Das Bundeskartellamt erkennt die Tendenz der Versicherer, sich verstärkt über den Erwerb von Beteiligungen an Vermittlern vertikal zu integrieren. Dies geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht der Behörde hervor, der Ende Juni vorgestellt wurde. Zur Sprache kommen auch Fusionskontrollen und Kartellverfahren.
Ende Juni hat das Bundeskartellamt seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2011/2012 vorgestellt.
Ohne näher zu spezifizieren hat die Behörde die „Tendenz“ erkannt, „dass Versicherungsunternehmen verstärkt dazu übergehen, sich über den Erwerb von Beteiligungen an Versicherungsvermittlern vertikal zu integrieren“.
Diese Feststellung ist unter der Überschrift „Allgemeiner Überblick und wettbewerbliche Situation“ zu lesen. Wie die Kartellwächter zu dieser „tendenziellen“ Aussage gekommen sind, wird im Jahresbericht allerdings nicht erwähnt. Nach diesem einen Satz gibt das Amt einen Überblick über die Schwerpunkte der Wettbewerbsaufsicht in der Versicherungswirtschaft.
Der Begriff der „vertikalen Integration“ wird in den Wirtschaftswissenschaften verwendet und bezeichnet „externes Wachstum von Unternehmen durch Zusammenschlüsse mit anderen Unternehmen, die auf derselben, einer vor- oder nachgelagerten oder einer unverbundenen ... Marktstufe tätig sind“. (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, Springer Gabler Verlag). mehr...