Montag, 30. September 2013

Reparatur ganz ohne Inspektion

Gebrauchtwagenkäufer mit Garantie mit uneingeschränkter Inspektionspflicht können sich freuen: Sie haben Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten - egal, ob sie zur Inspektion waren oder nicht. 


Das ist die Folge eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes. Dieses allerdings werde von zahlreichen verschiedenen Medien ganz anders und irreführend dargestellt, berichtet die Stiftung Warentest.

Beim Neuwagenkauf ist oft eine kostenlose Herstellergarantie inklusive. Beim Gebrauchtwagenkauf nicht. Stattdessen sind kostenpflichtige Garantieversicherungen im Angebot. Doch als ein Kunde, der einen Gebrauchten mit einem Jahr Garantie gekauft hatte, acht Monate nach dem Kauf mit einem Motorschaden liegen blieb, verweigerte die Versicherung die Zahlung. 


Bedingungen müssen fair sein
Der Kunde sei nicht zu den vorgeschriebenen Inspektionen in der Vertragswerkstatt gewesen, begründete die Versicherung ihre Entscheidung. Dennoch muss der Versicherer in diesem Fall leisten, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Die Argumente der CG-Car Garantie Versicherung, der Kunde hätte den Wagen wie vom Hersteller empfohlen bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt inspizieren lassen müssen, wies der BGH zurück.

Denn, so die Begründung: Bei einer kostenpflichtigen Garantie müssen die Bedingungen fair sein. Das ist die Pflicht zu Inspektionen aber nur, wenn es um Schäden geht, die tatsächlich auf unzureichender Wartung beruhen. Die Klausel ist daher unwirksam, und die Versicherung muss zahlen. 

"Medien im Irrtum"
Viele Medienberichte über dieses Urteil führten in die Irre, findet die Stiftung Warentest. Ob Inspektionen bei Vertrags- oder freien Werkstätten vorgenommen würden, spiele erst eine Rolle, wenn die Garantieanbieter ihre Bedingungen änderten. Vorerst könnten Gebrauchtwagenkäufer mit Garantie mit uneingeschränkter Inspektionspflicht Garantiereparaturen auch verlangen, wenn sie gar nicht zur Inspektion waren. 

Es sei allerdings anzunehmen, so die Einschätzung der Verbraucherschützer, dass die Versicherer bald ihre Bedingungen änderten. Dann könne tatsächlich Thema werden, ob sie Inspektionen in Vertragswerkstätten vorschreiben dürften oder ob sie auch die preiswerte Arbeit der freien Werkstätten akzeptieren müssten. (ucy)