Donnerstag, 7. November 2013

Gesetzesinitiative zur Investment-Fonds-Regulierung

Sitzung im Bundesrat
Bild: Bundesrat

Hamburg bringt morgen gemeinsam mit anderen Ländern den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes in den Bundesrat ein. 


In der morgigen Bundesratssitzung wird der in der letzten Sitzung neu gewählte Präsident des Bundesrates, Stephan Weil, zum Beginn der Amtszeit seine Antrittsrede halten. Der Ministerpräsident Niedersachsens übernahm das Amt turnusgemäß von seinem Vorgänger Winfried Kretschmann. Stephan Weil wird die Präsidentschaft für die Zeit vom 1. November 2013 bis 31. Oktober 2014 ausüben.

An der 916. Sitzung des Bundesrates nimmt auch der Erste Bürgermeister von Hamburg, Olaf Scholz, Senator Frank Horch und Staatsrat Wolfgang Schmidt teil. Denn die Hansestadt bringt gemeinsam mit anderen Ländern den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (kurz: das AIFM-Steueranpassungsgesetz) in den Bundesrat ein. 

Rechtsform Invetsmentkommanditgesellschaft

Damit wird ein vor der Bundestagswahl ausgehandeltes Vermittlungsergebnis umgesetzt. Ziel des AIFM-Steueranpassungsgesetzes ist es, den Fondsstandort Deutschland weiter zu stärken. Mit der Gesetzesinitiative soll jedoch auch der Missbrauch im Investmentsteuerrecht eingedämmt werden. Einerseits sollen also attraktive Rahmenbedingungen für die gebündelte Verwaltung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen geschaffen und das sogenannte „Pension Asset Pooling“ auch in Deutschland ermöglicht werden.

Für international tätige Unternehmen werde es künftig deutlich attraktiver, das Altersvorsorgevermögen ihrer ausländischen Tochterunternehmen zentral in Deutschland verwalten zu lassen und nicht auf ausländische Standorte auszuweichen. Dabei bauen die Regelungen auf der neu eingeführten Rechtsform einer steuertransparenten Personengesellschaft, der so genannten „Investmentkommanditgesellschaft“, auf. 

Andererseits wollen die Länder durch die vorgesehene Neuregelung die steuerlichen Gestaltungs- und damit auch Missbrauchsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht einschränken. Denn durch Steuerschlupflöcher in diesem Bereich gingen Bund und Länder Einnahmen in Milliardenhöhe verloren. Insbesondere bei der Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen auf neu gegründete, oftmals konzernzugehörige Unternehmen entstanden Möglichkeiten der Steuervermeidung, die vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt waren. Der vorliegende Gesetzentwurf will künftig dieses ungewollte Steuergestaltungsmodell verhindern. (ucy)