Montag, 30. September 2013

Reparatur ganz ohne Inspektion

Gebrauchtwagenkäufer mit Garantie mit uneingeschränkter Inspektionspflicht können sich freuen: Sie haben Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten - egal, ob sie zur Inspektion waren oder nicht. 


Das ist die Folge eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes. Dieses allerdings werde von zahlreichen verschiedenen Medien ganz anders und irreführend dargestellt, berichtet die Stiftung Warentest.

Beim Neuwagenkauf ist oft eine kostenlose Herstellergarantie inklusive. Beim Gebrauchtwagenkauf nicht. Stattdessen sind kostenpflichtige Garantieversicherungen im Angebot. Doch als ein Kunde, der einen Gebrauchten mit einem Jahr Garantie gekauft hatte, acht Monate nach dem Kauf mit einem Motorschaden liegen blieb, verweigerte die Versicherung die Zahlung. 


Bedingungen müssen fair sein
Der Kunde sei nicht zu den vorgeschriebenen Inspektionen in der Vertragswerkstatt gewesen, begründete die Versicherung ihre Entscheidung. Dennoch muss der Versicherer in diesem Fall leisten, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Die Argumente der CG-Car Garantie Versicherung, der Kunde hätte den Wagen wie vom Hersteller empfohlen bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt inspizieren lassen müssen, wies der BGH zurück.

Denn, so die Begründung: Bei einer kostenpflichtigen Garantie müssen die Bedingungen fair sein. Das ist die Pflicht zu Inspektionen aber nur, wenn es um Schäden geht, die tatsächlich auf unzureichender Wartung beruhen. Die Klausel ist daher unwirksam, und die Versicherung muss zahlen. 

"Medien im Irrtum"
Viele Medienberichte über dieses Urteil führten in die Irre, findet die Stiftung Warentest. Ob Inspektionen bei Vertrags- oder freien Werkstätten vorgenommen würden, spiele erst eine Rolle, wenn die Garantieanbieter ihre Bedingungen änderten. Vorerst könnten Gebrauchtwagenkäufer mit Garantie mit uneingeschränkter Inspektionspflicht Garantiereparaturen auch verlangen, wenn sie gar nicht zur Inspektion waren. 

Es sei allerdings anzunehmen, so die Einschätzung der Verbraucherschützer, dass die Versicherer bald ihre Bedingungen änderten. Dann könne tatsächlich Thema werden, ob sie Inspektionen in Vertragswerkstätten vorschreiben dürften oder ob sie auch die preiswerte Arbeit der freien Werkstätten akzeptieren müssten. (ucy)

Sonntag, 29. September 2013

"Das Rad beim Anlegerschutz nicht zurückdrehen!"

Überrascht zeigt sich Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk von den laut Medienberichten erhobenen Forderungen der Banken, das 2010 eingeführte Beratungsprotokoll und die stärkere Aufsicht über Anlageberater wieder abzuschaffen.


"Wenn die Banken das Vertrauen der Kunden zurückgewinnen wollen, müssen sie ihren Beitrag dazu leisten. Wir dürfen beim Anlegerschutz das Rad nicht zurückdrehen", so Merk in einer 
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.


Zum umstrittenen Beratungsprotokoll meint die bayerische Ministerin: "Die Protokollierungspflicht dient dazu, Beweisschwierigkeiten bei Schadensersatzklagen wegen Falschberatung zu vermeiden, die Qualität der Beratung zu verbessern und den Kunden vor übereilten Entscheidungen zu bewahren."


Gerade wegen seiner Beweisfunktion solle abgewartet werden, wie es sich in der gerichtlichen Praxis bewähre. Aktuell könnten noch keine "belastbaren Erkenntnisse" vorliegen.


Ruf nach Testberatungen durch BaFin  


Merk setzt sich außerdem weiterhin für eine effektive Aufsicht über Finanzdienstleister ein. Die BaFin brauche wie jede andere staatliche Behörde die notwendigen Instrumente, um die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten überwachen und damit frühzeitig Schäden für die Kunden und die Finanzmärkte verhindern zu können.


