Dienstag, 30. Oktober 2012

Deutsche vertrauen auf Festgeld und Immobilien


Die Deutsche WertpapierService Bank hat zum dritten Mal in Folge Privatanleger zu ihrem Anlageverhalten befragt. Aus der Befragung geht hervor, welche Anlageformen die deutschen Sparer bevorzugen und welchen sie abgeneigt gegenüberstehen. 


Das Kriterium Sicherheit spielt bei der Anlageentscheidung eine große Rolle. Die beliebtesten Anlageformen der Deutschen sind Tages- und Festgeld sowie Immobilien. Das Vertrauen in Aktien hat zugenommen, während sich die Sparer aus Anleihen zurückziehen. Riester-Sparpläne sowie Kapitallebens- und Rentenversicherungen sind in der Gunst der Anleger ebenfalls gefallen. Der Bankberater dagegen erlebt ein "Comeback". 


Wie legen die Privatanleger in diesen von vielerlei Ängsten geprägten Zeiten ihr Geld an? Welche Anlageklassen bevorzugen sie? Und welche Rolle spielt der Finanzberater? 


Neugierig? Lesen Sie auf der Seite des Verlags Versicherungsbote den kompletten Artikel. (ucy)

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Paradigmenwechsel mit Social Media und Kundenkommunikation 
Leider verschlafen die meisten Versicherer die Möglichkeiten von Social Media, um endlich ihren Vertriebsorganisationen öffentlich den Rücken zu stärken, und das Berufsbild des Vermittlers mit einem positiven Image zu belegen. Leider verstehen auch die wenigsten Vermittler, dass es Zeit wird, einen Paradigmenwechsel in Sachen Kunden-Kommunikation zu vollziehen. Die Mehrheit der Vermittler glänzt leider nur in Selbstdarstellung und penetrieren von Produktwerbung - das will niemand mehr sehen!

Montag, 29. Oktober 2012

Wer rettet den Ruf der Versicherungsvertreter?


Vertrauensbruch: Versicherungsvertreter genießen das geringste Ansehen im Vergleich anderer Berufsgruppen.


Anfang des Monats stellte der dbb beamtenbund und tarifunion seine diesjährige "Bürgerbefragung öffentlicher Dienst" vor. Im sechsten Jahr in Folge hat der dbb, die Interessenvertretung für Beamte und Tarifbeschäftigte, gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH unter anderem untersucht, wie hoch das Ansehen verschiedener Berufe ist. 

Die höchste Reputation genießt nach wie vor der "gute" Feuerwehrmann, gefolgt vom Krankenpfleger und dem Arzt. Zum wiederholten Male das niedrigste Ansehen haben Versicherungsvertreter, Mitarbeiter von Werbeagenturen und Telefongesellschaften.

Insgesamt wurden im Mai dieses Jahres 3003 Menschen telefonisch befragt. "Die Auswahl der Befragten", heißt es in der Studie, "erfolgte wie in den Vorjahren nach einem systematischen Zufallsverfahren, das sicherstellt, dass die befragten Bürgerinnen und Bürger sowie die befragten Beamten und Tarifbeschäftigten ein Spiegelbild der Gesamtbevölkerung (ab 14 Jahre alt) sowie der im öffentlichen Dienst Beschäftigten darstellen."

Das Ansehens-Ranking einzelner Berufsgruppen:

  1. Feuerwehrmann
  2. Kranken-/Altenpfleger
  3. Arzt 
  4. Kita-/Kindergartenmitarbeiter
  5. Polizist
  6. Pilot
  7. Richter
  8. Müllmann
  9. Hochschulprofessor
  10. Lehrer
  11. Techniker
  12. Lokführer
  13. Dachdecker
  14. Briefträger
  15. Soldat
  16. Lebensmittelkontrolleur
  17. Unternehmer
  18. Anwalt
  19. Studienrat
  20. Journalist
  21. Steuerberater
  22. Manager
  23. Gewerkschaftsfunktionär
  24. Politiker
  25. Mitarbeiter einer Telefongesellschaft
  26. Mitarbeiter in Werbeagentur 
  27. Versicherungsvertreter
(ucy)

Freitag, 26. Oktober 2012

Notrufzentrale des GDV ruft Autofahrer zum Tragen der Warnweste auf


Notrufzentrale des GDV appelliert zum Beginn der Winterzeit, bei Unfall oder Panne unbedingt die reflektierenden Westen zu nutzen.

