Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bestätigte nun erstmals öffentlich die von ihrem Hause aus gestartete Umfrage an die Justizministerien der Länder zur Praxis der Schadenregulierung in der Assekuranz. Der GDV hat Programmbeschwerde beim Rundfunkrat des NDR eingelegt. Der Bund der Versicherten bestätigte ebenfalls die Teilnahme an der Umfrage.
Gegenüber Reportern der Sendung „Panorama – Die Reporter“ sagte die FDP-Politikerin: „Wir haben eine Vielzahl von Eingaben im Bundesministerium der Justiz. Das ist für mich“, so Leutheusser-Schnarrenberger im Filmbeitrag vom 04.04.2013, „Indiz und Anhaltspunkt, dass es hier vielleicht doch Recht zur Klage geben könnte.
Zunächst einmal ist ja schon die Tatsache, dass wir uns der Beschwerden von Versicherten annehmen und jetzt auch diese Umfrage starten, schon ein Zeichen dafür, das wir diesem Thema Bedeutung beimessen.“ Sie hoffe, so Leutheusser-Schnarrenberger weiter, „dass das auch schon für die Versicherungen doch das Zeichen ist zu sehen, das man versucht zügig im Regelfall Schadensregulierung zu betreiben“.
GDV legt Programmbeschwerde ein
Einen Tag nach Ausstrahlung der Sendung bezog der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) erneut Stellung zum „Panorama“-Thema der Schadenregulierung. „Versicherer haben großes Interesse an zügiger Schadenregulierung“, gab der Verband bekannt. „Jede Form von Transparenz“ sei „begrüßenswert“, „eine Objektivierung... dringend geboten.“ Daher sehe die Assekuranz die Umfrage als „eine Chance, die Diskussion auf der Basis repräsentativer, aussagekräftiger Daten fortzusetzen.“
Den Sendemachern von „Panorama“ wirft der Verband „viele Mängel“ vor. Darunter leide die Berichterstattung „insbesondere unter den Gesichtspunkten der Ausgewogenheit und Fairness sowie der Einhaltung der journalistischen Sorgfalt“. Aus diesem Grunde „hat der GDV Programmbeschwerde beim Rundfunkrat des NDR eingereicht.“ Eine Entscheidung stehe noch aus. „Nachdem der Intendant des NDR der Beschwerde nicht abgeholfen hat, steht nunmehr die Entscheidung des Rundfunkrats an“, teilt der GDV mit. Dieser werde sich mit der Sache Ende Juni 2013 damit beschäftigen. Zuvor erfolge eine „Befassung im Rechts- und Eingaben- sowie im Programmausschuss“.
Bund der Versicherten bestätigt Teilnahme
Wie ich bereits im Beitrag vom 25. März 2013 unter der Überschrift „Sind Gesetzesänderungen nötig?“ geschrieben habe, ist unter den Angeschriebenen auch der Bund der Versicherten e.V. (BdV). Dieser hat nunmehr am 05.04.2013 offiziell die Teilnahme auf seiner Internetseite bestätigt. Schon seit seiner Gründung im Jahre 1982 setze sich der Verein „für mehr Verbrauchergerechtigkeit ein“. „Das Thema Schadenregulierung der Versicherer war und ist noch immer ein Hauptthema, welches die tägliche Arbeit des Vereins begleitet“, so die Verbraucherschutzorganisation. Erleichtert klingt der Verein, wenn er schreibt, dass „nun endlich... dieses Thema auch die Politik“ beschäftige und diese numehr „unter anderem Rat beim BdV“ suche.
Tobias E. Weissflog, der neue Vorstandsvorsitzende des BdV, gibt sich gemäß dem Leitspruch seines Vereins – „Offensiv für Verbraucherschutz“ – engagiert: „Wir kämpfen den Kampf um mehr Verbrauchergerechtigkeit gerne mit und werden daher bis zum 30. Juni 2013 die gewünschte Stellungnahme abgeben“, wird Weissflog in der Pressemitteilung des Vereins zitiert. Dass nun „mehrfache Beschwerden bei Leistungsfällen mit Versicherern“ das Bundesjustizministerium (BMJ) „aufgerüttelt zu haben“ scheinen, sei „dringend notwendig“.
„Verbraucher berichten auch uns vermehrt von Problemen mit ihrem Versicherer bei der Schadenregulierung und wenden sich hilfesuchend an uns“, beschreibt Weissflog seine Erfahrung. „Wir können zwar oft weiterhelfen, doch dass der Gesetzgeber jetzt auch über gesetzliche Handlungen nachdenkt, ist für alle Verbraucher in Deutschland sicherlich ein sinnvoller und nützlicher Schritt in die richtige Richtung“, freut sich Weissflog. (ucy)