Donnerstag, 4. Juli 2013

Bundesländer sehen keine systematische Verzögerung in der Schadenregulierung

Rückenwind für die Versicherungswirtschaft aus Politik und Justiz: Die Landesjustizverwaltungen sehen keinen gesetzlichen Handlungsbedarf bei vermeintlich verzögerter Schadenregulierung.


Das Bundesjustizministerium (BMJ) hatte in einem Schreiben die Justizminister der Bundesländer um Stellungnahme gebeten. 

Drei Fragen standen im Raum: Nämlich, ob das „kritisierte Regulierungsverhalten zugenommen“ habe, ob auf Grundlage des geltenden Rechts zufriedenstellend agiert werden kann und ob Gesetzesänderungen erforderlich sind. 

Anlass der Umfrage waren im BMJ „immer wieder“ eingehende Beschwerden und Vorwürfe, die Assekuranz trete mit „erheblicher Verzögerung“ in die Regulierung von Leistungsfällen ein und nutze ihre „wirtschaftlich stärkere Position“ aus, um Anspruchsteller in „zermürbenden Rechtsstreitigkeiten“ zur Aufgabe des Anspruchs oder zu einem für den Versicherer günstigen Vergleich zu bewegen. mehr...