Dienstag, 7. April 2015

Versicherung als Integrationshelfer

Grenzzeichen aus Beton mit eingeschliffener Beschriftung.

Foto: Umar Choudhry

Flüchtlinge und Asylsuchende genießen im Vereinssport auch dann Versicherungsschutz, wenn sie ohne formelle Mitgliedschaft Sport treiben. Wie Sportvereine ihre Policen unbürokratisch um eine drohende Deckungslücke schließen konnten.


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ie Zahl der Asylbewerber in der EU ist im Jahr 2014 auf einen Spitzenwert von 626.000 gestiegen. Besonders Menschen aus Syrien suchten Zuflucht in Europa. 
Fast 123.000 syrische Bewerber stellten 2014 einen Antrag auf Asyl. Nach Angaben des EU-Statistikamtes Eurostat wurde dabei in Deutschland die bei weitem höchste Anzahl von Asylbewerbern registriert. 

Sportvereine stellte diese Flüchtlingswelle vor neue Herausforderungen. Zwar boten die Vereine vielfach spezielle Sportangebote für Flüchtlinge. 

Und auch der Vereinsbeitrag der Neuen spielte keine Rolle – sie wurden beitragsfrei aufgenommen. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass viele Flüchtlinge zwar gerne organisiert Sport treiben, sich aber nicht gleich für eine offizielle Mitgliedschaft entscheiden.

Schutz auch ohne Mitgliedschaft

Der Versicherungsschutz der Vereine zum Beispiel im Falle einer Verletzung eines Sportlers galt aber nur für die offiziellen Vereinsmitglieder („versichertes Mitglied“). Was also tun? Als erster bundesdeutscher Landessportverband wandte sich der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) vergangenes Jahr an seinen Vereinsversicherer, die Arag. 

„Schnell wurde mit unserem Versicherungspartner eine spezielle Zusatzvereinbarung ausgehandelt“, berichtet Günther Lommer, BLSV-Präsident. Diese sieht Unfall- und Haftpflichtschäden im Rahmen der Sportversicherung vor, die der Verband für seine Vereine abgeschlossen hat. 

Versichert sind in diesem Gruppenvertrag Flüchtlinge oder Asylsuchende, die für eine gewisse Zeit an Sportangeboten von Vereinen ohne Mitgliedszwang teilnehmen. Was in Bayern begann, weitete sich auf andere Sportverbände der Republik aus.

Paket aus Unfall- und Haftpflichtversicherung

So bittet in einem Schreiben der Landessportbund Niedersachsen e.V. „alle Verantwortlichen im niedersächsischen Sport, auf die Flüchtlinge und Asylsuchenden in unserem Land zuzugehen, und ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, in unseren Vereinen Sport zu treiben“. Auch der Landessportbund Hessen e.V. bestätigt einen Zusatzvertrag. 

„Der Versicherungsschutz wird in vollem Umfang in der Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Krankenversicherung gewährleistet“, teilt der Landessportbund Hessen mit. Er gilt für die versicherten Personen als Zuschauer oder Begleiter sowie bei der Teilnahme an geselligen und sonstigen Veranstaltungen des Vereins. 

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten der Sportstätte und endet mit deren Verlassen, spätestens mit Beendigung der Veranstaltung. Mitversichert ist der direkte Weg von den Veranstaltungen in die Unterkunft.

Unbürokratische Abwicklung

Auch die Abwicklung gestaltet sich unbürokratisch. Die teilnehmenden Personen müssen der Versicherung nicht gemeldet werden. Die Flüchtlinge und Asylbewerber benötigen keinen Mitgliedsstatus für diese Police. 

„Wir freuen uns natürlich, dass wir für den deutschen Sport einen so wichtigen Impuls von Bayern aussenden konnten“, sagt BLSV-Präsident Günther Lommer. 

Der Sport habe schon oft bewiesen, dass er die beste Plattform zur Integration fremder Menschen sei. Sportregeln seien überall auf der Welt gleich, würden auch ohne gemeinsame Sprache verstanden und seien oft das beste Mittel, um traumatisierten Menschen, vor allem Kindern, aus den Alltagsproblemen zumindest zeitweise herauszuhelfen, so Lommer. (ucy)

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