Montag, 11. November 2013

BaFin soll Versicherungsvermittler beaufsichtigen

BaFin-Liegenschaft in Frankfurt am Main
Bild: BaFin.de

In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD sind erste Ergebnisse in der Verbraucherpolitik erzielt worden. So soll die BaFin in Zukunft für die Aufsicht der Finanz- und Versicherungsvermittler zuständig sein. Unterschiedlich sehen die Parteien eine Erweiterung der Verbraucherzentralen als sogenannte „Marktwächter“. 


In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD konnten erste Vereinbarungen auf dem Feld der Verbraucherpolitik erzielt werden. Auf Seiten der Bundesregierung vertritt Mechthild Heil den Bereich „Verbraucherschutz“. Sie ist die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die insgesamt zwölf Arbeitsgruppen und drei Unterarbeitsgruppen werden jeweils von einem SPD- und einem CDU/CSU-Mitglied geleitet. 


CDU/CSU-
Verbraucherschutzbeauftragte
Mechthild Heil
Bild: Mechthild Heil
Die SPD wird von ihrem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Ulrich Kelber vertreten. Wie beide Politiker nach den Verhandlungen am 04.11.2013 erklärten, sollen Bundesbehörden wie die Bundesnetzagentur, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt zusätzliche Aufgaben im Verbraucherschutz bekommen.

Mehr Geld und Macht für den Verbraucherschutz

Dabei sollen Finanz- und Versicherungsvermittler bzw. -makler nicht mehr von den kommunalen Gewerbeämtern beaufsichtigt werden. Diese Aufgabe werde die BaFin übernehmen, sagten die Politiker. Einig waren sich die Verhandlungspartner auch darin, die finanzielle Ausstattung der Stiftung Warentest und des Verbraucherzentrale Bundesverbands zu verbessern. 

Zur Finanzierung der flächendeckenden Beratung der Verbraucher sollen 20% der Kartellbußen und der abgeschöpften Gewinne zukünftig der Stiftung für Verbraucherschutz zufließen.
 Das Verbraucherressort müsse grundsätzlich gestärkt werden. Ihm soll die Zuständigkeit für Produktsicherheit übertragen werden, es soll an allen verbraucherpolitisch relevanten Vorgängen der Bundesregierung beteiligt werden und ein Initiativrecht zu für Verbraucher wichtigen Themen erhalten, bei dem andere Ministerien zuständig sind.

So soll ebenfalls die Verbraucherforschung ausgebaut und eine jährliche Befragung der Verbraucher (Verbraucherpanel) über deren wichtigste Anliegen durchgeführt werden. Gesetzesentwürfe und Verordnungen der Bundesregierung sollen noch intensiver auf deren verbraucherpolitische Implikationen hin untersucht werden.
 

Zudem soll ein Sachverständigenrat aus unabhängigen Experten und Wissenschaftlern etabliert werden, der bei begründetem Verdacht auf wiederholte Verstöße gegen Verbraucherrechte den Behörden eine Prüfpflicht auferlegen kann. 

Ulrich Kelber, Stellvertretender
Fraktionsvorsitzender der SPD
Bild: Ulrich Kelber
Bei der europäischen und internationalen Verbraucherpolitik sind CDU/CSU und SPD einig, dass die EU nur diejenigen Fragen regeln sollte, die nicht auf nationaler oder regionaler Ebene gelöst werden können.

Verbraucherzentralen als „Marktwächter“?


Bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen EU und USA wollen CDU/CSU und SPD übrigens keine Abstriche an den europäischen bzw. deutschen Standards beim Verbraucher- oder Datenschutz akzeptieren. 

Unterschiedlich sehen CDU/CSU und SPD noch die Rolle eines möglichen Bundesbeauftragten für Verbraucherschutz oder eine Erweiterung der Rolle der Verbraucherzentralen als „Marktwächter“. 

Auch über den richtigen Weg zur Begrenzung von Dispokreditzinsen, niedrigeren Automatengebühren und dem Recht auf ein Girokonto ist man sich noch nicht einig, sagten Heil und Kelber. Die Banken sollen allerdings in Zukunft warnen, wenn ein Konto ins Minus rutscht und bei Bankenwechsel einen „Kontonachsendeauftrag“ anbieten. (ucy)

Quelle: Dieser Artikel von mir erschien zuerst auf der Seite asscompact.de