Donnerstag, 10. April 2014

„Angstmacher beim Datenschutz“

18 Millionen entwendete E-Mail-Adressen samt den dazugehörigen Passwörtern: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor Trittbrettfahrern, die diese entstandene Unsicherheit der Verbraucher auszunutzen versuchen. 


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mmer wieder müssen Verbraucher von Datenlecks und dem Diebstahl von privaten Informationen erfahren. Zuletzt ist die Nachricht von 18 Millionen entwendeter E-Mail-Adressen und Passwörtern durch die Medien gegangen. 

Allein in Deutschland sind laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) drei Millionen E-Mail-Adressen betroffen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor Trittbrettfahrern, die sich die entstandene Unsicherheit der Verbraucher zunutze machen. 

Die unseriösen Datenschutzdienste gäben sich am Telefon gerne als „Europäische Datenschutzbehörde“, „Data Centre Europe“ oder „Verbraucherschutzzentrale“ aus. Eine tatsächliche Verbindung zu Datenschutzbehörden oder zur Verbraucherzentrale bestehe jedoch nicht. 

„Die Anrufer erklären, dass persönliche Daten des Angerufenen im Umlauf sind und missbraucht werden“, teilt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit. Als „Problemlösung“ böten die unseriösen Dienste einen mehrere hundert Euro teuren Datenschutzdienst an. 

Am besten einfach Auflegen...

Dieser angeblich sichere Dienst würde die Löschung der Daten veranlassen und damit auch potentielle Werbeanrufe stoppen. „Ob solche Dienste überhaupt in Ansätzen das halten, was sie versprechen, ist fraglich“, warnt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der Rechtsreferent geht davon aus, dass die Anbieter die illegal gehandelten Daten nicht löschen können.

„Immer noch werden den Verbrauchern mit scheinheiligen Argumenten am Telefon Verträge untergeschoben“, schildert der Experte. Die Maschen unseriöser Telefonwerber seien dabei vielfältig: Teilweise werde vorgegeben, dass eine hohe Forderung gegen den Angerufenen bestehe und dieser sich nur durch Abschluss eines Zeitschriftenabonnements davon befreien könne. Oder ein großer Geldgewinn werde in Aussicht gestellt, der angeblich erst nach Bezahlung des Geldtransports oder eines Notars ausgezahlt werden könne. 

Die Verbraucherzentrale rät hier zum selbstbewussten Nein-Sagen. Wenn ein Angebot am Telefon eigenartig erscheint, sollte man am besten einfach auflegen, lautet der Rat der Verbraucherschützer. Wer aufgrund eines Telefonanrufs schriftlich eine Zahlungsaufforderung bekommt, sollte nicht untätig bleiben: Die Verbraucherzentrale rät, unberechtigten Forderungen möglichst per Fax oder Brief zu widersprechen und nichts zu zahlen, wenn keine tatsächliche Leistung in Anspruch genommen wurde. (ucy)

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