Montag, 29. Juli 2013

Branchenbeirat „Frauen in Führung“ nimmt Arbeit auf

Handeln statt Reden – Unter Leitung des AGV hat das Projekt „Frauen in Führung“ auf seiner konstituierenden Sitzung einen Branchenbeirat aufgestellt. Dieser soll das Ziel intensivieren, den Frauenanteil in Führungspositionen in der Assekuranz nachhaltig zu steigern.


Vorständin“ – für viele mag der Begriff wohl noch ungewöhnlich klingen. Tatsächlich hat er seit Anfang dieses Monats seinen offiziellen Eingang im ehrwürdigen Duden gefunden. Zumindest im Standardwerk der deutschen Rechtschreibung steht die Vorständin nun gleichberechtigt neben dem Vorstand.

Um das Wort auch in der Praxis mit reichlich Leben zu füllen, hat der Arbeitgeberverband der Deutschen Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV) das Ziel ausgerufen, als erste Branche in Deutschland den Frauenanteil in Führungspositionen in der Assekuranz nachhaltig zu steigern. mehr...

Freitag, 26. Juli 2013

Die Rolle der Vermittler im Verhaltenskodex für den Vertrieb

Der GDV gibt Antworten zum Verhältnis der Vermittler im Verhaltenskodex für den Vertrieb.


Seit Anfang dieses Monats sind die Versicherungsunternehmen aufgerufen, dem neuen Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten beizutreten. 

Dieser wurde Ende vergangenen Jahres von der Mitgliederversammlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beschlossen. „Wir gehen von einer breiten Beteiligung der Branche aus – rechnen aber mit einem sukzessiven Beitritt der Unternehmen in den nächsten Monaten, da noch Vorbereitungs- und Umstellungsarbeiten in den Häusern erforderlich sein können“, sagt GDV-Präsident Alexander Erdland. 

Tatsächlich kann der Wortlaut des Verhaltenskodex insbesondere auch für Vermittler Fragen aufwerfen. Wie sollen sie sich konkret in diesem Verhaltenskodex integrieren? Gilt der Kodex für alle Vertriebsformen und Vertriebswege? Und spielen die Selbstverpflichtungen anderer Vermittlerverbände eine Rolle? mehr...

Mittwoch, 24. Juli 2013

Auffälligkeiten aus Sicht der Gerichte zur Schadenregulierung

Die Landesjustizverwaltungen haben in ihren Stellungnahmen gegenüber dem Bundesjustizministerium auch Defizite und Vorschläge thematisiert.


Die Umfrage des Bundesjustizministeriums (BMJ) zur Regulierungspraxis ist für die Assekuranz zwar insgesamt positiv ausgefallen. 

An kritischen Äußerungen der Gerichte mangelt es jedoch nicht – allen voran beim Amtsgericht Berlin-Mitte. mehr...

Justizministerium äußert sich zu Ergebnis der Umfrage zur Schadenregulierung

Das Bundesjustizministerium hat nun offiziell in einer Stellungnahme die Ergebnisse der Umfrage zur Praxis der Schadenregulierung zusammengefasst.


Erstmals hat sich das Bundesministerium der Justiz (BMJ) offiziell zum Ausgang der Umfrage unter den Landesjustizverwaltungen geäußert


Neben den Landesjustizverwaltungen wurden mehrere Verbände, darunter der Bund der Versicherten (BdV) sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), gebeten, sich zur Frage zu äußern, ob Versicherungen Schäden systematisch verzögern. 

Anlass waren kritische Medienberichte und im BMJ eingehende Beschwerden über die Praxis der Schadenregulierung in der Versicherungswirtschaft. 

Das Haus von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nun in einer vier Seiten umfassenden Stellungnahme mitgeteilt, dass die Landesjustizverwaltungen ganz überwiegend weder die erhobenen Vorwürfe eines zögerlichen Regulierungsverhaltens bestätigen können, noch Gesetzesänderungen für erforderlich halten.
 
Komplexe Sachverhalte

Um Verzögerungstaktiken zu unterbinden oder zu sanktionieren sei das geltende Recht ausreichend. Die befragten Gerichte weisen auf das gute Recht eines Beklagten hin, sich zu verteidigen. Dass beklagte Unternehmen sich mit den zulässigen rechtlichen Mitteln verteidigten, sei ferner nicht versicherungsspezifisch. 

