Mittwoch, 24. Juli 2013

Justizministerium äußert sich zu Ergebnis der Umfrage zur Schadenregulierung

Das Bundesjustizministerium hat nun offiziell in einer Stellungnahme die Ergebnisse der Umfrage zur Praxis der Schadenregulierung zusammengefasst.


Erstmals hat sich das Bundesministerium der Justiz (BMJ) offiziell zum Ausgang der Umfrage unter den Landesjustizverwaltungen geäußert


Neben den Landesjustizverwaltungen wurden mehrere Verbände, darunter der Bund der Versicherten (BdV) sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), gebeten, sich zur Frage zu äußern, ob Versicherungen Schäden systematisch verzögern. 

Anlass waren kritische Medienberichte und im BMJ eingehende Beschwerden über die Praxis der Schadenregulierung in der Versicherungswirtschaft. 

Das Haus von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nun in einer vier Seiten umfassenden Stellungnahme mitgeteilt, dass die Landesjustizverwaltungen ganz überwiegend weder die erhobenen Vorwürfe eines zögerlichen Regulierungsverhaltens bestätigen können, noch Gesetzesänderungen für erforderlich halten.
 
Komplexe Sachverhalte

Um Verzögerungstaktiken zu unterbinden oder zu sanktionieren sei das geltende Recht ausreichend. Die befragten Gerichte weisen auf das gute Recht eines Beklagten hin, sich zu verteidigen. Dass beklagte Unternehmen sich mit den zulässigen rechtlichen Mitteln verteidigten, sei ferner nicht versicherungsspezifisch. 

Das Verteidigungsverhalten von Versicherungen lasse keine Rückschlüsse auf gehäuft auftretendes rechtsmissbräuchliches Verhalten zu. Zumal die Verteidigung oft – jedenfalls zum Teil – von Erfolg gekrönt sei. Die befragten Richter erinnern sogar an die Pflicht der Assekuranz, unbegründete Ansprüche, auch zum Schutz der übrigen Kunden, abzuwehren.

Ebenfalls müssten die Versicherer aus Wettbewerbsgründen sorgfältig kalkulieren. Als Gründe für eine langwierige Bearbeitung führen die Landesjustizverwaltungen in aller Regel komplexe Sachverhalte an. 

Müssten Sachverständigengutachten eingeholt werden, führe dies oft zu langen Verfahren. Kunden hätten gegenüber Versicherungen auch überzogene Erwartungen, u.a., wenn die Kosten des Rechtsstreits von der Rechtsschutzversicherung des Kunden getragen würden. mehr...