"Ohne Warnweste bleiben Fahrer und Insassen nahezu

unsichtbar" © GDV DL

Autofahrer sollten den Beginn der Winterzeit zum Anlass nehmen, zu prüfen, ob in ihrem Fahrzeug mindestens eine Warnweste vorhanden ist. "Wer einmal im Dunkeln gezwungen war, nach einem Unfall oder bei einer Panne sich am Rande einer Autobahn oder einer Landstraße aufzuhalten, weiß diese Westen zu schätzen", erläuterte Birgit Luge-Ehrhardt, Pressesprecherin der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL), die die Notrufzentrale der Autoversicherer betreibt, vorgestern in Hamburg. 

Schon in der Dämmerung oder bei schlechtem Wetter leuchteten sie unübersehbar und schützten so ihre Träger. Zudem sei es gerade bei einem Notfall in der Dunkelheit außerordentlich wichtig, das Auto und die Fahrbahn so schnell wie möglich zu verlassen und sich hinter der Leitplanke oder in einem anderen sicheren Bereich aufzuhalten. 

Tödliche Unfälle bei Dunkelheit und Dämmerung

Luge-Ehrhardt verwies darauf, dass bei Dunkelheit die Schwere der Verkehrsunfälle vergleichsweise hoch liege: So starben 2011 fast ein Drittel (1.457) aller getöteten Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit oder Dämmerung - obwohl in den Nachtstunden das Verkehrsaufkommen deutlich geringer ist als tagsüber. 

Mit Blick auf die Autobahnen erinnerte sie an die oft tödliche Gefahr für die so genannten "situativen Fußgänger" - Personen, die dort ihr Fahrzeug verlassen haben: "Von den 2011 dort insgesamt 128 verunglückten Fußgängern starben 32 - das ist jeder Vierte." Die Westen könnten auch hier erheblich für eine Verbesserung der Sichtbarkeit und Sicherheit sorgen.

"Erschreckend viele Warnwesten-Muffel"

Bei den eingehenden Notrufen in der Hamburger Zentrale werden alle Anrufer grundsätzlich aufgefordert, ihre Warnweste anzulegen. "Es ist jedoch erschreckend", so die Sprecherin der GDV DL, "wie häufig wir feststellen müssen, dass diese Sicherheitskleidung überhaupt nicht vorhanden ist. Bei einer Stichprobenerhebung bei Anrufen von Autobahn-Notrufsäulen im Winter des letzten Jahres waren es exakt 61,2 Prozent Warnwesten-Muffel." Eine repräsentative Erhebung im Sommer dieses Jahres habe ein ähnliches Ergebnis gehabt. 

Die Warnwesten sollten grundsätzlich immer bei Notfällen im Straßenverkehr getragen werden, so Luge-Ehrhardt weiter. Dass die Westen in Deutschland lediglich für gewerblich und beruflich genutzte Fahrzeuge vorgeschrieben seien, sei letztlich kein Grund für die übrigen Autofahrer, darauf zu verzichten. (ucy)
Quelle: Redigierte Pressemitteilung der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG.

"Finanztest" würdigt Fahrerversicherung als "sinnvoll"


Verbraucherschutz im Wandel: Einst war sie "überflüssig", nun wird sie von der Stiftung Warentest als "sinnvolles" Extra empfohlen - Die Fahrerversicherung erlebt ein erstaunliches Comeback. Dies liegt auch an den Anbietern, die die Fahrerversicherung überarbeitet haben. "Sinnvoll" finden die Verbraucherschützer nur die neue Fahrerversicherung in Form der Schadenversicherung. Der Fahrerversicherung in Form der Summenversicherung stehen die Tester nach wie vor skeptisch gegenüber.


In der aktuellen Ausgabe von "Finanztest" gehen die Tester näher auf die sogenannte Fahrerversicherung ein und vergeben ihr... 
Der komplette Artikel ist auf der Seite des Verlags Versicherungsbote.de verfügbar. (ucy)

Donnerstag, 25. Oktober 2012

Gericht stärkt Schadenminderungspflicht bei Mietwagenkosten


AG München: Unfallgeschädigte müssen sich bei der Anmietung eines Ersatzwagens wirtschaftlich verhalten. Richter deklassieren Schwacke-Liste.


