Donnerstag, 27. Februar 2014

Infinus-Gruppe: Warnung vor Interessengemeinschaft

Verbraucher wenden sich besonders nach einem Anlageskandal an Schutz- und Interessengemeinschaften, die den Betroffenen Hilfe versprechen. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einem Verein, in der sich unter anderem ehemalige Vermittler zusammengeschlossen haben. 


Derzeit würden Anleger der Dresdner Infinus-Gruppe von einer „Interessengemeinschaft der Anleger und Gläubiger der Infinus-Gruppe e.V.“ aus Coswig kontaktiert, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen mit. In dieser Gemeinschaft hätten sich unter anderem ehemalige Vermittler zusammengeschlossen. „Dies ruft bei einigen der angeschriebenen Verbraucher zu Recht Misstrauen hervor“, meint Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.


In der jetzigen Situation seien viele vom Anlageskandal um die Infinus-Gruppe betroffene Verbraucher bereit, sprichwörtlich nach jedem letzten Strohhalm zu greifen. Da fielen derartige Anschreiben auf fruchtbaren Boden. In dem Zusammenhang werde allerdings oft zusätzlich Geld investiert - in Vereinsaufnahme- und Mitgliedsbeiträge, Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten. 

Gefahr der Indiskretion

„Nicht selten wird damit weiteres gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen. Denn ob durch diese Schritte mehr Euro vom angelegten Geld zurückfließen als ohne sie, bleibt offen“, berichtet Heyer aus langjähriger Erfahrung mit anderen Skandalen. Mitunter hätten solche Aktivitäten andere Funktionen: Ruhigstellung der Betroffenen, Ablenkung von möglichen Haftungsgegnern und Mandantenbeschaffung. 

Und selbst bei bester Absicht erreiche ein Großteil der Interessengemeinschaften nicht die auf dem Papier meist hochgesteckten Ziele. Das liege schon daran, dass Entscheidungsabläufe in einer Interessengemeinschaft viel Zeit kosteten, da eine Abstimmung mit anderen Beteiligten zwingend notwendig sei. Dadurch steige auch die Gefahr der Indiskretion, die dann der Gegenseite zunutze komme.

Missbrauch persönlicher Daten?

„Im Zusammenhang mit der offensichtlich groß angelegten Brief-Aktion der Interessengemeinschaft der Anleger und Gläubiger der Infinus- Gruppe stellen sich Angeschriebene auch die Frage, ob hier nicht ihre persönlichen Daten missbraucht werden“, sagt Heyer. Dies sollte nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen der Sächsische Datenschutzbeauftragte prüfen.

Im Hinblick auf die Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren müssen die Betroffenen zunächst weiter auf die Entscheidung über die Eröffnung desselben warten. Wer Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung oder fehlerhafter Prospektangaben geltend machen und durchsetzen will, kann einen verbraucherorientiert arbeitenden Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate ziehen, empfehlen die Verbraucherschützer. 

„Doch auch anwaltliche Hilfe ist keine Gewähr dafür, dass am Ende alles gut wird“, sagt Heyer. „So kann es passieren, dass man zwar schlussendlich ein anlegerfreundliches Urteil in den Händen hält, bei dem Verurteilten aber nichts mehr zu holen ist.“ (ucy)