Verbraucherzentrale: Sammelklage deckt Fehler bei Berechnung von Rückkaufswerten für Lebensversicherungen auf.
Die Verbraucherzentrale habe die aktuell vom Versicherer veranlasste Überweisung in Höhe von rund 40.000 Euro ebenso wie die bereits im Mai 2013 vorgenommene Nachzahlung von etwa 75.000 Euro mit einer Sammelklage vor dem Landgericht Stuttgart erwirkt (Az. 22 O 617/10).
Streit um Abschlusskosten
Streit um Abschlusskosten
„Wir gehen davon aus, dass alle bisherigen Zahlungen der Allianz an ehemalige Kunden falsch sind“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Versicherer habe lange Zeit die Meinung vertreten, dass nur die zu Beginn des Vertrages anfallenden Abschlusskosten dem Deckungskapital zur Ermittlung des Mindestrückkaufswerts gutzuschreiben seien, und weitere Abschlusskosten, die über die gesamte Laufzeit verteilt wurden, einbehalten.
Dabei, so Castelló, habe der Bundesgerichtshof bereits 2012 entschieden, dass sämtliche Abschlusskosten bei der Ermittlung des hälftigen Deckungskapitals heraus zu rechnen seien.
„Durch die erneute Nachzahlung der Allianz im Rahmen der Sammelklage sehen wir uns darin bestätigt, weiterhin nachdrücklich auf Auskunft und Offenlegung der Rechenansätze und Rechenwege zu beharren“, so die Verbraucherschützerin weiter. Immer wieder habe der Versicherer vor Gericht behauptet, seine Abrechnung sei korrekt und konform mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
„Durch die erneute Nachzahlung der Allianz im Rahmen der Sammelklage sehen wir uns darin bestätigt, weiterhin nachdrücklich auf Auskunft und Offenlegung der Rechenansätze und Rechenwege zu beharren“, so die Verbraucherschützerin weiter. Immer wieder habe der Versicherer vor Gericht behauptet, seine Abrechnung sei korrekt und konform mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
„Versicherte, die eine Police bei der Allianz gekündigt oder prämienfrei gestellt und bereits eine Nachzahlung erhalten haben, sollten einen weiteren Nachschlag fordern“, empfiehlt Castelló. Die Expertin schätzt, dass gut die Hälfte der bislang erfolgten Nachzahlung zusätzlich auszuschütten seien. (ucy)
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