Im März 2010 kam es zu einem Verkehrsunfall. Der Unfallverursacher übersah, dass sein Vordermann anhielt und fuhr auf dessen Fahrzeug auf. Für den Reparaturzeitraum nahm sich der Geschädigte einen vergleichbaren Mietwagen, einen Audi A3 Attraction. 

Die Mietwagenfirma stellte für 12 Tage 2092,00 Euro in Rechnung. Die Versicherung des Schädigers bezahlte davon aber nur 840,00 Euro. Die weiteren Kosten hielt sie für überzogen. 

Darauf hin trat der Geschädigte seine Schadenersatzforderung an die Mietwagenfirma ab. Diese verklagte die Versicherung auf Zahlung des Restbetrages. Der zuständige Richter des Amtsgerichts München gab ihr aber nur zu einem sehr kleinen Teil Recht.


Geschädigter muss "wirtschaftlich" denken

Grundsätzlich könne der Geschädigte eines Verkehrsunfalls vom Schädiger den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten dürfe.

Nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit abgeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebots habe er im Rahmen des ihm zumutbaren, von mehreren möglichen, den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen. 


Das bedeute, dass er von mehreren auf dem örtlichen Markt erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges innerhalb eines gewissen Rahmens grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen könne.

Schwacke-Liste nicht maßgeblich

Um diesen marktüblichen Tarif festzustellen, könne der Richter auf Listen und Tabellen zurückgreifen. Als Schätzgrundlage für die Höhe der nach einem Verkehrsunfall ersatzfähigen Mietwagenkosten sei dabei dem Marktpreisspiegel Deutschland 2008 des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation gegenüber der Schwacke-Liste der Vorzug zu geben.

Im Gegensatz zu anderen statistischen Erhebungen sei jene des Fraunhofer Instituts anonym und ohne Offenlegung des Umstandes durchgeführt worden, dass Zweck der Abfrage die Feststellung einer Preisübersicht war. 

Dementsprechend erscheinen die durch das Fraunhofer-Instituts festgestellten Werte näher an der Realität zu liegen und stellen damit eine bessere Grundlage für die Schätzung des Gerichts dar. 

Vor Anmietung Kosten mit Versicherung abklären

Nach dieser Liste ergebe sich ein erstattungsfähiger Betrag von 861,58 Euro. Nach Abzug der gezahlten 840 Euro sei der Klägerin daher noch 21,58 Euro zuzusprechen. Da der Klägerin nur 21,58 Euro zugesprochen wurden, sie aber 1252 Euro geltend gemacht hatte, musste sie auch die gesamten Kosten des Rechtsstreits zahlen. 

Es ist daher anzuraten, vor Anmietung eines Ersatzwagens zu überprüfen, ob dessen Kosten überhaupt erstattungsfähig sind, so das Amtsgericht München.

Fazit: Als Schätzgrundlage für die Höhe der nach einem Verkehrsunfall ersatzfähigen Mietwagenkosten ist dem Marktpreisspiegel Deutschland 2008 des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation gegenüber der Schwacke-Liste der Vorzug zu geben. 

Das Urteil ist rechtskräftig. Urteil des Amtsgerichts München vom 25.1.12, AZ 345 C 30646/11. (ucy)
Quelle: Redigierte Pressemitteilung des Amtsgerichts München.

Mittwoch, 24. Oktober 2012

Niedrigzinsphase und teure Personenschäden fordern Assekuranz heraus


Munich Re: In Niedrigzinsphase zählt Profitabilität im Versicherungs-Kerngeschäft.


Die Staatsschulden- und Bankenkrise sowie das unsichere wirtschaftliche Umfeld fordern die Versicherungswirtschaft weiter heraus. Vor allem die anhaltend niedrigen Zinsen schlagen sich auf die Kapitalanlagen nieder. Der Rückversicherer Munich Re warnt zudem vor dem steigenden Teuerungsrisiko bei schweren Personenschäden durch Kosteninflation im Gesundheitssektor.

Das Niedrigzinsumfeld dominiert die Gespräche des Branchentreffens der Erst- und Rückversicherer in Baden-Baden: „Die langfristig niedrigen Zinsen werden die derzeit noch starke Kapitalbasis unserer Branche zunehmend auf die Probe stellen“, so Ludger Arnoldussen, Mitglied des Vorstands von Munich Re. 