Das Verteidigungsverhalten von Versicherungen lasse keine Rückschlüsse auf gehäuft auftretendes rechtsmissbräuchliches Verhalten zu. Zumal die Verteidigung oft – jedenfalls zum Teil – von Erfolg gekrönt sei. Die befragten Richter erinnern sogar an die Pflicht der Assekuranz, unbegründete Ansprüche, auch zum Schutz der übrigen Kunden, abzuwehren.

Ebenfalls müssten die Versicherer aus Wettbewerbsgründen sorgfältig kalkulieren. Als Gründe für eine langwierige Bearbeitung führen die Landesjustizverwaltungen in aller Regel komplexe Sachverhalte an. 

Müssten Sachverständigengutachten eingeholt werden, führe dies oft zu langen Verfahren. Kunden hätten gegenüber Versicherungen auch überzogene Erwartungen, u.a., wenn die Kosten des Rechtsstreits von der Rechtsschutzversicherung des Kunden getragen würden. mehr...

Dienstag, 23. Juli 2013

Assekuranz fürchtet Wettbewerbsnachteil durch Notruftechnik eCall

Mit der Entscheidung der EU-Kommission, den europaweiten Notrufdienst eCall ab 2015 einzuführen, ist die letzte Hürde genommen. Dem hehren Ziel stehen allerdings divergierende Interessen der Assekuranz und Automobilwirtschaft entgegen.


Um die Zahl der im Straßenverkehr Verletzten und Getöteten immer weiter zu senken, soll ab 2015 in jedem Neufahrzeug ein elektronisches Notrufsystem implementiert werden. 

Dieses unter dem Namen “eCall” federführend initiierte Vorhaben der Europäische Kommission soll bei einem Unfall und einer anderen Notsituation den Rettungsdienst informieren können - sowohl automatisch ohne weiteres Zutun des Fahrers oder der Insassen, als auch manuell durch Betätigen einer entsprechenden Taste.


Bei einem Verkehrsunfall soll beispielsweise über die Fahrzeug-Airbagsensoren automatisch ein Notruf an die nächste 112-Notrufzentrale abgesetzt werden. Zwischen den Fahrzeuginsassen und der 112-Notrufzentrale soll elektronisch über das Mobilfunknetz eine Sprachverbindung aufgebaut werden.

„Ereignet sich ein Unfall, dann zählt jede Minute, damit verletzte Personen gerettet werden können“, sagte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas. „Außerdem machen wir mit diesem neuen System einen bedeutenden Schritt vorwärts in der Entwicklung intelligenterer Fahrzeuge und stärken damit unsere Wettbewerbsfähigkeit“, sagte EU-Industriekommissar Antonio Tajani. mehr...

Montag, 22. Juli 2013

Tickende Zeitbombe Policenmodell?

Der BGH hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob das sogenannte Policenmodell mit dem Europarecht im Einklang steht.



Die Entscheidung könnte für einen Paukenschlag sorgen. Betroffen sind dem beklagten Versicherer zufolge mehr als 108 Millionen Verträge, die in der Zeit von 1995 bis 2007 nur bei ihm abgeschlossen wurden. 

Das Prämienvolumen dieser betroffenen Verträge beziffert der Versicherer allein für sein Haus auf ungefähr 400 Mrd. Euro, die von dem Urteil berührt sein könnten. Setzt sich der Kläger mit seinem Ansinnen durch, hätte dies für die Assekuranz weitreichende Folgen. mehr...

Donnerstag, 18. Juli 2013

„Finanztest“ empfiehlt Angebote von Maklern bei Musikinstrumente-Versicherung

Einen sinnvollen und bezahlbaren Schutz für eine durchaus teure Leidenschaft – das bieten Versicherungen für Musikinstrumente. Zu diesem Ergebnis kommt „Finanztest“ in seiner aktuellen Ausgabe. Ein weiterer Ratschlag der Tester lautet, sich Angebote von Maklern einzuholen.


In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ werden Versicherungen für Musikinstrumente vorgestellt. Die Verbraucherschützer finden eine Instrumentenversicherung „sinnvoll“, da viele Musiker ein Vermögen in ihre Musikleidenschaft stecken. 


Vor allem für teure Instrumente sei ein Versicherungsschutz sinnvoll und auch bezahlbar. So reiche zum Beispiel ein Jahresbeitrag von 30,00 Euro aus, um eine Gitarre zu versichern. Für 500,00 Euro pro Jahr könne sich eine Rockband ihre Ausrüstung im Wert von 20.000 Euro schützen lassen. mehr...

