Mittwoch, 25. September 2013

Der Versicherungsschutz für Vereine als Potenzial

Um die Risiken aus der Tätigkeit der Vereinsarbeit abzusichern, sind spezielle auf Vereine zugeschnittene Policen nötig. Welche Erfahrung die Anbieter mit der Zielgruppe Vereine haben und welche Rolle die Vermittler hierbei spielen.


Die Flutkatastrophe in Deutschland zeigte beispielhaft das bürgerschaftliche Engagement der Menschen. Nicht nur in der Krise, sondern in ihrem alltäglichen Leben engagieren sich viele Bürger in Vereinen. Die landläufig auch als Vereinsmeierei titulierte Leidenschaft kann mit erstaunlichen Zahlen aufwarten: 23 Millionen Menschen sind ehrenamtlich aktiv, es gibt rund 580.000 Vereine, siebenmal mehr als noch vor knapp 50 Jahren.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bertelsmann- und Thyssen-Stiftung, die vergangenen Monat vorgestellt wurde. Doch auch, oder gerade, wenn es um die gute Sache geht, sollte der Versicherungsschutz berücksichtigt werden. Häufig würden Vereinsgebäude gegen Feuer und Teilnehmer von Sportveranstaltungen gegen Verletzungen abgesichert.

Die Risiken der ehrenamtlichen Mitglieder des Vereins würden aber übersehen, ist die Erfahrung der Allianz. „Wir empfehlen eine Verbindung aus der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und einer D&O-Versicherung“, sagt Claudia Herrmann von der Allianz.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung biete nämlich sowohl der Organisation selbst, als auch sämtlichen Organmitgliedern, ehrenamtlichen Vertretern und Angestellten Versicherungsschutz. Sie greife zum Beispiel bei unsachgemäßer Prozessführung für Mitglieder, fehlerhaften Gehaltsabrechnungen oder Fehlern bei der Durchführung von Veranstaltungen.
 
Prämien vergleichsweise gering

Auch die R+V Versicherung sieht in den Risiken, die sich auf Dritte, also auf Nicht-Vereinsmitglieder, erstrecken, eine besondere Bedeutung. Die Vereinshaftpflicht sichere hier Personen- und Sachschäden ab, für die der Verein von Dritten in Anspruch genommen werde.

Neben dem vereinseigenen Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden (z.B. dem Vereinsheim) seien auch gewöhnliche satzungsgemäße oder sonstige sich aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen wie z.B. Vereinsfeiern und Wettbewerbe besonders relevant.

Daher werde seitens der R+V auch stets der satzungsgemäße Vereinszweck geprüft, um das zu versichernde Risiko einzuschätzen. Oder einfacher: Ein Reitverein hat in der Regel höhere Haftungsrisiken als ein Schachverein.

„Die Durchdringungstiefe der Vereinshaftpflicht ist unserer Erkenntnis nach - auch außerhalb von Sportvereinen - sehr hoch“, sagt R+V Sprecher Frank Senger. Grundsätzlich sei die Vereinshaftpflicht schlicht für jeden Verein unerlässlich. „Zudem sind die Versicherungsbeiträge vergleichsweise gering“, so Senger.
 
Individuelle Prüfung

Silke Weber von der Nürnberger weist darauf hin, dass nicht nur eine einzelne Versicherung notwendig sei, damit Vereine rund um gut abgesichert seien. Neben der größtenteils verbreiteten Vereins-Haftpflichtversicherung solle auch an die Sachwerte wie Inventar und Gebäude gedacht werden.

Ebenfalls könnten Vereine auch ihre Mitglieder bei Unfällen absichern. Bei speziellen Veranstaltungen und Tätigkeiten müsse allerdings immer individuell geprüft werden, ob man den Versicherungsschutz dafür anpassen sollte.

Auch wenn Vereine und Verbände nicht zur Kernzielgruppe der Zurich gehören, bietet sie in der Unfall-Sparte eine Police an, erklärt Sandra Eimanns. Damit könnten Mitglieder etwa von Gesangs- und Musikvereinen oder Umwelt- und Berufsverbänden über eine spezielle Gruppen-Unfallversicherung, die insbesondere auch das Ehrenamt abdecke, geschützt werden. mehr...