Cyber-Versicherungen decken auch das Risiko der Erpressung ab und versichern somit Lösegeldzahlungen. Damit verstoßen die Anbieter gegen die Aufsichtspraxis der BaFin, die den Betrieb von Lösegeldversicherungen einschränkt.
Mit dem einstigen Verbot sollten Anreize für Entführungen oder den Missbrauch der Versicherung vermieden werden. Den kompletten Artikel finden Sie in der aktuellen Ausgabe 10/2015 des Versicherungsmagazin. (ucy)
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