Samstag, 20. April 2013

Datenkrake BaFin?

Einmal jährlich vergibt der Verein digitalcourage e.V. seinen Negativpreis "BigBrotherAwards Deutschland". Die BaFin wurde "tadelnd erwähnt".


Der Preis "geht an Firmen, Behörden und Politiker, die Datenschutz und Bürgerrechte mit Füßen treten", so der Verein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zwar nicht gleich den "Oscar für Datenkraken" (Le Monde) abgeräumt, schaffte es jedoch immerhin zu den "Tadelnden Erwähnungen". 

Die Begründung nachfolgend im Wortlaut: "Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führt seit dem 1. November 2012 ein zentrales „Beraterregister“. Dort werden alle Informationen über Beschwerden gesammelt, die es über Anlageberater gibt. 

Ob die Beschwerden berechtigt sind oder nicht, ist für die Erfassung unerheblich. Hält die BaFin Beschwerden für berechtigt, kann sie den Beschäftigten die Anlageberatung für bis zu zwei Jahre untersagen. Für die Betroffenen ist dies faktisch ein Berufsverbot und hat wahrscheinlich auch arbeitsrechtliche Konsequenzen. 

Das Ziel, Anleger zu schützen, soll erreicht werden, indem das schwächste Glied in der Vertriebskette unter Druck gesetzt wird. Der Druck von Arbeitgebern und Vertriebsleitern, der Ursache für viele Fehler und Beschwerden ist, wird im Beraterregister nicht erfasst. Die Volksbank in Göppingen hat Verfassungsbeschwerde gegen das Beraterregister eingelegt."