In diesem Zusammenhang sehe sie nach wie vor die Notwendigkeit, der BaFin die Möglichkeit von Testberatungen an die Hand zu geben und sie nicht auf das Beschwerderegister zu beschränken.

 Sorgfältig im Auge behalten will Ministerin Merk auch weiterhin den Grauen Kapitalmarkt. "Wir haben zwar im Bereich der Fonds einige Gesetzeslücken schließen können, jedoch sind viele Anlageformen weiterhin für den Privatkunden sehr riskant und zum Teil auch unreguliert geblieben."


Der Schutz der Verbraucher vor ungeeigneten Finanzprodukten und die Verantwortung der Banken müssten auch in Zukunft auf der verbraucherpolitischen Agenda stehen, so Merk abschließend. (ucy)

Samstag, 28. September 2013

"VSH-Anbieter kündigt Verträge"

Die Axa-Versicherung habe zahlreiche Vermögensschaden-Haftpflicht-Policen von Vermittlern gekündigt. Das berichtet die Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV).


In einem separaten Schreiben, welches der involvierte VSH-Makler im Nachgang den betroffenen Vermittlern zusandte, werde angekündigt, den Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer namens Liberty Mutual einzudecken, wenn nicht seitens der Vermittler widersprochen werde. 

Liberty Mutual hat seine Wurzeln in den USA. Die Zweigniederlassung für Deutschland, die Liberty Mutual Insurance Europe Limited, befindet sich in Köln. Das Kölner Büro des Versicherers wurde 2003 eröffnet.

Wie die SdV mitteilt, seien die Hintergründe für die Vertragskündigung der Axa nicht klar. Im Schreiben des VSH-Maklers werde von einer "deutlichen Risikoselektion im Bereich der Vermittlung von Finanzdienstleistungen" gesprochen. Dies dränge den Schluss auf, dass die Schadenquote deutlich zu hoch gewesen sei.

Der VSH-Makler habe angeboten, den Vertrag zu gleichen Prämien und Konditionen bei dem Versicherer Liberty Mutual fortzuführen. Gleichzeitig verlängere er dabei die Laufzeit um 3 Jahre. Eine schlechte Schadenquote werde dadurch nicht besser, so der SdV. Wer die Umdeckung nicht wünsche, werde aufgefordert, einen vorbereiteten Widerruf per Fax zurückzusenden.

Betroffenen Vermittlern bietet die SdV eine telefonisch Beratung an. Eine neue Versicherungsbestätigung für die Erlaubnisbehörde würden Vermittler innerhalb von 48 Stunden erhalten. (ucy)

Freitag, 27. September 2013

Die lange Reise der gestohlenen Autos

Über 18.000 Fahrzeuge wurden 2012 in Deutschland gestohlen. Wo sind sie hin? Und wer sind die Ganoven? Das illegale Geschäft der Kfz-Kriminalität boomt. Das Bundeskriminalamt spricht von einem „anhaltend hohen Bedarf“ an Autos nicht nur in Osteuropa. Und: Eine grundlegende Änderung der Kriminalität sei nicht zu erwarten.


Die gute Nachricht zuerst: Vergangenes Jahr sind weniger Autos gestohlen worden. Die Zahl der entwendeten Fahrzeuge ist 2012 um über 8 Prozent auf insgesamt 18.063 Autos zurückgegangen. Diese Zahlen gab der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vor einigen Tagen bekannt. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich demnach die Zahl der gestohlenen Autos fast halbiert. Die andere Seite der Medaille offenbart jedoch, dass die Anzahl der auf Dauer entwendeten Autos nach wie vor sehr hoch bleibt.

Das Bundeskriminalamt (BKA) drückt die Lage unmissverständlich aus. „Eine grundlegende Änderung der Kriminalitätslage ist nicht zu erwarten“, teilt die Behörde aus Wiesbaden mit. Diese Einschätzung untermauert die Sicherheitsbehörde mit zwei Argumenten. Zum einen seien die Täter weiterhin mit den technischen Möglichkeiten zur Überwindung moderner Wegfahrsperren vertraut. Zweitens hätten die nach wie vor guten Absatzmöglichkeiten für entwendete Fahrzeuge Bestand.
 