Prämienberechnungen in Zeiten niedriger Zinsen

„Gerade in Zeiten hoher Unsicherheit müssen wir mehr denn je auf solide Erträge aus dem Kerngeschäft achten und dürfen uns nicht auf Gewinne aus den Kapitalanlagen verlassen“, ergänzte er. Kernfrage der zum 1. Januar 2013 anstehenden Erneuerungsrunde wird sein, inwiefern es gelingt, das stark gesunkene Zinsniveau in den Preisberechnungen zu berücksichtigen.

Allerdings fordert nicht nur die Finanzkrise Erst- und Rückversicherer heraus, dies gilt auch für die immer teurer werdenden Personenschäden mit sehr langen Abwicklungszeiten. Dazu Arnoldussen: „Insbesondere der enorme Anstieg der Pflegekosten führt zu einer Verteuerung der schweren Personenschäden. In der Vergangenheit wurde das unterschätzt.“ 


In Zukunft müsse die Branche hier mehr auf eine angemessene Reservierung achten. Arnoldussen betonte, dass man das Thema auch in den Erneuerungsgesprächen ansprechen werde.

"Leichte" Prämienerhöhungen in einzelnen Sparten


Munich Re erwartet, dass Preise und Bedingungen bei der Erneuerung der Rückversicherungsverträge zum 1. Januar 2013 weitgehend stabil bleiben. In den Haftpflichtbranchen geht Munich Re davon aus, dass sich die Stabilisierung der Preise mit einem Trend zu leichten Preiserhöhungen fortsetzen wird. 


Gerade in Sparten mit sehr lang laufenden Deckungen drücken die niedrigen Zinsen die zukünftige Rentabilität. „Wir werden das Zinsniveau und die Verteuerung von Personenschäden in unseren Gesprächen thematisieren. Dabei lautet unser Grundsatz unverändert, dass Preise und Konditionen risikoadäquat sein müssen“, so Arnoldussen. 

Seine Präsentation trug den Titel "Im Kerngeschäft der Erst- und Rückversicherer zählt Profitabilität". (ucy)
Quelle: Redigierte Pressemitteilung der Munich RE.

Dienstag, 23. Oktober 2012

Autoglaser müssen Selbstbeteiligung in Abzug bringen


Autoverglaser darf Kunden keinen verdeckten Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung gewähren.


Das Oberlandesgericht Köln hat in einem am 12. Oktober 2012 verkündeten Urteil (Az: 6 U 93/12) entschieden, dass ein Autoverglaser bei Reparatur von Steinschlagschäden seinen Kunden keinen verdeckten, der Versicherung verschwiegenen Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung einräumen darf. 

Im konkreten Fall hatte der Autoverglaser Kunden gegen das Versprechen, für 12 Monate einen Werbeaufkleber auf ihrer Windschutzscheibe befestigt zu lassen, einen Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung vergütet. Gegenüber dem Kasko-Versicherer rechnete der Autoverglaser die (an ihn abgetretenen) Ansprüche aus der KfZ-Kaskoversicherung so ab, als habe der Kunde die Selbstbeteiligung von 150,00 Euro tatsächlich gezahlt.

Gegen diese Praxis hatte ein Versicherungsunternehmen auf Unterlassung, Auskunft, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Ersatz der Abmahnkosten geklagt. Die Klägerin ging von einem wettbewerbswidrigen Verhalten aus, das auch als zumindest versuchter Betrug gewertet werden könne. Die Beklagte machte dagegen geltend, es sei branchenüblich, den Kunden Preisnachlässe in Höhe der Selbstbeteiligung einzuräumen; zudem sei dem Versicherer kein Schaden entstanden.

OLG Köln: "Betrug zu Lasten des Versicherers"

Dies sah das Landgericht Köln anders und gab der Klage statt. Im Berufungsverfahren fasste die Versicherung ihre Anträge teilweise enger. Mit dieser Einschränkung bestätigte das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil. Zwar liege im Verhältnis zur Versicherung kein unlauterer Wettbewerb vor, da die Parteien nicht um Marktanteile miteinander konkurrierten. 

