Montag, 3. Februar 2014

Vermögensaufbau mit vermögenswirksamen Leistungen

Gute VL-Verträge mit Geld vom Chef sind unschlagbar, bilanziert die Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe.


B
is zu 5,48 Prozent Rendite für einen VL-Banksparplan oder gesicherte niedrige Darlehenszinsen bei einem VL-Bausparvertrag – vermögenswirksame Leistungen erlauben der Zeitschrift Finanztest zufolge einen vielseitigen und individuell zugeschnittenen Vermögensaufbau. 

Vor allem die bis zu 480 Euro Zuschüsse vom Chef für jedes Jahr machten das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen unschlagbar attraktiv. Und je nach Einkommen gebe es noch eine staatliche Förderung obendrauf. Finanztest zeigt in der aktuellen Februar-Ausgabe, für wen welche VL-Verträge geeignet sind und nennt die jeweils besten Angebote.

"Attraktive Angebote in Niedrigzinsphase"

5,48 Prozent Rendite gibt es beispielsweise für den VL-Sparplan von der Edekabank nach 7 Jahren – allerdings nur, wenn auch das Girokonto bei der Edekabank geführt wird. Ohne Bedingung gibt es den VL-Banksparplan der Degussa Bank, mit immerhin noch 3,39 Prozent Rendite pro Jahr. 

"Das sind attraktive Angebote in der aktuellen Niedrigzinsphase", so die Tester. Dazu komme: Zwischen 6,65 und 40 Euro pro Monat zahlen Arbeitgeber VL-Sparern zusätzlich zum Bruttolohn, abhängig von Branche und Region.

VL-Verträge ließen sich vielseitig zum Vermögensaufbau nutzen. So für sicherheitsorientierte Sparer in Form eines Banksparplans, für risikofreudige als Aktienfondssparplan, klärt die Stiftung Warentest auf. 

Vertrag nicht voreilig kündigen

"Sie lassen sich aber auch zur Immobilienfinanzierung oder für die betriebliche Altersvorsorge einsetzen. Kaum verständlich, warum es immer noch viele gibt, die zwar einen Anspruch auf VL-Leistungen haben, diesen aber nicht nutzen", so die Verbraucherschützer. "Wer nicht weiß, wie es bei seinem Arbeitgeber aussieht: Das ist in den Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt."

Tipp von Finanztest: Wer jetzt keinen guten VL-Vertrag hat, sollte den Vertrag nicht kündigen, sondern im Regelfall durchhalten. Bei Kündigung gehe nämlich die staatliche Förderung in den meisten Fällen verloren, bei Banksparplänen ein möglicher Bonus, der viele Angebote erst attraktiv mache. Lohnen könne sich hingegen die Kündigung eines schlechten Aktienfonds ohne staatliche Förderung. (ucy