Montag, 15. Juli 2013

Was sich durch das AIFM-Umsetzungsgesetz für Vermittler verändert

Zum 22.07.2013 tritt das AIFM-Umsetzungsgesetz in Kraft. Dadurch ergeben sich auch Änderungen in der Erlaubniserteilung des § 34f.


Mitte Mai wurde das sogenannte Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds verabschiedet – besser bekannt unter seiner Abkürzung AIFM-Umsetzungsgesetz. Die Buchstabenreihe „AIFM“ steht dabei für „Alternative Investment Fund Managers“. 

Anfang Juni beschloss der Bundesrat, den Vermittlungsausschuss zu dieser Sache nicht anzurufen. Mit diesem Beschluss wird das AIFM-Gesetz planmäßig zum 22.07.2013 in Kraft treten. Durch das AIFM-UmsG wird das bisherige Investmentgesetz (InvG) aufgehoben. An seiner Stelle tritt das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). 

Mit dem KAGB steht für sämtliche Investmentfonds ein geschlossenes Regelwerk zur Verfügung. Durch das neue KAGB müssen diverse Verordnungen angepasst werden. Betroffen von den Änderungen sind auch die Erlaubnistatbestände des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO. mehr...