Donnerstag, 7. November 2013

GKV erhebt 2014 im Regelfall keinen Zusatzbeitrag

Wie die Bundesregierung mitteilt, kommen 2014 auf die gesetzlich Krankenversicherten im Durchschnitt keine Zusatzbeiträge zu. 


Das haben Bundesgesundheits- und Finanzministerium mitgeteilt. Denn die Einnahmen des Gesundheitsfonds hätten sich im laufenden Jahr positiv entwickelt. Plane eine Krankenkasse dennoch einen Zusatzbeitrag, kann der Versicherte die Versicherung wechseln. 

Auch für das Jahr 2014 geht das Bundesgesundheitsministerium von einer soliden Entwicklung für den Gesundheitsfonds aus. Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen in Höhe von 199,6 Milliarden Euro könnten vollständig gedeckt werden. Grundlage für diese Berechnung sind die Ergebnisse des sogenannten Schätzerkreises. 

Dem Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt (BVA) stehen die amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung des laufenden Jahres zur Verfügung. Auf deren Basis bewertet und prognostiziert er, wie sich Einnahmen, Ausgaben sowie Zahl der Versicherten und Mitglieder im Folgejahr entwickeln. 
 
Zusatzbeiträge jedoch nicht ausgeschlossen 

Dem Schätzerkreis gehören Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes sowie des GKV-Spitzenverbandes an. Dank der guten finanziellen Lage mussten nach Angaben der Regierung auch in den vergangenen Jahren Versicherte kaum zuzahlen, derzeit gar nicht mehr. Im ersten Halbjahr 2013 hätten die Krankenkassen einen Überschuss von rund 1,09 Milliarden Euro erwirtschaftet, so die vorläufigen Finanzergebnisse. 

Sie hätten damit Finanzreserven von rund 16,6 Milliarden Euro aufgebaut. Der Gesundheitsfonds, über den die Beiträge der Versicherten an die Krankenkassen verteilt werden, hätte weitere 11,1 Milliarden Euro Reserven. Dennoch sind Zusatzbeiträge nicht für jede Krankenkassen ausgeschlossen, da die finanzielle Lage der einzelnen Kasse sehr unterschiedlich sein kann.

Seit 2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz für alle Krankenkassen. Seit Januar 2011 beträgt der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung 15,5 Prozent. Arbeitnehmer und Rentner zahlen davon 8,2 Prozent. Der Arbeitgeberbeitrag ist auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Das eingenommene Geld fließt in den Gesundheitsfonds. Daraus erhalten die Krankenkassen eine einheitliche Grundpauschale pro Versichertem. Hinzu kommen alters-, geschlechts- und risikoabhängige Zu- und Abschläge. 

Wenn das Geld, das die Krankenkassen für ihre Mitglieder aus dem Gesundheitsfonds bekommen, nicht ausreicht, können sie einen Zusatzbeitrag erheben. Er ist unabhängig vom Einkommen der Versicherten. Die Krankenkassen legen selber fest, wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt. Krankenkassen ohne oder mit wenig Zusatzbeitrag sollen dadurch attraktiver für die Kunden werden. So soll der Zusatzbeitrag die Kassen zum Wettbewerb um günstige Preise und bessere Leistungen zwingen. (ucy)