Donnerstag, 27. Juni 2013

Änderungen bei Pfändungsfreigrenzen und neuem Personalausweis

Zum neuen Monat steigen die Pfändungsfreigrenzen. Der unpfändbare Grundbetrag beträgt ab Juli monatlich 1045,04 Euro. Ebenfalls ab kommenden Monat können mithilfe des neuen Personalausweises Steuererklärungen, Anmeldungen, Widersprüche und Auskünfte online erledigt werden.


Ab dem 1. Juli 2013 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Sie werden wichtig, wenn es um die Pfändung von Gehaltsforderungen, Renten oder Versorgungsbezügen geht. Alles, was unterhalb dieser Grenze liegt, darf vom Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung nicht gepfändet werden. 


Es soll dem Schuldner als Existenzminimum und zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten verbleiben. Gleichzeitig soll damit vermieden werden, dass der Schuldner auf Sozialhilfe angewiesen ist und so letztlich der Staat für die privaten Schulden aufkommen muss. mehr...

Dienstag, 25. Juni 2013

Flut-Pflichtversicherung: Bundesregierung favorisiert freiwillige Lösung

Presseberichten zufolge lehnt die Bundesregierung die von den Bundesländern und Verbraucherschützern geforderte Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden ab.


Zu einer Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden wird es wohl nicht kommen. Wie die Passauer Neue Presse in ihrer Dienstagsausgabe berichtete, spricht sich das Bundesfinanzministerium (BMF) in einer Vorlage an den Finanzausschuss des Bundestages dafür aus, dass „zu geringe Bewusstsein“ in der Bevölkerung durch Aufklärungsaktionen zu schärfen. 

„Auf Seiten der Bundesregierung besteht das Bestreben, die geringe Versicherungsdichte nicht durch eine Pflichtversicherung, sondern durch eine freiwillige Lösung zu erhöhen“, zitiert die Zeitung aus dem Schreiben. Durch Vorsorgemaßnahmen solle „die Versicherbarkeit einzelner Objekte weiter erhöht“ werden. mehr...

Montag, 24. Juni 2013

PKV-Angebot für Angestellte mit Vorerkrankungen wächst

Im Markt für eine Aufnahmegarantie für Angestellte mit Vorerkrankungen herrscht weiter Bewegung. Auch die Deutscher Ring Krankenversicherung verpflichtet sich, Angestellte nicht mehr wegen Vorerkrankungen abzulehnen.


Das Tochterunternehmen der SIGNAL IDUNA, die private Krankenversicherung Deutscher Ring, gewährt Angestellten auch mit Vorerkrankungen eine Aufnahmegarantie in die private Krankenversicherung (PKV). 


Wie Thomas Lochen vom Produktmarketing Krankenversicherung mitteilte, sind die erleichterten Aufnahmebedingungen für Angestellte zunächst für zwei Jahre befristet – so wie bei der Mutter SIGNAL IDUNA. 

Da die Aktion erst zum 15.04.2013 gestartet ist und nur für Arbeitnehmer gilt, die ab diesem Zeitpunkt erstmalig versicherungsfrei werden, erwartet Lochen erst ab dem 01.01.2014 vermehrte Anfragen zur Öffnungsaktion. mehr...

Donnerstag, 20. Juni 2013

EU sorgt für mehr Transparenz bei Ratingagenturen

Auch die Ratingagenturen sind nun endgültig in den Maschen des Regulierungsnetzes angekommen. Ab heute gelten für Ratingagenturen strengere Regeln.


Die neuen Vorschriften verpflichten die Agenturen zu einer erhöhten Rechenschaft gegenüber Aufsicht, Kunden und Öffentlichkeit. Damit soll die Qualität des Ratingprozesses verbessert werden. 


Durch die Regulierung soll ebenfalls verhindert werden, dass sich die Versicherungsunternehmen allzu sehr auf Ratings stützen. Die Unternehmen werden verpflichtet, ihre eigene Kreditrisikobewertung zu verstärken (Artikel 5a). mehr...

Dienstag, 18. Juni 2013

Domain-Klau bei Versicherungen hat Nachspiel

Denic will Domain-Grabbing einen Riegel vorschieben


Die Denic will bei der Löschung von Domains eine Übergangsfrist einführen. 

Im Februar waren einige Firmendomains versehentlich gelöscht und zur Registrierung freigegeben worden. mehr...

