Mittwoch, 22. Mai 2013

Gesetz zur Streitschlichtung soll Verbraucherschutz stärken

Voraussichtlich noch im Sommer dieses Jahres werden zwei Vorhaben der EU in Kraft treten, die die außergerichtliche Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern regeln. Von den Änderungen ist auch die Assekuranz betroffen. Und die BaFin kurbelt das Beschwerdemanagement an, womit sie Leitlinien der EIOPA umsetzt.


Der Vermittler hat falsch beraten, die Versicherung zahlt den Schaden nicht, die Rechnung ist fehlerhaft: Ende April hat der EU-Ministerrat eine Richtlinie verabschiedet, die die außergerichtliche Klärung von Meinungsverschiedenheit zwischen Verbrauchern und Unternehmen stärkt. 


Diese neuen EU-Regeln wirken sich auch auf die Tätigkeit der Assekuranz aus. Sie sollen europaweit einheitliche Vorschriften für eine Streitschlichtung schaffen. mehr...