International organisierte Kfz-Kriminalität

Doch wer sind die Täter? Und wohin geht die Reise der Autos? Die Brennpunkte der Kriminalität liegen dem BKA zufolge in den Grenzregionen Brandenburgs und Sachsens sowie in den Großräumen Berlin und Hamburg. Dabei werde seit Jahren die Kfz-Kriminalität von osteuropäischen Tätergruppierungen dominiert. In der international organisierten Kriminalität seien vornehmlich litauisch und polnisch dominierte Gruppen anzutreffen. Das BKA misst diesen Tätern eine „besondere Bedeutung“ in der internationalen Kfz-Kriminalität zu.

„Die osteuropäischen Staaten sind sowohl wichtige Absatzmärkte als auch Transitstaaten im internationalen illegalen Kraftfahrzeughandel“, erklärt BKA-Präsident Jörg Ziercke. Der BKA-Präsident spricht von einem „anhaltend hohen Bedarf“ an Autos und Autoteilen in Südost- und Osteuropa. Die internationale Auto-Verschiebung wird laut Ziercke inzwischen durch eine ebenfalls anhaltend hohe Nachfrage sogar im Nahen und Mittleren Osten geprägt.

Das BKA gewährt einen kleinen Einblick in den Markt der Kfz-Kriminalität, wenn es sich nun zu Details einer europaweiten Fahndungsaktion äußert. Diese fand in der Zeit vom 10.-13. September statt. In 25 EU-Staaten und in der Schweiz wurde verstärkt mit Großkontrollen nach gestohlenen Autos gefahndet. Organisiert wurde diese konzertierte Aktion unter der litauischen EU-Ratspräsidentschaft. Wie das BKA weiter mitteilt, beteiligten sich innerhalb Deutschlands elf Bundesländer sowie die Bundespolizei an der Fahndung.
 
Rauschgift, Waffen und gefälschte Dokumente

Alle beteiligten Länder hätten als zentrale Anlaufstelle einen sogenannten „National Contact Point“ eingerichtet. Das BKA nahm diese Rolle für Deutschland wahr. Dabei unterstützte das BKA bei der Klärung und Identifizierung von Personen, Fahrzeugen und Dokumenten. Auch Europol, die europäische Polizeibehörde mit Sitz in Den Haag, war in der Fahndungsaktion beteiligt, so das BKA. So sei jedes Land mit einem „Verbindungsbeamten“ bei Europol vertreten gewesen.

In Deutschland haben die Polizisten mehrere tausend Fahrzeuge und Personen kontrolliert. Hierbei seien 16 gestohlene Fahrzeuge im Wert von insgesamt ca. 250.000 Euro gefunden worden. Zudem erfolgten Festnahmen von Personen sowie Sicherstellungen von Rauschgift, Waffen und gefälschten Dokumenten. Das BKA habe außerdem ausländische Behörden bei der Überprüfung von 150 Personenkraftwagen unterstützen können. mehr...

Donnerstag, 26. September 2013

Kein Zuschuss für das Bildungssparen

Zwei Tage vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat ein erweitertes Betreuungsgeld abgelehnt. Eltern sollten einen Zuschuss in Höhe von 15 Euro pro Monat erhalten, wenn sie das Betreuungsgeld für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge oder das Bildungssparen verwenden.


Vor knapp einem Jahr beschloss der Bundestag das Betreuungsgeld. Seit einigen Wochen nun kommen Eltern in den Genuss der Auszahlung. Umstritten ist das Betreuungsgeld unter den Politikern indes bis heute. 


Es gehörte zu den besonders emotional diskutierten Gesetzen der schwarz-gelben Koalition. Mit dem Betreuungsgeld erhalten Eltern 100 Euro pro Monat, wenn sie für ihre ein- bis zweijährigen Kinder keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen. 


Die Finanzspritze erhöht sich ab 2014 auf 150 Euro. Der Bundesrat hatte nun über das sogenannte Betreuungsgeldergänzungsgesetz abzustimmen – und lehnte dieses ab.

Es sollte dafür sorgen, dass Betreuungsgeld ebenfalls für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge oder das Bildungssparen eingesetzt hätte werden können. Voraussetzung sollte ein Vorsorgevertrag bei einer Versicherung oder Bank sein. Als besonderer Anreiz sollte ein Bonus in Höhe von 15 Euro winken. mehr...

