Wer als Honorarberater zugelassen ist und mit seiner Unabhängigkeit wirbt, müsse grundsätzlich frei von Provisionsinteressen sein. Ausnahmen dürften keine Fehlanreize setzen. „Wir werden die Entwicklung der Honorarberatung in der Praxis daher sorgfältig beobachten, um gegebenenfalls gesetzlich gegenzusteuern", kündigt der Bayerische Verbraucherschutzminister Marcel Huber an.
Anspruch der Honorarberatung ist, dass die Vermittlung von Finanzprodukten frei von Provisionsinteressen erfolgen soll. Indem der Berater seine Vergütung ausschließlich vom Kunden erhält, soll sichergestellt werden, dass er die Interessen des Kunden in den Mittelpunkt der Anlageempfehlung rückt.
Freilich erlaubt das Gesetz eine Provision, wenn dem Berater keine entsprechenden provisionsfreien Anlageprodukte am Markt zur Verfügung stehen. In solchen Fällen (soll bzw.) muss der Berater die erhaltene Provision jedoch unverzüglich an den Kunden weitergeben.
Freilich erlaubt das Gesetz eine Provision, wenn dem Berater keine entsprechenden provisionsfreien Anlageprodukte am Markt zur Verfügung stehen. In solchen Fällen (soll bzw.) muss der Berater die erhaltene Provision jedoch unverzüglich an den Kunden weitergeben.
Damit die Provisionsannahme bei der Honorarberatung aber die Ausnahme bleibt, hat Bayern über den Bundesrat durchgesetzt, dass die Honorarberater klar dokumentieren müssen, in wie vielen Fällen sie von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Mit dieser zahlenmäßigen Erfassung soll nachvollzogen werden, ob das Gesetz zur Förderung der Honorarberatung tatsächlich die erwünschte Wirkung zeigt.
„Ausnahmen dürfen nicht zur Regel werden“
„Bei einer Beratung auf Honorarbasis sollen keine Provisionen fließen“, verlangt der Bayerische Verbraucherschutzminister Marcel Huber. Wer als Honorarberater zugelassen sei und mit seiner Unabhängigkeit werbe, müsse grundsätzlich frei von Provisionsinteressen sein.
„Ausnahmen dürfen nicht zur Regel werden“
„Bei einer Beratung auf Honorarbasis sollen keine Provisionen fließen“, verlangt der Bayerische Verbraucherschutzminister Marcel Huber. Wer als Honorarberater zugelassen sei und mit seiner Unabhängigkeit werbe, müsse grundsätzlich frei von Provisionsinteressen sein.
Ausnahmen dürften nicht zur Regel werden und Fehlanreize setzen. „Wir werden die Entwicklung der Honorarberatung in der Praxis daher sorgfältig beobachten, um gegebenenfalls gesetzlich gegenzusteuern", so Huber.
Wer sich für die Honorarberatung entscheide, solle sich nicht zu einem Anlageprodukt mit Provision verleiten lassen, um sich damit das Honorar für den Berater zu sparen.
Wer sich für die Honorarberatung entscheide, solle sich nicht zu einem Anlageprodukt mit Provision verleiten lassen, um sich damit das Honorar für den Berater zu sparen.
Stattdessen sollten Anleger vorrangig darauf achten, dass das Anlageprodukt hinsichtlich seiner Laufzeit, Verwertbarkeit, Risiken und Renditechancen geeignet sowie transparent gestaltet ist, rät Verbraucherschutzminister Huber. (ucy)
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