Jedoch liege in der beanstandeten Abrechnungspraxis ein Betrug zu Lasten des Versicherers. Es sei evident, dass das Anbringen des naturgemäß eher kleinen Werbeaufklebers auf der Windschutzscheibe, dessen Verbleib über 12 Monate der Autoverglaser nicht einmal kontrollieren könne, keinesfalls als gleichwertige Gegenleistung für eine Zahlung in Höhe von 150,00 Euro anzusehen sei. 

Senat hat Revision zum BGH nicht zugelassen

Die vertragliche Konstruktion diene ersichtlich nur dazu, dem Kunden die Selbstbeteiligung vollständig zu erstatten, ohne dies der Versicherung mitzuteilen. Hierdurch werde die Bezahlung der - unter Berücksichtigung des verdeckten Nachlasses - tatsächlich angefallenen Reparaturkosten vollständig der klagenden Versicherung aufgebürdet.

Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Die Klägerin kann jedoch bei dem Bundesgerichtshof gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einlegen. Das Urteil wird in den nächsten Tagen im Volltext unter www.nrwe.de abrufbar sein.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln, Stefanie Rüntz, Dezernentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Donnerstag, 18. Oktober 2012

Internetkriminaität verursacht Schäden in Millionenhöhe


Tatort Internet: Deutschen Unternehmen entsteht alljährlich ein Schaden in Höhe von 4,8 Millionen Euro.


Der Diebstahl von Daten, der gezielte Angriff auf Webseiten, das Einnisten von Viren und Würmern: Die Liste der Straftaten im Internet ist nicht nur lang. Die Internetkriminalität verursacht auch Schäden in Millionenhöhe. In deutschen Großunternehmen summiert sich der finanzielle Schaden durch Cybercrime im Durchschnitt auf 4,8 Millionen Euro. 

Nur in den USA waren die Kosten im Tatort Internet mit 6,9 Millionen Euro noch höher. Auf Rang drei kommt Japan mit 3,9 Millionen Euro. Dies geht aus der dritten Studie "Cost of Cyber Crime" des amerikanischen IT-Unternehmens Hewlett-Packard (HP) hervor. 

Erfolgreiche Angriffe im Wochentakt

Im Auftrag von HP befragte das Ponemon Institute insgesamt 418 Fach- und Führungskräfte aus 43 deutschen Unternehmen und Behörden. Deutsche Unternehmen wurden in der Studie dabei zum ersten Mal berücksichtigt. Laut der Studie schaffen es die Täter pro Woche im Durchschnitt 1,1 Mal mit Erfolg ihre virtuellen Angriffe durchzuführen (USA 1,8 Mal pro Woche).

Während für Deutschland noch keine Vergleichswerte vorliegen, da hiesige Unternehmen erstmals in der Studie aufgenommen wurden, lässt sich für die USA eine Verdoppelung der Web-Angriffe feststellen. Damit stiegen auch die Kosten auf ca. 40 Prozent, die Datendiebe und Hacker verursacht haben.

Wenn Insider zu Tätern werden

Besorgniserregend: Die kriminelle Energie von "Insidern" sorgt für die höchsten Schäden, gefolgt von Sabotage, sogenannten Denial-of-Service-Attacken, sowie von Schadprogrammen (Malware). Diese drei Kriminalitätsformen machen in deutschen Unternehmen insgesamt 58 Prozent des Schadens aus.

Mit 51 Prozent ergibt sich ein Übergewicht der untersuchten Unternehmen aus der Finanzwirtschaft, den Behörden sowie der Dienstleistungs- und IT-Branche. In die Studie aufgenommen wurden Unternehmen und Behörden zwischen 1.044 und 95.419 PC-Arbeitsplätzen.

Die finanziellen Kosten, die HP ermittelt hat, entstehen in deutschen Unternehmen hauptsächlich durch Datenverluste (40 Prozent) und deren Folgen (28 Prozent). Weitere Kostenfaktoren entfallen der Studie zufolge auf die Prävention (33 Prozent) und die Entfernung des angerichteten Schadens (23 Prozent). 

Während die Beseitigung der von Insidern hervorgerufenen Schäden durchschnittlich 42 Tage in Anspruch nimmt, vergehen bei den restlichen „externen“ Schäden 22 Tage. In dieser Zeitspanne entstehen durchschnittliche Kosten in Höhe von 294.829 Euro, heisst es in der Studie.

