 26 Unternehmen, welche im Assistance-Markt aktiv sind.


Die drei nachfolgend aufgeführten Unternehmen wurden parallel in die Liste der im Beitrag vom 20. April 2012 aufgeführten und in Deutschland beheimateten Assistance-Unternehmen eingepflegt. Die Daten stammen weitgehend aus der Internetpräsenz des jeweiligen Assistance-Dienstleisters. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Insofern bitte ich bei fehlerhaften Angaben um Mitteilung. Da die Aufstellung einen ersten Überblick über den Assistance-Markt verschaffen soll, ist sie nicht vollständig. Ich freue mich dennoch auf Hinweise von in dieser Liste nicht aufgeführten Assistance-Unternehmen. Die Auflistung wurde zuletzt am 03. Mai 2012 überarbeitet und wird nicht regelmäßig aktualisiert.

Eine Tochter des ADAC e.V.
Hansastr. 19
80686 München
Tel.: 089/7676-0
Fax: 089/7676-2500
adac@adac.de
Vorstand der AG: Raimund Müller
Vorstand des e.V.: Peter Meyer
Zahlen, Daten, Fakten
Geschäftsbericht

Lyonerstr. 16
60528 Frankfurt
Tel.: 069/6606-0
Fax: 069/6606-789
avd@avd.de
Geschäftsführer: Dr. Andreas M. Nowack
Zahlen, Daten, Fakten

GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Tel.: 040/33449-0
Fax: 040/33449-7050
info@gdv-dl.de
Geschäftsführer: Volker Sonnenburg
Zahlen, Daten, Fakten
Geschäftsbericht


(ucy)

Mittwoch, 2. Mai 2012

Leben retten, Verletzungen mindern: Dem hehren Ziel des elektronischen Notrufs "eCall" stehen divergierende Interessen der Assekuranz und Automobilwirtschaft entgegen.


Die Anzahl der im Straßenverkehr tödlich Verunglückten hat im Jahre 2011 nach Jahren des Rückgangs erstmals wieder zugenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in seiner Pressemitteilung vom 24.02.2012 mitteilte, starben im vergangenem Jahr 3991 Menschen auf deutschen Straßen. Gegenüber dem Jahr 2010 kamen damit 343 mehr Menschen im Straßenverkehr ums Leben. Der seit 1991 erfreuliche Trend immer rückläufigerer Zahlen der Verkehrstoten ist damit gestoppt. Um die Zahl der im Straßenverkehr Verletzten und Getöten immer weiter zu senken, soll in den nächsten Jahren in jedem Fahrzeug ein elektronisches Notrufsystem implementiert werden.
Dieses unter dem Namen “eCall” federführend initiierte Vorhaben der Europäische Kommission soll bei einem Unfall und einer anderen Notsituation den Rettungsdienst informieren können - sowohl automatisch ohne weiteres Zutun des Fahrers oder der Insassen, als auch manuell durch Betätigen einer entsprechenden Taste. Bei einem Verkehrsunfall soll beispielsweise über die Fahrzeug-Airbagsensoren automatisch ein Notruf an die nächste 112-Notrufzentrale abgesetzt werden. Zwischen den Fahrzeuginsassen und der 112-Notrufzentrale soll elektronisch über das Mobilfunknetz eine Sprachverbindung aufgebaut werden. Bei dieser könnten dann die Betroffenen, soweit möglich, weitere hilfreiche Details ihrer Lage mitteilen, um den Helfern von Anfang an eine zügige Hilfskoordination mit entsprechend notwendigen Maßnahmen zu gewähren. Wichtige Eckdaten soll das eCall-System im Notfall jedoch elektronisch an die Notrufzentrale übertragen. Zu diesen Informationen gehöre der Standort, bei Autobahnen die Fahrtrichtung, die Fahrzeug-Art, also z.B. ob es sich bei dem Unfallauto um einen PKW, Bus, LKW handelt, die Angabe, ob der Notruf manuell betätigt oder automatisch vom Bordsystem ausgelöst wurde. Diese sofortige Übermittlung der wichtigsten Daten verringere die Anfahrtszeit der Helfer. Diese kostbare Zeit bis zum Eintreffen der Sanitäter, z.B. bei Schwerverletzten nach einem Unfall, kann, so die Idee, Leben retten, die Verletzungsschwere verringern, durch Räumung der Unfallstelle Auffahrunfälle vermeiden sowie Staus verkürzen. Diese Kette von Vorteilen führe weiter zu einem geringeren Kraftstoffverbrauch und weniger umweltschädlichen Verbrauch von Kohlenstoffdioxid. Kurzum: All diese Verbesserungen kulminierten schließlich in einer höheren volkswirtschatlichen Leistungsfähigkeit. 


