Wer im Verein tätig ist, geht auch Risiken ein. Bild: Postbank AG |
Jeder Dritte in Deutschland übt ein oder mehrere Ehrenämter aus. Auch der Bundesfreiwilligendienst genießt einen ungeahnten Zulauf. Das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts" schafft zusätzliche Anreize.
Eine wesentliche Neuerung: Wenn Helfern früher ein Missgeschick passierte – etwa beim Ausüben ihrer Tätigkeit etwas zu Bruch ging oder jemand verletzt wurde – mussten sie selbst für den Schaden aufkommen. Künftig gilt das nur noch bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Ansonsten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Vereins die Kosten.
Steuergeschenke als Anreiz
Auch Steuergeschenke machen den Freiwilligendienst nun attraktiver: Die Ehrenamtspauschale, die bei jeder Art von Tätigkeit für gemeinnützige Vereine, kirchliche oder öffentliche Einrichtungen in Anspruch genommen werden kann (z. B. Kassierer oder Platzwarte) stieg von 500 auf 720 Euro pro Jahr.
Für Tätigkeiten als Sporttrainer, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer gilt die sogenannte Übungsleiterpauschale, die von 2.100 Euro auf 2.400 Euro im Jahr erhöht wurde. (ucy)