Mittwoch, 11. Februar 2015

Antworten der Gerichte zur Schadenregulierung

Versicherungen drücken sich davor, wenn es ums Zahlen geht. Nein, tun sie nicht, teilten die Gerichte in einer Umfrage für das Bundesjustizministerium mit. Kritische Worte fanden die Gerichte dennoch. Die Antworten der Länder habe ich in einem Dokument zusammengefasst.


Vor zwei Jahren wollte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz von den Gerichten wissen, ob Versicherungen Leistungen gezielt verzögern. Als Grund für die Umfrage nannte das Ministerium „immer wieder“ eingehende „Beschwerden“, in denen „geltend gemacht“ werde, „Versicherer leisteten mit erheblicher Verzögerung, es gehe auch darum, die wirtschaftlich stärkere Position auszunutzen mit dem Ziel, den Anspruchsteller in ‚zermürbenden Rechtsstreitigkeiten’ zur Aufgabe des Anspruchs oder zu einem für den Versicherer günstigen Vergleich zu bewegen“. 

Über diese Umfrage habe ich mehrere Beiträge geschrieben. Im Artikel Sind Gesetzesänderungen nötig? erfahren Sie zum Beispiel, aus welcher Motivation heraus sich die Politik des Themas angenommen hatte. Den weiteren Verlauf der Geschichte habe ich im Beitrag Justizministerium bestätigt Umfrage verfolgt. Und über das Ergebnis, dass die Bundesländer keine systematische Verzögerung sehen, Auffälligkeiten aber nicht unerwähnt ließen, konnte ich als erster berichten. 

Ich begab mich auf die Suche nach den Antworten der beteiligten Akteure. So erkundete ich mich bei den zuständigen Gerichten und Behörden, Verbänden und Unternehmen, ob und wie sie sich gegenüber dem Bundesjustizministerium geäußert hatten. 

Die Antworten der Gerichte 

Die Ergebnisse dieser damaligen Recherchen habe ich, zugegeben: etwas spät, nunmehr zusammengefasst unter dem Titel: „Quellen-Dokumentation Schadenregulierung – Antworten befragter Akteure“. In dieser Sammlung finden sich erstmals die Antworten von 15 Landesjustizverwaltungen und Gerichten, die ich auf meine Recherchen hin erhalten habe. Die Dokumentation umfasst zehn Seiten. 

Sie können sie gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 14,99 EUR bei mir per E-Mail anfordern. Die „Quellen-Dokumentation“ erhalten Sie dann per PDF-Datei zugeschickt. Für wen sind diese Recherche-Ergebnisse so interessant, dass er dafür bezahlt? Ich denke hier besonders an die in der Umfrage eigebundenen Akteure, also Versicherer, Verbraucherschützer, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Journalisten und Versicherungseinkäufer aus der Wirtschaft. 

Wieso sollten sie den Inhalt kaufen? Sie erhalten erstmals Einblick in die Antworten der Gerichte an das Bundesjustizministerium und können dadurch Ihre Position argumentativ stärken. Zum Beispiel, in dem sie aus der Dokumentation zitieren und dadurch Ihre Interessenvertretung untermauern. Die täglichen Medienberichte beweisen, dass die Schadenregulierung ein heißes Eisen ist und bleibt. Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Vielen Dank. (ucy)

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