Mittwoch, 25. September 2013

Der Versicherungsschutz für Vereine als Potenzial

Um die Risiken aus der Tätigkeit der Vereinsarbeit abzusichern, sind spezielle auf Vereine zugeschnittene Policen nötig. Welche Erfahrung die Anbieter mit der Zielgruppe Vereine haben und welche Rolle die Vermittler hierbei spielen.


Die Flutkatastrophe in Deutschland zeigte beispielhaft das bürgerschaftliche Engagement der Menschen. Nicht nur in der Krise, sondern in ihrem alltäglichen Leben engagieren sich viele Bürger in Vereinen. Die landläufig auch als Vereinsmeierei titulierte Leidenschaft kann mit erstaunlichen Zahlen aufwarten: 23 Millionen Menschen sind ehrenamtlich aktiv, es gibt rund 580.000 Vereine, siebenmal mehr als noch vor knapp 50 Jahren.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bertelsmann- und Thyssen-Stiftung, die vergangenen Monat vorgestellt wurde. Doch auch, oder gerade, wenn es um die gute Sache geht, sollte der Versicherungsschutz berücksichtigt werden. Häufig würden Vereinsgebäude gegen Feuer und Teilnehmer von Sportveranstaltungen gegen Verletzungen abgesichert.

Die Risiken der ehrenamtlichen Mitglieder des Vereins würden aber übersehen, ist die Erfahrung der Allianz. „Wir empfehlen eine Verbindung aus der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und einer D&O-Versicherung“, sagt Claudia Herrmann von der Allianz.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung biete nämlich sowohl der Organisation selbst, als auch sämtlichen Organmitgliedern, ehrenamtlichen Vertretern und Angestellten Versicherungsschutz. Sie greife zum Beispiel bei unsachgemäßer Prozessführung für Mitglieder, fehlerhaften Gehaltsabrechnungen oder Fehlern bei der Durchführung von Veranstaltungen.
 
Prämien vergleichsweise gering

Auch die R+V Versicherung sieht in den Risiken, die sich auf Dritte, also auf Nicht-Vereinsmitglieder, erstrecken, eine besondere Bedeutung. Die Vereinshaftpflicht sichere hier Personen- und Sachschäden ab, für die der Verein von Dritten in Anspruch genommen werde.

Neben dem vereinseigenen Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden (z.B. dem Vereinsheim) seien auch gewöhnliche satzungsgemäße oder sonstige sich aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen wie z.B. Vereinsfeiern und Wettbewerbe besonders relevant.

Daher werde seitens der R+V auch stets der satzungsgemäße Vereinszweck geprüft, um das zu versichernde Risiko einzuschätzen. Oder einfacher: Ein Reitverein hat in der Regel höhere Haftungsrisiken als ein Schachverein.

„Die Durchdringungstiefe der Vereinshaftpflicht ist unserer Erkenntnis nach - auch außerhalb von Sportvereinen - sehr hoch“, sagt R+V Sprecher Frank Senger. Grundsätzlich sei die Vereinshaftpflicht schlicht für jeden Verein unerlässlich. „Zudem sind die Versicherungsbeiträge vergleichsweise gering“, so Senger.
 
Individuelle Prüfung

Silke Weber von der Nürnberger weist darauf hin, dass nicht nur eine einzelne Versicherung notwendig sei, damit Vereine rund um gut abgesichert seien. Neben der größtenteils verbreiteten Vereins-Haftpflichtversicherung solle auch an die Sachwerte wie Inventar und Gebäude gedacht werden.

Ebenfalls könnten Vereine auch ihre Mitglieder bei Unfällen absichern. Bei speziellen Veranstaltungen und Tätigkeiten müsse allerdings immer individuell geprüft werden, ob man den Versicherungsschutz dafür anpassen sollte.

Auch wenn Vereine und Verbände nicht zur Kernzielgruppe der Zurich gehören, bietet sie in der Unfall-Sparte eine Police an, erklärt Sandra Eimanns. Damit könnten Mitglieder etwa von Gesangs- und Musikvereinen oder Umwelt- und Berufsverbänden über eine spezielle Gruppen-Unfallversicherung, die insbesondere auch das Ehrenamt abdecke, geschützt werden. mehr...

