Zum 22.07.2013 tritt das AIFM-Umsetzungsgesetz in Kraft. Dadurch ergeben sich auch Änderungen in der Erlaubniserteilung des § 34f.
Mitte Mai wurde das sogenannte Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds verabschiedet – besser bekannt unter seiner Abkürzung AIFM-Umsetzungsgesetz. Die Buchstabenreihe „AIFM“ steht dabei für „Alternative Investment Fund Managers“.
Anfang Juni beschloss der Bundesrat, den Vermittlungsausschuss zu dieser Sache nicht anzurufen. Mit diesem Beschluss wird das AIFM-Gesetz planmäßig zum 22.07.2013 in Kraft treten. Durch das AIFM-UmsG wird das bisherige Investmentgesetz (InvG) aufgehoben. An seiner Stelle tritt das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).