Mittwoch, 17. Juli 2013

BGH verhandelt über Zulässigkeit der Kostenausgleichsvereinbarung

Ist die sogenannte Kostenausgleichsvereinbarung transparent? Ist sie mithin mit dem im VVG geregelten Rückkaufswert vereinbar? Oder stellt sie doch ein Umgehungsgeschäft dar? Mit diesen Fragen befasst sich am kommenden Mittwoch der Bundesgerichtshof.


Mit Spannung wird für den kommenden Mittwoch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) erwartet. Der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat wird sich nämlich mit der Frage befassen, ob sogenannte Kostenausgleichsvereinbarungen zulässig sind. 


Bei der Kostenausgleichsvereinbarung handelt es sich neben dem eigentlichen Versicherungsvertrag um einen separaten, zweiten Vertrag, in dem die Beratungskosten oder die Einrichtungskosten für den Vertrag enthalten sind. 

Die Karlsruher Richter verhandeln über die Zulässigkeit solcher gesonderter Kostenausgleichsvereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Versicherer bei Abschluss einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung. mehr...

Montag, 15. Juli 2013

Was sich durch das AIFM-Umsetzungsgesetz für Vermittler verändert

Zum 22.07.2013 tritt das AIFM-Umsetzungsgesetz in Kraft. Dadurch ergeben sich auch Änderungen in der Erlaubniserteilung des § 34f.


Mitte Mai wurde das sogenannte Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds verabschiedet – besser bekannt unter seiner Abkürzung AIFM-Umsetzungsgesetz. Die Buchstabenreihe „AIFM“ steht dabei für „Alternative Investment Fund Managers“. 

Anfang Juni beschloss der Bundesrat, den Vermittlungsausschuss zu dieser Sache nicht anzurufen. Mit diesem Beschluss wird das AIFM-Gesetz planmäßig zum 22.07.2013 in Kraft treten. Durch das AIFM-UmsG wird das bisherige Investmentgesetz (InvG) aufgehoben. An seiner Stelle tritt das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). 

Mit dem KAGB steht für sämtliche Investmentfonds ein geschlossenes Regelwerk zur Verfügung. Durch das neue KAGB müssen diverse Verordnungen angepasst werden. Betroffen von den Änderungen sind auch die Erlaubnistatbestände des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO. mehr...

Freitag, 12. Juli 2013

Markt für PKV-Aufnahmegarantie weiter in Bewegung

Auch der Deutscher Ring bietet eine Aufnahmegarantie in die PKV für Angestellte mit Vorerkrankungen an. Eine Reihe weiterer Versicherer prüft gleichfalls die Einführung solcher Tarife. Während die Allianz eine andere Strategie verfolgt, hätte die Debeka nichts dagegen, wenn gar der Gesetzgeber eine Öffnung für Angestellte für alle Unternehmen vorschreiben würde.



Dieser Beitrag wurde in der Printausgabe von AssCompact - Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement, Ausgabe 07/2013, veröffentlicht. Für die freundliche Genehmigung der Publikation auf meiner Blogseite danke ich den Verlag und Herausgeber, der bbg Betriebsberatungs GmbH. Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages.

Der Markt für eine Aufnahmegarantie für Angestellte in die private Krankenversicherung (PKV) entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Dutzende Anbieter prüfen die Einführung von Tarifen, in der Angestellten auch mit Vorerkrankungen eine Aufnahmegarantie in die PKV gewährt wird. Bislang haben vier Anbieter solche Tarife eingeführt: Die Debeka, Signal Iduna, HUK-Coburg sowie die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen.

Noch nicht bekannt war, dass auch das Tochterunternehmen der Signal-Iduna, die PKV Deutscher Ring, eine Aufnahmegarantie offeriert. Thomas Lochen vom Produktmarketing Krankenversicherung der Signal Iduna Gruppe bestätigte eine Tariföffnung für Arbeiter und Angestellte beim Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. „Die Aufnahmegarantie ist für Signal Kranken und Deutscher Ring zunächst für zwei Jahre befristet“, sagte Lochen.

Anbieter in den Startlöchern

Vorreiter in Sachen Aufnahmegarantie für Angestellte war mit ca. 2,3 Millionen Vollversicherten Marktführer Debeka. „Wir haben seit 25 Jahren Erfahrung mit der Öffnungsaktion für Beamte“, sagt Dorothee Hoffmeier von der Debeka. Rund zehntausend Beamte und ihre Angehörigen, die früher keinen Versicherungsschutz in der PKV gefunden hätten, hätten sich dadurch versichern können. 