Mittwoch, 18. September 2013

Regulierung der Restschuldversicherung und Vermittler-Weiterbildung

Die EU-Versicherungsaufsicht EIOPA will missbräuchliche Vertriebspraktiken bei der Restschuldversicherung eindämmen. In einem Berichtsentwurf nimmt sie sich außerdem der Vermittler-Weiterbildung an. In einem weiteren Entwurf befasst sich die Behörde mit den rechtlichen Umgang von Internetvergleichsportalen.


Die Regulierung der Versicherungswirtschaft auf europäischer Ebene schreitet voran. Dafür sorgt die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority). 

Unter ihrem Vorsitzenden Gabriel Bernardino hat die in Frankfurt ansässige Aufsichtsbehörde eine Stellungnahme zur Restschuldversicherung veröffentlicht („EIOPA Opinion on Payment Protection Insurance – PPI“). 

In diesem Dokument beschreibt EIOPA den nicht kundengerechten Vertrieb von Restschuldversicherungen. Kunden seien Restschuldversicherungen „versteckt“ oder mit falschen Angaben vermittelt worden. mehr...

Montag, 16. September 2013

Flutkatastrophe: BaFin führt Umfrage zur Schadensregulierung durch

Die BaFin untersucht in einer „repräsentativen Stichprobe“ die Schadensregulierung zur Hochwasserkatastrophe. Die Aufsichtsbehörde möchte von den Versicherern wissen, wie hoch die Anzahl der gemeldeten Schäden ist. Die Unternehmen sollen ebenfalls Auskunft zum Sachstand der Bearbeitung geben.


Die Regulierungspraxis von Schäden in der Versicherungswirtschaft steht weiter unter Beobachtung. Nachdem das Bundesjustizministerium (BMJ) in einer breit angelegten Umfrage Vorwürfen einer verzögerten Schadenbearbeitung nachgeht, möchte nun auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mehr über die Regulierungspraxis erfahren. 

Im Mittelpunkt des Interesses der Aufsichtsbehörde steht dabei die diesjährige Flutkatastrophe.

Zu den Hintergründen der Datensammlung will sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) nicht äußern. Nur so viel: Als Aufsichtsbehörde erfrage die BaFin „routinemäßig Daten der Versicherungsunternehmen“. 

„Bei außergewöhnlichen Großereignissen wie der jüngsten Hochwasserkatastrophe“, so eine GDV-Sprecherin, „können auch zusätzliche Unternehmensabfragen erfolgen.“ Für weitere Informationen verweist die GDV-Pressestelle an die BaFin.
 
Informationsbedarf der Politik

Die Aufsichtsbehörde selbst bestätigt die Untersuchung auf Anfrage. Eine Sprecherin erklärt, dass die BaFin in einer „repräsentativen Stichprobe“ Versicherer gebeten habe, „nähere Angaben zu der Anzahl der gemeldeten Schäden sowie dem Stand der Schadensregulierung zu machen.“ 

Auslöser sei die Medienberichterstattung über die Regulierungspraxis der Versicherer gewesen, die einen „entsprechenden Informationsbedarf der Politik ausgelöst hat“. 

Der BaFin lägen allerdings „keine Anhaltspunkte vor, die Anlass zu der Annahme gäben, die Schadenregulierung durch die Versicherer im Zusammenhang mit dem überregionalen Hochwasser 2013 sei zu beanstanden“. mehr...

Mittwoch, 11. September 2013

Die Rolle des Vermittlers in den Verhaltensregeln zum Datenschutz

Die Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten definieren auch die Pflichten der Vermittler. So regelt der Kodex die Vorschriften bei der Einwilligung von Gesundheitsdaten des Kunden durch den Vermittler. 


Zehn Kapitel, 18 Seiten, 31 Artikel: Diese Eckdaten bilden den Umfang der „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“. 

Der Umfang zeigt gleichsam, wie ausführlich die Datenschutz-Bestimmungen nun geregelt wurden. So ist bereits auf der ersten Seite festgehalten, dass die beigetretenen Unternehmen ihre Führungskräfte und Mitarbeiter zur Einhaltung der Verhaltensregeln hinweisen.

