Freitag, 30. Mai 2014

Haftpflicht für Hebammen steigt auf 5.091 Euro


Die Kosten für Geburtsschäden infolge von
Behandlungsfehlern sind in den vergangenen Jahren gestiegen
Grafik: GDV e.V.

Ab dem 01.07.2014 müssen freiberufliche Hebammen 5.091 Euro pro Jahr für ihre Berufshaftpflichtversicherung zahlen. Die Verhandlungen zwischen den freiberuflichen Hebammen und den Krankenkassen um den Ausgleich der steigenden Haftpflichtprämien sind gescheitert. Auch die Versicherungswirtschaft ist im Gespräch mit den Hebammenverbänden und der Politik.


„Wir verhandeln seit Monaten mit dem GKV-Spitzenverband, aber die Krankenkassen sind nicht bereit, die nachgewiesene Mehrbelastung der geburtshilflich tätigen Hebammen ausreichend auszugleichen“, sagt Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied des Deutschen Hebammenverbandes

„Der GKV-Spitzenverband hat drei verschiedene Modelle vorgestellt, wie der berechnete Betrag vollständig zwischen den Hebammen verteilt werden kann. Leider haben die Hebammenverbände alle drei Modelle abgelehnt“, wehrt sich der GKV-Spitzenverband.

Betroffen von dem jetzigen Scheitern der Verhandlungen sind alle freiberuflichen Hebammen, die in Kliniken, in Geburtshäusern und zuhause Frauen während der Geburt begleiten. Sie betreuen fast ein Viertel aller Geburten in Deutschland. Für sie steigt die aktuelle Haftpflichtprämie zum 01.07.2014 auf 5.091 Euro.

Vorwürfe von beiden Seiten

„Nur wenn die Hebammen die Kostensteigerung vorübergehend anderweitig ausgleichen können, werden sie ihren Beruf weiterhin ausüben können“, warnt Jeschke. Der GKV-Spitzenverband bedauert, dass der „fehlende Einigungswille der Hebammenverbände“ dazu geführt habe, dass die freiberuflich tätigen Hebammen keine Planungssicherheit für den Zeitraum ab 01.07.2014 bekämen.

„Wir fordern die Hebammenverbände auf, die Verhandlungen um die Ausgleichszahlungen für die steigenden Prämien für deren Berufshaftpflichtversicherung nicht mit allgemeinen Honorarforderungen zu vermischen“, so der GKV-Spitzenverband. Als nächsten Schritt haben die Hebammen angekündigt, die Schiedsstelle anzurufen.

„Durch das Schiedsstellenverfahren verzögert sich der bereits seit Jahren gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich durch die Krankenkassen unnötig“, so Jeschke. Jetzt warteten nicht nur die Hebammen mit wenigen Geburten auf den Sicherstellungszuschlag. Auch alle anderen freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen blieben eine ungewisse Zeit auf ihren Kosten sitzen, bedauert Jeschke. 

Zuletzt hatte das Bundesgesundheitsministerium ein Maßnahmenpaket für freiberufliche Hebammen vorgestellt, um die Haftpflichtproblematik bei Geburtshebammen zu entschärfen. Das Paket enthielt unter anderem auch ebenjenen Sicherstellungszuschlag, durch den Hebammen, die wenige Geburten betreuen, entlastet werden sollen.

Assekuranz begrüßt Maßnahmenpaket

Vorschläge zur Qualitätssicherung in der Geburtshilfe sowie ein Regressverzicht der Sozialversicherungsträger sollen ebenfalls den Versicherungsschutz dauerhaft bezahlbar machen. Denn die Berufshaftpflicht ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich teurer geworden. Grund hierfür sind „massiv gestiegene“ Kosten für Geburtsschäden infolge von Behandlungsfehlern. 

„Das Maßnahmenpaket ist aus Sicht der Versicherungswirtschaft sehr geeignet, um die geburtshelfende Tätigkeit von freiberuflichen Hebammen auf eine solide und zukunftsfähige Basis zu stellen“, sagte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung.

Die Versicherungswirtschaft ist seit längerem im Gespräch mit den Hebammenverbänden und den zuständigen Ministerien. Wenn es bis zum 30.06.2014 keine Einigung gebe, könne die tatsächlich gezahlte Vergütung pro Geburt aufgrund eines zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband im vergangenen Jahr abgeschlossenen Vertrages sogar sinken, teilt der GKV-Spitzenverband mit. Das müsse verhindert werden.

Quelle: Dieser Artikel von mir erschien zuerst auf der Seite asscompact.de

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