„Und unsere Tarife sind wettbewerbsfähig geblieben“, argumentiert Hoffmeier. Wichtig sei, den Mehraufwand für die höheren Risiken so zu finanzieren, dass der Bestand der betroffenen Tarife nicht belastet werde.

Das Vorpreschen der Debeka und der restlichen vier Anbieter in einen neuen Marktbereich wird bei den Mitbewerbern mit einer Mischung aus Neugierde, Spannung und Lob beobachtet. „Wir halten die von der Debeka getroffene Entscheidung für eine Aufnahmegarantie für ein richtiges Signal“, heißt es beispielsweise von der R+V

Die R+V prüfe „die weitere Vorgehensweise in unserem Haus“. Auch die DKV Deutsche Krankenversicherung AG unterstütze grundsätzlich Öffnungsaktionen. Sie sei an „weitergehenden, im Idealfall, marktweiten Öffnungsaktionen interessiert“, teilt Sprecherin Dr. Monika Stobrawe mit.

„Interessen des Bestandes im Auge behalten“  

Zwar würde auch die Axa „gern weitere Kunden in das nachhaltig ausgerichtete System der PKV führen“. Entscheidend sei jedoch, jegliche Form einer Ungleichbehandlung mit Bestandskunden zu vermeiden. 

Die Süddeutsche Krankenversicherung a.G. (SDK) weist ebenfalls auf die Kalkulation von Prämien und Risikoprüfung hin, die im Einklang stehen müssten, um die Interessen der Bestandsversicherten im Auge zu behalten. Die Inter Versicherungsgruppe findet es noch zu früh für eine abschließende Beurteilung. Prinzipiell halte die Inter eine Aufnahmegarantie in die private Vollversicherung für wünschenswert.

Zu den weiteren Anbietern, die in ihrem Hause ebenfalls die Einführung einer Aufnahmegarantie prüfen, gehört auch die Barmenia. Wiewohl der Zeitpunkt für einen solchen Tarif noch nicht feststehe, prüfe man „in Abstimmung mit dem Treuhänder die erleichterte Aufnahme von Angestellten“. 

Und die Nürnberger betrachtet aktuell die Auswirkungen eines Kontrahierungszwangs auf den Bestand. Die Hallesche wiederum mache den Zeitpunkt der Einführung davon abhängig, ob und in welcher Anzahl namhafte Maklerversicherer eine Aufnahmegarantie geben.

Unterschiedliche Strategische Ausrichtung  

Auf einen anderen Schwerpunkt setzt der Münchener Verein, der sein Geschäftsfeld im PKV-Zusatzgeschäft sowie in der Pflegezusatzversicherung sieht. Mit ihren AktiMed-Tarifen verfolgt die Allianz ebenfalls eine andere Strategie. 

Denn eine Öffnungsklausel für bestimmte Angestellte würde eine Bevorzugung dieser Gruppe gegenüber den sonstigen Angestellten bedeuten. Der Branchenriese setzt weiterhin auf die individuelle Risikokalkulation. Auf diese Weise bezahle jeder Kunde risikoadäquate Prämien, das Versichertenkollektiv werde insgesamt entlastet.

Indessen denkt die Debeka die Garantie für Angestellte weiter. „Wenn wir genügend Nachahmer finden, könnte man sich Ähnliches auch für Selbstständige vorstellen“. 

Die Debeka betrachte die Aufnahmegarantie für Angestellte nicht als „Aktion“. Deshalb habe man die entsprechenden Tarife auch nicht befristet. Ja, der Koblenzer Versicherer geht noch einen Schritt weiter. Er hätte auch nichts dagegen, wenn der Gesetzgeber eine solche Öffnung für alle Unternehmen vorschreiben würde, sagt Sprecherin Hoffmeier. (ucy)

Mittwoch, 10. Juli 2013

Kartellamt: Versicherer suchen Wachstum durch Beteiligungen an Vermittlern

Das Bundeskartellamt erkennt die Tendenz der Versicherer, sich verstärkt über den Erwerb von Beteiligungen an Vermittlern vertikal zu integrieren. Dies geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht der Behörde hervor, der Ende Juni vorgestellt wurde. Zur Sprache kommen auch Fusionskontrollen und Kartellverfahren.


Ende Juni hat das Bundeskartellamt seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2011/2012 vorgestellt. 