Die Datenschutz-Verhaltensregeln tangieren daher auch die Arbeit der Vermittler. In den „Begriffsbestimmungen“ des Kapitels II werden diese wie folgt definiert: „Vermittler: selbstständig handelnde natürliche Personen (Handelsvertreter) und Gesellschaften, welche als Versicherungsvertreter oder -makler im Sinne des § 59 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Versicherungsverträge vermitteln oder abschließen.“ mehr...

Dienstag, 10. September 2013

Schadensregulierung weiter im Fokus des Bundesjustizministeriums

Vergangene Woche hatte das Bundesjustizministerium zur mündlichen Anhörung geladen. Vertreter aus der Versicherungswirtschaft und Verbraucherschützer erläuterten ihre Position zur Regulierungspraxis in der Versicherungswirtschaft. 


Teils übereinstimmende, teils sich widersprechende Schilderungen: Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat in einer Erklärung Ergebnisse der Anhörung zur Schadensregulierung in der Versicherungswirtschaft zusammengefasst. 


Dabei handelte es sich um eine nichtöffentliche Fachanhörung, die in den Räumen des Ministeriums am vergangenen Dienstag stattfand. Kritische Medienberichte und immer wieder eingehende Beschwerden von Verbrauchern beim BMJ veranlassten Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu einer Umfrage

Im Februar dieses Jahres bat sie ihre Länderkollegen um Mithilfe bei der Frage, ob aus Sicht der Gerichte das kritisierte Regulierungsverhalten zugenommen habe. Weiter wollte das Ministerium erfahren, ob auf Grundlage des geltenden Rechts (VVG, ZPO, Schadensersatzrecht) in zufriedenstellender Weise reagiert werden könne. mehr...

Montag, 9. September 2013

Zahlreiche Versicherer unterwerfen sich neuer Selbstverpflichtung zum Datenschutz

Nach langwierigen Verhandlungen hat sich die Assekuranz verbindlichen Standards im Umgang mit personenbezogenen Daten unterworfen. Doch nicht in allen Fragen kam es zu einer Einigung – so zum Beispiel im Bereich des Scorings oder der Bonitätsdaten.


Talanx und Ergo, Gothaer und Signal Iduna, oder die zur Generali-Gruppe gehörende Aachen Münchener: Die Großen der Branche geben ihre Teilnahme an den neuen Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten schon jetzt auf Ihren Internetseiten bekannt oder kündigen diese an. 

Gemeinsam mit Daten- und Verbraucherschützern hat die Versicherungswirtschaft Verhaltensregeln für die Datenverarbeitung in der Versicherungsbranche entwickelt. 

Vorausgegangen waren indes jahrelange Diskussionen der Assekuranz mit Datenschutzbehörden und Verbraucherschützern. mehr...

Samstag, 7. September 2013

Statistische Auffälligkeiten oder gezielte Tricksereien bei Krankenkassen?

Kranke Kassen? Hautgeschwüre ihrer Kunden stiegen bei einer Ersatzkasse um 30%, die Zahl der Herzinfarkte bei Versicherten einer Betriebskrankenkasse um 280%. Wollten sich die Kassen mit frisierten Statistiken mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds holen?


Zahlreiche Krankenkassen stehen im Verdacht, ihre Versicherten auf dem Papier kränker gemacht zu haben, als sie tatsächlich sind. 

Wie die Rheinische Post am 03.09.2013 meldete, wurden bei insgesamt 59 von derzeit 134 Krankenkassen Auffälligkeiten entdeckt. Die Zeitung beruft sich dabei auf ein Schreiben des Bundesversicherungsamtes (BVA) an den Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). 

Das BVA forderte die betroffenen Krankenkassen um eine Erklärung. So müsse zum Beispiel, schrieb die RP, eine Betriebskrankenkasse plausibel machen, weshalb in einem Jahr die Zahl der Herzinfarkte bei ihren Kunden um mehr als 280% gestiegen seien. Denn die Zahl habe sich durchschnittlich bei allen Kassen um weniger als 1% erhöht.