Versicherungswirtschaft nimmt Sonderstellung ein

Da die Assekuranz mit ihren sensiblen Daten ein besonders beliebtes Ziel von Kriminellen im Netz ist, zwingt sie zum handeln. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Cyber-Sicherheitsstrategie die Finanz- und Versicherungswirtschaft als Branche mit einer „kritischenInfrastruktur“ klassifiziert.

Bei einem IT-Ausfall in der Assekuranz würden „nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen“ eintreten, so das Bundesinnenministerium.

Nicht nur deshalb nimmt die Versicherungswirtschaft eine Sonderstellung ein. Diese kommt ihr insbesondere deshalb zu, da sie mit der LKRZV Krisenreaktionszentrum für IT-Sicherheit der deutschen Versicherungswirtschaft GmbH als einzige Branche in Deutschland ihr eigenes „Cyber-Abwehrzentrum“ geschaffen hat.

Seine Arbeit hat die LKRZV GmbH im vergangenem Jahr aufgenommen. Geschäftsführer ist Dr. Axel Wehling, im GDV Mitglied der Hauptgeschäftsführung.

Innenminister Dr. Hans-Peter Friedrich lobte im Gespräch mit dem GDV die Arbeit der LKRZV GmbH als „vorbildhaft“. „Eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit mit Wirkungskraft in die Tiefe der Branche hinein ist genau das, was ich mir auch für andere Branchen vorstelle“, sagte Friedrich.

BKA sagt "wachsendes Problem" der IT-Kirminalität voraus

Auch das Bundeskriminalamt(BKA) stellte in seinem Ende vergangenen Monats vorgestellten "Cybercrime - Bundeslagebild 2011" eine zunehmend größere Gefahr der Online-Kriminalität fest. "Das Phänomen Cybercrime entwickelt sich weiterhin dynamisch", heisst es im Bericht. "Sicherheitsmaßnahmen werden sehr schnell durch geeignete Schadsoftware überwunden." 

Der Ausblick der Wiesbadener Sicherheitsbehörde deckt sich mit den Vergleichswerten der HP-Studie. So schreibt das BKA, dass "der Bereich Cybercrime auch in den kommenden Jahren ein weiter wachsendes Problem darstellen" werde, "welchem die Sicherheitsbehörden sowohl präventiv als auch repressiv weiterhin entschlossen entgegenwirken müssen."

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informiert regelmäßig über aktuelle Gefahren im Netz. Es erklärt in einfacher Sprache über Möglichkeiten, sowohl Vorsorge zu treffen, als auch über Maßnahmen im Schadenfall.

Summary in English: The IT company Hewlett-Packard (HP) unveiled new research indicating that the cost and frequency of cybercrime have both continued to rise for the third straight year. (ucy)

Mittwoch, 17. Oktober 2012

Deutsches Rentensystem mit Defiziten


Das deutsche Rentensystem landet in einem internationalen Vergleich nur im unteren Mittelfeld.



Im direkten Vergleich der Rentensysteme in 18 ausgesuchten Ländern liegt Deutschland nur auf Rang 12 und damit im unteren Mittelfeld. Den Spitzenplatz belegt Dänemark, gefolgt von den Niederlanden und Australien. Die Schlusslichter bilden Indien, Japan und Südkorea.

Dies ist das Ergebnis der Studie, die das Beratungsunternehmen Mercer zusammen mit dem Australian Centre for Financial Services bereits zum vierten Mal durchgeführt hat. 


In diesem Jahr wurde die Altersversorgung von 18 Ländern weltweit, darunter die wichtigsten Industriestaaten, im Hinblick auf ihre Angemessenheit, Nachhaltigkeit und Integrität untersucht. Berücksichtigt wurden jeweils sowohl die staatlichen Rentensysteme als auch die ergänzende betriebliche Altersversorgung.

Spitzenreiter Dänemark überzeugt mit solider Finanzierung

Mit Dänemark, das in diesem Jahr erstmals bewertet wurde, liegt nun ein Land an der Spitze des Rankings, dessen Rentensystem mit einer soliden Finanzierung sowie einem hohen Vermögens- und Beitragsniveau überzeugt. Darüber hinaus punktet Dänemark mit einem gut regulierten privaten Vorsorgesystem.