Der elektronische Notruf als Bestandteil des Internets der Dinge: So stellt sich die Europäische Kommission eCall in diesem Video vor.
Video: Europäische Kommission

Die Europäische Kommission zielt auf eine verbindliche Ausstattung des eCall-Systems in allen Neufahrzeugen bis zum Jahr 2015 hin. Fast alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben ihre Teilnahme am “emergancy call”, wofür die Paraphe “eCall” steht, zugesagt. Bedenken gibt es hinsichtlich des Datenschutzes. Die Ortung des Fahrzeuges erfolgt nämlich über das Satellittennaviganssystem GNNS - Global Navigation Satellite System. Wer hat wann und in welcher Intensität Zugriff auf den Standort des Fahrzeuges? Wie ist ein Missbrauch der Daten, z.B. um Bewegungsprofile nachzuvollziehen, sichergestellt? Hat der Fahrzeugeigentümer Mitspracherecht, welche Daten übermittelt werden dürfen? Welche sicherheitstechnischen Standards werden für eine sichere Kommunikation genutzt? Wo werden mit welchen Fristen Daten gespeichert? Das der Europäischen Union in Sachen Datenschutzfragen zuarbeitende Gremium, die “Artikel-29-Datenschutzgruppe”, spricht sich in ihrem Bericht vom 26.09.2006, “Eingriffe in den Datenschutz im Rahmen der Initiative eCall”, für einen freiwilligen Einsatz von eCall aus. “Auch wenn die Artikel 29-Datenschutzgruppe Bedenken im Zusammenhang mit dem eCall-System hat, gibt sie dem Konzept der freiwilligen Einführung des eCall-Dienstes den Vorzug und empfiehlt dieses”, heißt es im Fazit der Analyse. “Aus datenschutzrechtlicher Perspektive ist ein automatisch durch ein Gerät oder manuell ausgelöster und über Mobilfunknetze übertragener Notruf, der zur geografischen Standortbestimmung des Notfalls führt, grundsätzlich zulässig, sofern es diesbezüglich eine spezifische Rechtsgrundlage gibt und hinreichende Vorkehrungen im Bereich des Datenschutzes getroffen werden. Allerdings müssen stets die Zwecke des Notrufsystems und die Relevanz der zu verarbeitenden Daten berücksichtigt werden, insbesondere in Fällen, in denen die Verarbeitung die so genannten erweiterten Daten (Full Set of Data, FSD) umfasst.”
Die Frage der Datenhoheit spielt für die mit der Einführung und dann laufenden Bearbeitung von eCall vebundenen Interessengruppen eine sehr wichtige Rolle. Die Assekuranz betrachtet die Einführung des elektronischen Notrufes durch die Automobilwirtschaft deshalb mit Argwohn. “Die deutschen Autoversicherer weisen die EU-Kommission darauf hin, bei der Umsetzung ihrer Pläne sicher zu stellen, dass der freie und faire Wettbewerb rund um das Kraftfahrzeug erhalten bleibt”, heißt es im “Positionspapier” des GDV zum eCall.
Hintergrund der Sorge der Versicherungswirtschaft ist das mühevoll aufgebaute Schadenmanagement. Sind die Versicherungsnehmer nun endlich “erzogen” worden, den Unfall noch möglichst vom Schadenort aus zu melden, damit der mit der Versicherung vertraglich verbundene Abschleppdienst vom Versicherer beauftragt wird, ergibt sich für die Autoversicherer mit der Einführung von eCall eine neue Situation. Wer entscheidet, welcher Abschleppdienst beauftragt wird? Die Kontaktaufnahme des Versicherungsnehmers und Anspruchstellers direkt nach dem Unfall, bietet der Assekuranz und der Assistance über das Abschleppen hinaus erhebliche Steuerungsmöglichkeiten. Die Unfallbeteiligten werden idealerweise zur Partner-Werkstatt des Versicherers abgeschleppt. Dieser ist der Regulierungsablauf bekannt, die Stundenverrechnungssätze vereinbart. Von der Partner-Werkstatt erhält der Versicherungsnehmer und Anspruchsteller einen Mietwagen. "Überzogene" Mietwagen-Rechnungen mit externen Firmen sind so ausgeschlossen. Der Sachverständige wird erst bei Bedarf, also nicht bei einer Schadenhöhe von z.B. 1.600 EUR, eingeschaltet und hat ebenfalls eine Honorarvereinbarung mit dem Versicherer abgeschlossen. 
Aus diesem Grunde “besteht die Gefahr”, so der GDV, “dass Automobilhersteller oder die von diesen beauftragten Betreiber durch das Design des eCall-Systems einzelne Märkte dauerhaft abschotten könnten - zum Nachteil der Verbraucher.” Es stellt sich somit die Frage, wie gewährleistet werden kann, dass der Versicherungsnehmer und Anspruchsteller nicht automatisch vom im Auftrag des Herstellers arbeitenden Abschleppdienst in die nächste Hersteller-Werkstatt abgeschleppt wird. Dass das System eCall früher oder später Realität wird, ist absehbar. Ob die Einführung tatsächlich 2015 für alle Neufahrzeuge vonstatten gehen wird, wird sich zeigen. 
Die mit eCall einhergehende Implikation der Datenhoheit und Entscheidungsfreiheit der Kunden wird meines Erachtens tatsächlich nur eine, wenn auch wichtige, Herausforderung der Assekuranz darstellen. Bereits jetzt vorauszusehen ist die Entwicklung einer eigenen Branche rund um die technisch-digitale Vernetzung der Mobilität und damit von Kraftfahrzeugen. Über den eingangs erwähnten Minimaldatensatz hinaus, kann technisches Equipment Auskunft beispielsweise über Route, Geschwindigkeit, Anzahl der Insassen, Aufprallart, Sicherheitsgurt erteilen. Wie geht die Assekuranz mit diesen erweiterten Möglichkeiten um? Wie kann das Schadenmanagement intelligent neuen Anforderungen angepasst und erweitert werden? Wie können die sich korrelierenden Interessen ausgewogen gelöst werden? Ergeben sich daraus auch für die Assekuranz neue Geschäftsfelder? (ucy)