Montag, 17. Juni 2013

Schneeballsystem mit Provionszahlungen

Die Polizei vollstreckte Durchsuchungsbeschlüsse nach Ermittlungen wegen gewerbsmäßigem Betrug in Millionenhöhe. Ein 50-jähriger Inhaber einer Versicherungsagentur sitzt in Untersuchungshaft.


Wie das Landespolizeipräsidium Saarland mitteilt, haben wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges Ermittler am vergangenen Dienstag einen Haftbefehl und insgesamt sieben Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt - davon sechs im Saarland und einen in Baden-Württemberg. Die 
Ermittler der Dezernate für Wirtschaftskriminalität und Finanzermittlungen des Landespolizeipräsidiums vollstreckten dabei auf Anordnung des Amtsgerichts Saarbrücken die Beschlüsse.

Die aufwändigen Ermittlungen bestätigten den Verdacht gegen zwei 63 und 50 Jahre alte Verantwortliche einer Saarbrücker Versicherungsagentur wegen des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betruges in Millionenhöhe zum Nachteil mehrerer großer Versicherungsunternehmen.

Das Provisionskarusell

Die Beschuldigten vermittelten bzw. schlossen mehrere hundert Lebensversicherungsverträge mit monatlichen Beiträgen von mehreren Tausend Euro - bei Einzelpersonen bis zu 8.000 EUR und bei Familien bis zu 12.000 EUR – ab, um die Versicherungsgesellschaften zu Provisionszahlungen zu veranlassen.

Die monatlichen Beiträge für die Lebensversicherungen wurden nicht von den Versicherungsnehmern selbst, sondern mit Teilbeiträgen aus den dafür erhaltenen Provisionen bezahlt. Nachdem die Versicherungsunternehmen Provisionszahlungen zurückhielten, konnte das im Schneeballsystem geführte Provisionskarussell von den Beschuldigten nicht mehr aufrecht gehalten werden und der Betrug flog auf.
 
Der Schaden bei den Versicherungen kann noch nicht genau beziffert werden.

Umfangreiches Beweismaterial

Die Ermittler stellten bei den Durchsuchungen in der Agentur in Saarbrücken, den Wohnhäusern der Beschuldigten in Saarbrücken und Mandelbachtal sowie der Wohnung des 66-jährigen Beschuldigten in der Nähe von Sigmaringen (Baden-Württemberg) fast 250 Aktenordner sowie mehrere Computer und Notebook als Beweismaterial sicher. 

Außerdem beschlagnahmten die Polizeibeamten Bargeld, hochwertige Uhren und Teppiche und sowie eine Audioanlage im Gesamtwert von 400.000 EUR.
 
Zudem wurden Sicherungshypotheken in die Immobilien des Festgenommen im Wert von mehreren Hunderttausend Euro eingetragen.

Der 50-jährige Inhaber der Saarbrücker Versicherungsagentur aus dem Mandelbachtal sitzt seither in Untersuchungshaft in der JVA Saarbrücken.
Die Ermittlungen dauern an. (ucy)

Freitag, 14. Juni 2013

Was tun, wenn der Kunde keine Berufsunfähigkeits-Versicherung bekommt?

Vermittler stehen immer wieder vor der Frage, welche Policen sie Kunden empfehlen sollen, deren Antrag auf eine BU aufgrund von Vorerkrankungen oder unerwünschten Hobbys abgelehnt wurde oder denen eine solche Police schlichtweg zu teuer ist. Eine Antwort darauf kann das Produktsegment unterhalb der BU bieten. Der Rückversicherer Gen Re sieht die Zeit für innovative Produktansätze als Alternative zur BU gekommen.


Neben der Privathaftpflicht-Versicherung gehört die Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) zu den wichtigsten Policen. Hierin sind sich Verbraucherschützer und Anbieter einig. 


Strenge Aufnahmekriterien, hohe Beiträge und zögerliche Leistungszusagen kratzen jedoch am Ruf der BU. Vielen Menschen bleibt auch der Eintritt aufgrund von Vorerkrankungen, seien sie noch so lapidar, verwehrt, berichten Verbraucherschützer. 

Aber auch gesunde Menschen lehnen die Anbieter zuweilen ab, wenn diese einem „risikoerheblichem“ Hobby nachgehen: Klettern, Motorradfahren, Tauchen und auch Reiten fallen beispielsweise darunter. Zwar unterscheidet sich die Risikopolitik von Gesellschaft zu Gesellschaft. mehr...