Das deutsche System hat in den Bereichen Angemessenheit und Nachhaltigkeit im Vergleich zum vergangenen Jahr Punkte gut gemacht. Insgesamt hat sich die Bewertung der deutschen Altersversorgung im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert. Deutschland hat sich damit im Gesamtranking vor Frankreich geschoben.

Die Studie macht deutlich, dass für das deutsche System weitere Reformen nötig sind, damit es den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft besser gerecht werden und im weltweiten Vergleich mit den Systemen anderer Länder bestehen kann. 

Studienautoren fordern politische Maßnahmen

Konkret fordern die Studienautoren eine
• Anhebung der Mindestrenten für Niedriglohn-Rentner;
• Verpflichtung, die betrieblichen Versorgungsleistungen ganz oder zu einem wesentlichen Teil in Form einer lebenslänglichen Rente zu gewähren;
• weitere Erhöhung der Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer sowie die
• Pflicht zur laufenden Information der Arbeitnehmer über die erreichten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.

„Die von Bundesarbeitsministerin von der Leyen initiierte Debatte zum Thema Mindestrenten sowie die in den letzten Jahren gestiegene Erwerbsquote älterer Mitarbeiter in Deutschland zeigt, dass wesentliche Anforderungen an das deutsche Rentensystem auch von der Politik erkannt wurden, sagt Achim Lüder, 
Geschäftsführer von Mercer Deutschland.

Wie nachhaltig ist das deutsche Rentensystem?

Noch nicht begonnen habe in Deutschland die Diskussion über die Notwendigkeit lebenslänglicher Rentenzahlungen bei der betrieblichen Altersversorgung. 

„Mit der Möglichkeit, die gesamte betriebliche Altersversorgung mit einer steuerlichen Förderung in Form eines einmaligen Versorgungskapitals bei Eintritt in den Ruhestand zu gewähren, geht Deutschland im internationalen Vergleich einen Sonderweg“, so Achim Lüder. 

„Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass künftig auch die Europäische Kommission dies hinterfragt, zumal sie in ihrem Grünbuch jüngst für Nachhaltigkeit bei der Altersversorgung sowie für kollektive Risikoteilung eingetreten ist", erklärt Lüder.

Ergebnisse nach Gesamtindexwert geordnet



Land

Ranking

Gesamtindex 2012

Werte der Sub-Indices

2012

2011

2010

Angemessenheit

Nachhaltigkeit

Integrität

Dänemark

1/18

 -

 -

 82,9

78,1

86,0

 86,4

Niederlande

2/18

1/16

1/14

78,9

77,0

73,0

90,3

Australien

3/18

2/16

4/14

75,7

73,5

73,0

83,2

Schweden

4/18

4/16

3/14

73,4

68,0

73,3

82,5

Schweiz

5/18

3/16

2/14

73,3

71,3

67,9

84,1

Kanada

6/18

5/16

5/14

69,2

74,2

56,3

79,3

UK

7/18

6/16

6/14

64,8

68,1

46,5

85,0

Chile

8/18

7/16

7/14

63,3

50,1

67,7

78,4

USA

9/18

10/16

10/14

59,0

58,3

58,4

61,1

Polen

10/18

8/16

-

58,2

63,6

43,4

70,1

Brasilien

11/18

9/16

8/14

56,7

71,5

26,9

74,8

Deutschland

12/18

13/16

12/14

55,3

65,2

35,9

66,7

Singapur

13/18

11/16

9/14

54,8

42,0

54,2

76,2

Frankreich

14/18

12/16

11/14

54,7

74,3

32,0

55,2

China

15/18

16/16

14/14

45,4

55,7

30,5

49,7

Südkorea

16/18

 -

-

44,7

45,1

 42,3

 47,5

Japan

17/18

14/16

13/14

44,4

46,1

28,9

63,3

Indien

18/18

15/16

-

42,4

37,4

40,7

52,8

Durchschnitt

61,0

62,2

52,1

71,5



Deutschland schafft es in der Gesamtbewertung lediglich ins untere Mittelfeld. Im Vergleich zum Vorjahr ist jedoch das System der Altersvorsorge in Deutschland aktuell etwas besser eingestuft worden: Mit Schneckentempo in die Zielgerade? 

Summary in English: "Australia amongst the best in Global Pension Index": This is the result of an international comparison of retirement savings and income systems. The complete Study is available in English. 
Quelle: Redigierte Pressemitteilung der Mercer Deutschland GmbH. (ucy)