Donnerstag, 8. Januar 2015

Die Gretchenfrage

HI-Viren befallen gezielt Zellen der Immunabwehr
Bild: BZgA

Können AIDS-/HIV-Infizierte trotz ihrer Erkrankung noch eine Renten- und Lebensversicherung zeichnen? Der Lesben- und Schwulenverband will es genauer wissen und fragt zwanzig Vorstände von Lebensversicherern. Neun Unternehmen antworten – und versprechen, Antragsteller in der Lebensversicherung nicht sofort abzulehnen, wenn die Frage nach einer HIV-Infektion bejaht wird.



In der aktuellen Ausgabe des „Versicherungsmagazin“ (Ausgabe 01/2015) habe ich exklusiv über eine Umfrage des Lesben- und Schwulenverbandes, Landesverband Hessen e.V. geschrieben. Auf diese möchte ich gerne aufmerksam machen. 

Die Problematik ist nicht neu. Seit 1988 beziehen die Versicherer in ihren Gesundheitsfragen die AIDS-/HIV-Infektion ein. Betroffen hiervon sind Anträge zur Renten- und Lebensversicherung. In einem äußerst lesenswerten Artikel aus dem Jahre 1988 zitiert das Magazin „Der Spiegel“ Wolfgang Schieren, seinerzeit Allianz-Vorstandsvorsitzender:

Mit der Aids-Klausel wollen die Versicherer verhindern, daß sich „Aids-Infizierte, die bereits von ihrer Erkrankung wissen, mit hohen Summen bei der Lebensversicherung einkaufen“ und, wie der Vorstandsvorsitzende des Marktführers Allianz, Wolfgang Schieren, erklärt, „ein nicht kalkulierbares Risiko in unsere Bestände hineintragen“. (Quelle: „Der Spiegel“, Ausgabe 20/1988)



Video zur gemeinsamen Kampagne „positiv zusammen leben“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), der BZgA, der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH) und der Deutschen Aids-Stiftung (DAS) zum Welt-AIDS-Tag 2014.

Nun sag, wie hast du’s mit chronisch Kranken?

Die Umfrage des Lesben- und Schwulenverbandes, Landesverband Hessen e.V. (LSVD Hessen) unter namhaften Renten- und Lebensversicherern wirft ein Schlaglicht auf die heutige Annahmepolitik der Branche. Im Versicherungsmagazin-Artikel erfahren Sie, wie die Versicherer auf die Umfrage reagiert haben und welche Anbieter nicht geantwortet haben.

Zitiert wird auch der Versichererverband GDV und die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Auszüge aus den Antworten der Versicherer runden den Artikel ab. Vermittler erhalten den einen oder anderen wertvollen Tipp für ihr Beratungsgespräch mit chronisch Kranken.

Auch wenn der Weg zur Police steinig ist, kann ich Betroffene, die Versicherungsschutz benötigen, ermuntern, den Abschluss vorausschauend und gezielt anzugehen und sich professionelle Hilfe bei Patientenverbänden und unabhängigen Vermittlern einzuholen.

Schutz gegen Risikozuschlag

Ein Beispiel aus einem Antrag vom Juni 2013 aus dem Bestand der Allianz: Der Internist Dr. Kai S. (Name geändert) arbeitet seit Jahren erfolgreich als angestellter Facharzt in einer Dialysepraxis. Er erhält das Angebot, die Praxis zu 50 Prozent zu übernehmen. Die Bank fordert für das notwendige Darlehen in siebenstelliger Höhe eine Risikolebensversicherung als Absicherung. Kai S. plant dieses Darlehen über dem ihm gewährten Zeitraum von 15 Jahren abzuzahlen.

Der beratende Versicherungsmakler ist zunächst skeptisch, ob überhaupt ein Versicherungsunternehmen Kai S. wegen seiner bestehenden Erkrankung versichern will. Besonders wegen der langen Laufzeit des Darlehens sieht er mögliche Probleme. Warum? Im März 2005 wurde Kai S. mittels Laborbefund positiv auf das HI-Virus getestet.



Immer mehr HI-Viren überschwemmen den Körper.
Bild: BZgA

Nach ärztlicher Empfehlung wurde in Anlehnung an die gültigen deutsch-österreichischen Leitlinien mit einer anitretroviralen Therapie begonnen. Kai S. sprach sehr gut auf die Therapie an und auf Basis aktueller Forschungsergebnisse zur Langzeitprognose bei HIV geht der betreuende Facharzt von einer sehr guten Lebensperspektive aus.

Die Risikovoranfrage des Versicherungsmaklers wird den Gesellschaftsärzten des Versicherers vorgelegt. Diese teilen die positive Ansicht des betreuenden Facharztes zum Krankheitsverlauf und sprechen sich für eine Aufnahme von Kai S. ins Versicherten-Kollektiv aus. Gegen einen Zuschlag erhält Kai S. den gewünschten Versicherungsschutz über die komplette Laufzeit des Darlehens und kann die Praxisteilübernahme durchführen. (ucy)

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