Donnerstag, 13. Juni 2013

Vermittler müssen sich auf neuen EU-Zahlungsverkehr vorbereiten

Die Deutsche Bundesbank zeigt sich besorgt über die zögerliche Umstellung des neuen EU-Zahlungsverkehrsraumes SEPA. Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Betrieben, zu denen viele selbstständige Vermittler und Maklerbüros zählen, „muss ein erheblicher Rückstand aufgeholt werden“, sagte Bundesbank-Präsident Jens Weidmann bei der Eröffnung des Zahlungsverkehrssymposiums am Montag in Frankfurt.


Zum 01. Februar 2014 soll SEPA, der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, starten. Mit SEPA, Single Euro Payments Area, sollen alle Euro-Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt, und so der derzeitige Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen im EU-Zahlungsverkehrsmarkt beendet werden.


Dies hat auch eine einheitliche Wortwahl in den über 30 Ländern zur Folge, in denen SEPA eingeführt wird. Anstelle der deutschen Kontonummer tritt die internationale Kontonummer IBAN – International Bank Account Number. Und die Bankleitzahl erkennt man fortan am Kürzel BIC, das für Buisiness Identifier Code steht und auch mit „internationaler Bankleitzahl“ übersetzt wird. 

Die gesetzliche Grundlage für die Einführung hat die EU mit der SEPA-Verordnung geschaffen, die am 31. März 2012 in Kraft getreten ist. Mit dem SEPA-Begleitgesetz hat sich der Deutsche Bundestag am 08. November 2012 für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum ausgesprochen. mehr...