Seit Anfang November haben die letzten Vorbereitungen für die neue elektronische Lohnsteuerkarte begonnen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind von einigen Änderungen betroffen.
Seit dem 01. November diesen Monats ist weitgehend unbemerkt ein weiterer Schritt zur Einführung der sogannten ELStAM vollzogen worden. ELStAM steht für die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Arbeitgeber können seit Anfang diesen Monats erstmals elektronisch die bisher auf der papiernen Lohnsteuerkarte gespeicherten Daten elektronisch abrufen.
Ab dem 1.1.2013 kann das elektronische Verfahren schließlich angewandt werden. mehr...
Ab dem 1.1.2013 kann das elektronische Verfahren schließlich angewandt werden. mehr...