Donnerstag, 13. Juni 2013

Vermittler müssen sich auf neuen EU-Zahlungsverkehr vorbereiten

Die Deutsche Bundesbank zeigt sich besorgt über die zögerliche Umstellung des neuen EU-Zahlungsverkehrsraumes SEPA. Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Betrieben, zu denen viele selbstständige Vermittler und Maklerbüros zählen, „muss ein erheblicher Rückstand aufgeholt werden“, sagte Bundesbank-Präsident Jens Weidmann bei der Eröffnung des Zahlungsverkehrssymposiums am Montag in Frankfurt.


Zum 01. Februar 2014 soll SEPA, der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, starten. Mit SEPA, Single Euro Payments Area, sollen alle Euro-Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt, und so der derzeitige Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen im EU-Zahlungsverkehrsmarkt beendet werden.


Dies hat auch eine einheitliche Wortwahl in den über 30 Ländern zur Folge, in denen SEPA eingeführt wird. Anstelle der deutschen Kontonummer tritt die internationale Kontonummer IBAN – International Bank Account Number. Und die Bankleitzahl erkennt man fortan am Kürzel BIC, das für Buisiness Identifier Code steht und auch mit „internationaler Bankleitzahl“ übersetzt wird. 

Die gesetzliche Grundlage für die Einführung hat die EU mit der SEPA-Verordnung geschaffen, die am 31. März 2012 in Kraft getreten ist. Mit dem SEPA-Begleitgesetz hat sich der Deutsche Bundestag am 08. November 2012 für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum ausgesprochen. mehr...

Dienstag, 11. Juni 2013

Universität St. Gallen: Marktvolumen von inaktivem Versicherungsgeschäft bei 103,5 Milliarden Euro

Studie: Status quo und zukünftige Bedeutung von Run-off


Das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen hat in diesen Tagen die Ergebnisse seiner aktuellen Studie „Run-off 2013: Status quo und zukünftige Bedeutung von Run-off im deutschsprachigen Nichtleben-Versicherungsmarkt“ vorgestellt. 

Die Befragung unter 85 Versicherern ist die bisher größte Untersuchung zum Thema Run-off, teilt die Darag Deutsche Versicherungs- und Rückversicherungs-AG mit, die die Studie finanziell unterstützt hat. Das Ergebnis: 41,7 % aller Teilnehmer verfügen nach eigenen Angaben derzeit über inaktives Geschäft, bei den Rückversicherern sind es sogar 60,7 %. (ucy)

Definition von Run-off: „Nicht mehr gezeichnetes Geschäft, bei dem keine Prämien mehr generiert werden, aber noch versicherungstechnische Rückstellungen und
Verpflichtungen bestehen.“ Quelle: Studie Run-off 2013

Montag, 10. Juni 2013

Gewerkschaften feiern Tarifabschluss für Innendienst-Mitarbeiter

„Gut“, „ansehnlich“, „perfekt“: In der 3. Tarifrunde einigten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf einen Abschluss für die rund 172.000 Mitarbeiter im Innendienst. Der Tarifabschluss, mit einer Laufzeit von 24 Monaten, sieht eine Erhöhung der Gehälter um 3,2 % ab dem 01.08.2013 und um 2,2 % ab dem 01.10.2014 vor. Auch der Altersteilzeit-Tarifvertrag sowie die Vergütungen der Auszubildenden wurden verhandelt.


Die rund 172.000 Versicherungsangestellten des Innendienstes können sich noch in diesem Jahr auf ein Gehaltsplus freuen. In der dritten Verhandlungsrunde einigten sich die Gewerkschaften mit dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. auf ein Tarifergebnis. 

Der Abschluss, der am Freitag in den späten Abendstunden verkündet wurde, sieht eine Gehaltssteigerung für die Beschäftigten des Innendienstes in zwei Stufen vor. Ab dem 01. August dieses Jahres sollen die Gehälter um 3,2 Prozent und ab dem 01. Oktober 2014 nochmals um 2,2 Prozent steigen.

Eine Einmalzahlung für die unteren Gehaltsgruppen A und B in Höhe von jeweils 150,00 Euro soll im August dieses Jahres und im Oktober 2014 erfolgen. Auch die Vergütung der Auszubildenden wird jeweils zu diesem Zeitpunkt um 25,00 Euro im ersten und zweiten sowie um 30,00 Euro im dritten Ausbildungsjahr erhöht. 

Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis Ende März 2015. Bis einschließlich Juli besteht der alte Gehaltstarifvertrag vom 21. Juli 2011 unverändert fort (vier sogenannte „Null-Monate“). mehr...

Sonntag, 9. Juni 2013

BaFin gibt PKV-Sterbetafel 2014 bekannt

Etwas höhere Sterbewahrscheinlichkeiten gegenüber 2013


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat auf ihrer Website die neue PKV-Sterbetafel 2014 veröffentlicht. Die Veränderungen in den Sterbewahrscheinlichkeiten gegenüber der Sterbetafel PKV-2013 fallen etwas höher aus als bei der letzten Änderung der Tafel, teilt die BaFin mit. 

Die Aufsichtsbehörde gehe davon aus, dass die Unternehmen die neue Sterbetafel PKV–2014 berücksichtigen, wenn sie ab dem 01.01.2014 neue Tarife einführen oder Prämien anpassen. (ucy)

Donnerstag, 6. Juni 2013

Zwischen Warnstreik und Wertschätzung

Morgen beginnt die dritte Verhandlungsrunde für die 172.000 Versicherungsangestellten des Innendienstes. Der Tarifvertrag wurde zum 31.03. gekündigt. Die Arbeitgeber schlagen ein Tarifplus über zwei Stufen von 2,5 und 2,0 % vor. Verdi fordert 6,5 % mehr Gehalt – und droht mit weiteren Streiks.


Wiederholt sich Geschichte doch? Fast ein Jahrhundert liegt der dreitägige Arbeitskampf in der Geschichte der deutschen Versicherungswirtschaft nun schon zurück. Seit 1920 konnten sich die Tarifparteien dann in freien Verhandlungen immer auf ein Ergebnis einigen. 


Morgen wird sich in der nunmehr dritten Runde der Tarifverhandlungen für die knapp 174.000 Innendienst-Angestellten entscheiden, wie die Verhandlungsführer die Geschichte weiterschreiben. 

Für die Arbeitgeberseite führt die Verhandlungen der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV) an. Die Interessen der Arbeitnehmer werden von Verdi, der DHV – Die Berufsgewerkschaft, eine Mitgliedsgewerkschaft des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB), sowie vom Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV), vertreten. mehr...

Mittwoch, 5. Juni 2013

PKV-Aufnahmegarantie gewinnt an Fahrt

Hallesche Krankenversicherung sondiert den Markt 


Im gestrigen Beitrag habe ich über die Aufnahmegarantie in die private Krankenversicherung (PKV) berichtet, die einige Anbieter Angestellten gewähren, die aktuell noch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Mitglied sind. 

Auch die Hallesche Krankenversicherung a.G. arbeitet derzeit an einen Tarif mit einer Aufnahmegarantie für Angestellte in die PKV. „Unsere Überlegungen hinsichtlich einer Aufnahmegarantie in der Vollversicherung sind weiter voran geschritten“, teilte die Hallesche mit. 

Allerdings mache die Hallesche den Zeitpunkt der Einführung davon abhängig, ob und in welcher Anzahl namhafte Maklerversicherer eine Aufnahmegarantie geben. (ucy)

Dienstag, 4. Juni 2013

Weiterer Versicherer führt Aufnahmegarantie für Angestellte in die PKV ein

Die Pax-Familienfürsorge geht nunmehr ebenfalls mit einer Aufnahmegarantie für Angestellte mit Vorerkrankungen an den Start, berichten Vermittler. Damit folgt sie dem Beispiel der Debeka, Signal-Iduna und HUK-Coburg. Die Tarifbedingungen der Anbieter ähneln sich sehr, so wie der Grund der Öffnungsaktion: Die PKV betreibe keine Rosinenpickerei.


Die private Krankenversicherung (PKV) hat Zukunft. Sie pickt sich eben nicht die wohlhabenden und kerngesunden Menschen aus der Masse heraus. So lautet die klare Botschaft jener PKV-Anbieter, die bislang mit einer Aufnahmegarantie für Angestellte an die Öffentlichkeit getreten sind. 


Noch lassen sich die PKV-Versicherer mit den erleichterten Aufnahmebedingungen für Angestellte an einer Hand abzählen: Zu diesen zählen die Debeka, die Signal-Iduna und die HUK-Coburg. 

Als Vierter im Bunde öffnet sich mit einer entsprechenden Klausel für Angestellte, die aktuell noch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, nunmehr auch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen. mehr...