Sonntag, 3. Mai 2015

Weitere Branche unterwirft sich Datenschutz-Kodex

Als erste Branche hat die Assekuranz Verhaltensregeln für die Datenverarbeitung in der Versicherungsbranche entwickelt. Vier Jahre verhandelten Datenschützer und Vertreter aus der Branche der Geoinformation um einen Datenschutzkodex. Jetzt hat sich auch die Geoinformationsbranche-Branche mit den Aufsichtsbehörden geeinigt.



Ab morgen fahren mit Kameras ausgestattete Autos die Straßen der Städte Darmstadt, Gießen und Köln ab. Nein, es handelt sich nicht um eine Neuauflage von Googles Street View-Projekt. Die Fahrzeuge werden im Auftrag der jeweiligen Städte unterwegs sein. 

Mit dem systematischen abfotografieren wollen die Städte eine Bestandsaufnahme ihres öffentlichen Straßenraumes erreichen, um so Vor-Ort-Termine deutlich reduzieren zu können. Dabei haben sich die Städte mit der Aufnahmefirma verpflichtet, den Datenschutzkodex für Geodienste des Vereins Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW) einzuhalten.

Der „GeoBusiness Code of Conduct“

Dieser Kodex wird seit 2010 von IT-Unternehmen entwickelt. Um Vorgaben umzusetzen, haben die Firmen den Verein Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW) gegründet. Die Selbstverpflichtung soll nämlich eine einheitliche Auslegung von bestehenden Datenschutzbestimmungen mit Bezug auf staatliche Geoinformationen schaffen. 

Seit vier Jahren verhandelt die Kommission für Geoinformationswirtschaft beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit den Datenschutzaufsichtsbehörden, um eine verbindliche Selbstverpflichtung für die Wirtschaft im Umgang mit staatlichen Geodaten zu ermöglichen. Jetzt gaben die Aufsichtsbehörden grünes Licht für den „GeoBusiness Code of Conduct (CoC)“, wie der Verein mitteilt.

„Damit werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen für die Herausgabe staatlicher Geodaten bundesweit vereinheitlicht“, so Harald Lemke, Vorsitzender des SRIW. Auch Jörg Reichlin, Verhandlungsführer für die Kommission für Geoinformationswirtschaft, freut sich. Die Selbstverpflichtung sei ein „Meilenstein beim Thema Datenschutz im Umgang mit Geodaten“. 

Warten auf offizielles Gütesiegel 

Auch wenn bereits eine Einigung mit den Datenschutzaufsichtsbehörden erzielt worden ist, fehlt noch ein entscheidender Schritt. Es muss noch die offizielle Antragsstellung beim zuständigen Berliner Datenschutzbeauftragten erfolgen. Erst dann kann eine Selbstverpflichtungserklärung in der Praxis zum Einsatz kommen.

Als erste Branche hat übrigens die Versicherungswirtschaft gemeinsam mit Daten- und Verbraucherschützern Verhaltensregeln für die Datenverarbeitung in der Versicherungsbranche entwickelt, die 2012 vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit genehmigt wurden. Damit war die Assekuranz die erste Branche in Deutschland, die für eine freiwillige Selbstverpflichtung zum Datenschutz das Gütesiegel der Datenschutzbehörden erhielt. (ucy)

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