Freitag, 6. September 2013

"Verständlichkeit bei Finanzprodukten das A und O"

Hessens Verbraucherschutzministerin begrüßt die Änderungen bei den Produktinformationsblättern von Wertpapieren. Komplizierte Begriffe sollen nicht mehr in den Beipackzetteln der Anbieter auftauchen. Unverständliche Fachbegriffe sorgten in der Vergangenheit nämlich für heftige Kritik.



Hessens Verbraucherschutzministerin und Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), Lucia Puttrich, hat die Einigung auf verständlichere Produktinformationsblätter in der Finanzbranche begrüßt. 

Die Verbesserungen müssten jetzt zügig den Kunden in ganz Deutschland zugute kommen. „Wir haben lange dafür gekämpft, dass unverständliche Fachbegriffe und komplizierte Formulierungen von den Beipackzetteln verschwinden", so die Ministerin. 

Verständlichkeit sei bei Finanzprodukten das A und O. Die Vorschläge der Expertenarbeitsgruppe seien ein gutes Signal.
Ziel: Flächendeckende Vergleichbarkeit

Die Verbraucherschutzminister der Länder hatten sich im Frühjahr im hessischen Bad Nauheim ebenfalls für mehr Verständlichkeit und eine Vereinfachung der Produktinformationsblätter ausgesprochen

Seit 2011 sind Produktinformationsblätter für alle Wertpapiere vorgeschrieben. Eine Überprüfung hatte allerdings ergeben, dass die Informationen große sprachliche Mängel aufwiesen.

Wichtig sei, dass die Vereinfachung auch auf die stark nachgefragten Bankprodukte wie Tagesgeld, Festgeld, Termingeld oder Banksparanlagen ausgeweitet würden, sagte Puttrich. 

Für diese Produkte bräuchte man ebenfalls eine gesetzliche Regelung. „Nur dann erhalten wir eine wirkliche flächendeckende Vergleichbarkeit“, fordert die Ministerin. mehr...

Donnerstag, 5. September 2013

Bundesregierung: Lebensversicherer für Zins-Durststrecke gewappnet

Der Finanzausschuss des Bundestages kam am Montagabend zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stand die Diskussion um die Lebensversicherung. Die Regierung warnte davor, „Ängste zu schüren“. Sie sieht die Lebensversicherer auch über eine länger anhaltende Niedrigzinsphase gerüstet.


Entwarnung aus Berlin: Auch über einen längeren Zeitraum kämen Lebensversicherer mit dem niedrigen Zinsumfeld klar. So lautete jedenfalls die Antwort der Bundesregierung in einer Sitzung des Finanzausschusses. 


Ulrich Scharlack, Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, nannte die Zahl von 100 Millionen Lebensversicherungsverträgen, die es in Deutschland gebe und warnte davor, „Ängste zu schüren“.

Medienberichte der vergangenen Tage ließen die Abgeordneten nicht unberührt. So berichtete die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 27.08.2013 über einen Antrag bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). mehr...

Dienstag, 3. September 2013

Nächste Runde im Streit um Praxis der Schadensregulierung

Fortsetzung im Streit um die Frage, ob Versicherungen systematisch Leistungen ablehnen: Das Bundesjustizministerium hat zu einer nichtöffentlichen Fachanhörung geladen. Die Fronten sind verhärtet. Die Assekuranz lehnt Gesetzesänderungen ab, Verbraucherschützer sehen dagegen Handlungsbedarf.


Die Diskussion um die Schadensregulierung in der Versicherungswirtschaft erreicht ihre nächste Stufe. Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat zur mündlichen Anhörung geladen. 


Dabei handelt es sich um eine nicht öffentliche Fachanhörung. Wie das Haus von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mitteilt, sind die eingeladenen Teilnehmer gebeten, sich aus ihrer Sicht zum Regulierungsverhalten der Versicherungswirtschaft zu äußern. 

Die Teilnehmer sollen außerdem erläutern, ob bzw. warum sie Gesetzesänderungen für erforderlich halten oder nicht. Die Anhörung diene damit auch der Ergänzung der aufgrund der Stellungnahmen aus den Landesjustizverwaltungen gewonnenen Erkenntnisse. mehr...