Ohne näher zu spezifizieren hat die Behörde die „Tendenz“ erkannt, „dass Versicherungsunternehmen verstärkt dazu übergehen, sich über den Erwerb von Beteiligungen an Versicherungsvermittlern vertikal zu integrieren“. 

Diese Feststellung ist unter der Überschrift „Allgemeiner Überblick und wettbewerbliche Situation“ zu lesen. Wie die Kartellwächter zu dieser „tendenziellen“ Aussage gekommen sind, wird im Jahresbericht allerdings nicht erwähnt. Nach diesem einen Satz gibt das Amt einen Überblick über die Schwerpunkte der Wettbewerbsaufsicht in der Versicherungswirtschaft. 

Der Begriff der „vertikalen Integration“ wird in den Wirtschaftswissenschaften verwendet und bezeichnet „externes Wachstum von Unternehmen durch Zusammenschlüsse mit anderen Unternehmen, die auf derselben, einer vor- oder nachgelagerten oder einer unverbundenen ... Marktstufe tätig sind“. (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, Springer Gabler Verlag). mehr...

Samstag, 6. Juli 2013

Wenn der Ehrenkodex zur Haftungsfalle wird

Mit ihrer Unterschrift unter einem Ehrenkodex gehen Vermittler eine vertragliche Verpflichtung ein. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung greift jedoch regelmäßig bei Verstößen auf Grund gesetzlicher Vorgaben. Um der Gefahr einer Deckungslücke zu entgehen, sollten Vermittler daher ihre VSH unter die Lupe nehmen.


Seit Anfang dieses Monats sind die Versicherungsunternehmen aufgefordert, dem verschärften Verhaltenskodex für den Vertrieb beizutreten, der im November 2012 von der Mitgliederversammlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beschlossen wurde. 


Der Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) hat für seine Mitglieder einen eigenen Kodex erarbeitet. Auch andere Interessenverbände, in denen selbstständige Vermittler und Makler organisiert sind, haben sich Selbstverpflichtungen auferlegt. 

Und einzelne Vermittler haben allein für sich selbst Ehrensätze aufgestellt, mit denen sie zum Beispiel auf ihrer Internetseite werben. Fälle von Fehlberatungen und Provisionsexzesse wie auch fragwürdige Incentive-Reisen sind wohl für viele Vermittler Grund genug, sich positiv mit einem Ehrenkodex abzugrenzen. mehr...

Freitag, 5. Juli 2013

Versicherungspflicht für Sicherheitspersonal auf See und Futtermittelhersteller

Fast unbemerkt sind in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen gesetzlich verankert worden. Hersteller von Futtermitteln sowie Sicherheitspersonal auf See müssen in Zukunft den Nachweis einer Haftpflichtversicherung erbringen. 


Während sich die Mühe der Versicherungswirtschaft gegen eine Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden ausbezahlt hat, hat die Politik in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen verabschiedet.

So hat Ende Februar der Bundestag Änderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches verabschiedet, die eine Pflichtversicherung für Mischfutterhersteller vorschreiben. Zum anderen ist am 21.06.2013 der neue Paragraf 31 GewO in Kraft getreten. Dieser sieht eine Pflicht-Haftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen vor. mehr...

Donnerstag, 4. Juli 2013

Bundesländer sehen keine systematische Verzögerung in der Schadenregulierung

Rückenwind für die Versicherungswirtschaft aus Politik und Justiz: Die Landesjustizverwaltungen sehen keinen gesetzlichen Handlungsbedarf bei vermeintlich verzögerter Schadenregulierung.


Das Bundesjustizministerium (BMJ) hatte in einem Schreiben die Justizminister der Bundesländer um Stellungnahme gebeten. 

Drei Fragen standen im Raum: Nämlich, ob das „kritisierte Regulierungsverhalten zugenommen“ habe, ob auf Grundlage des geltenden Rechts zufriedenstellend agiert werden kann und ob Gesetzesänderungen erforderlich sind. 

Anlass der Umfrage waren im BMJ „immer wieder“ eingehende Beschwerden und Vorwürfe, die Assekuranz trete mit „erheblicher Verzögerung“ in die Regulierung von Leistungsfällen ein und nutze ihre „wirtschaftlich stärkere Position“ aus, um Anspruchsteller in „zermürbenden Rechtsstreitigkeiten“ zur Aufgabe des Anspruchs oder zu einem für den Versicherer günstigen Vergleich zu bewegen. mehr...